Hallo zusammen!
Ich hab mal grundsätzliche Fragen zum Vorgehen bei einem Dienstherrenwechsel. Wenn man als Beamter die Verwaltung wechseln möchte und in einem Auswahlverfahren einen neuen Job angeboten bekommt - wie geht man beim Wechsel vor? Kündigungsfristen etc. gibt es ja nicht. Muss der Termin etc. dann lediglich zwischen dem neuen und alten Dienstherren abgesprochen werden? Und was ist, wenn der alte Dienstherr das nicht zulassen will - kann es da Probleme geben?
Vielen Dank für eure Hilfe!
Grüße
Dienstherrenwechsel - Vorgehen, Fristen etc.
Moderator: Moderatoren
Guten Mogen
Der alte Dienstherr kann den Wechsel nicht verhindern, nur um maximal drei Monate verzögern.
Grüße
Michael
Grüße
Michael
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