Hallo,
kann mir jemand sagen, ob man als Ausgleichsberechtigte(r) bereits im Vorruhestand (DDU) Anspruch auf den Versorgungsausgleich der/des geschiedenen Ex hat, oder dieser erst mit Eintritt des Regelrentenalters gezahlt wird?
Wird der Ausgleich dann on top zur Mindestversorgung gezahlt?
Ausgleichspflichtige(r) befindet sich bereits im Ruhestand. Im Scheidungsverfahren wurde damals (weil beide Beamte) keine Berechnung durchgeführt.
Wie läuft das im Falle meiner Zuruhesetzung ab? Muss ich einen Antrag zur Berechnung/Zahlung stellen?
Habe im Netz dazu für Ausgleichsberechtigte nichts finden können.
Danke vorab.
Versorgungsausgleich berechtigt bei DDU ?
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Re: Versorgungsausgleich berechtigt bei DDU ?
Hallo,
hier gibt es unterschiedliche Regelungen im Bund und in den Ländern.
Der Bund hat extra ein "Bundesversorgungsteilungsgesetz" geschaffen, um die Abläufe zu regeln.
In NRW werden die, während der Ehezeit gemeinsam erworbenen Versorgungsanwartschaften auf beide Ehegatten gleichmäßig verteilt und ausgeglichen.
Der Ausgleich wird in der Regel dadurch hergestellt, dass der Ehegatte mit den geringeren Versorgungsanwartschaften (ausgleichsberechtigte Ehegatte) eine “Gutschrift” in der gesetzlichen Rentenversicherung erhält, u n d z w a r a u c h d a n n, wenn beide Ehegatten im Beamtenverhältnis stehen.
Somit erhält der (ausgleichsberechtigte Ehegatte) diesen Augleich erst mit dem Bezug einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung.
hier gibt es unterschiedliche Regelungen im Bund und in den Ländern.
Der Bund hat extra ein "Bundesversorgungsteilungsgesetz" geschaffen, um die Abläufe zu regeln.
In NRW werden die, während der Ehezeit gemeinsam erworbenen Versorgungsanwartschaften auf beide Ehegatten gleichmäßig verteilt und ausgeglichen.
Der Ausgleich wird in der Regel dadurch hergestellt, dass der Ehegatte mit den geringeren Versorgungsanwartschaften (ausgleichsberechtigte Ehegatte) eine “Gutschrift” in der gesetzlichen Rentenversicherung erhält, u n d z w a r a u c h d a n n, wenn beide Ehegatten im Beamtenverhältnis stehen.
Somit erhält der (ausgleichsberechtigte Ehegatte) diesen Augleich erst mit dem Bezug einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung.
Re: Versorgungsausgleich berechtigt bei DDU ?
Hallo :-)ich habe jetzt auch mal eine Frage….ich bin dienstunfähig und erhalte die Mindestversorgung.Nun ist folgendes mein Exmann geht am1.3.24 in Pension.Der damalige Versorgungsausgleich wurde durchgeführt und ich habe wohl 180 Euro monatlich von ihm zu erwarten.Nun meine Fragen…wird mir das abgezogen von meinem Ruhegehalt?Bekomme ichdas ab 1.3.oder erst wenn ich das reguläre Rentenalter erreicht habe?bin da irgendwie etwas überfordert
Re: Versorgungsausgleich berechtigt bei DDU ?
Du bekommst das, erst wenn du in den Regelruhestand gehst. Meine Meinung dazu: die 180 € werden bei deiner Pension gegengerechnet, vermutlich nicht ganz kommt halt auf den Einzelfall an.
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Re: Versorgungsausgleich berechtigt bei DDU ?
Ich hänge mich mal dran:
Bin ebenfalls DDU und erhalte Mindestversorgung. Seit 12 Jahren verheiratet, seit 11 Jahren in DDU. Meine Frau arbeitet erfolgreich als Angestellte. Wenn es möglich wäre, würde ich auf den Versorgungsausgleich verzichten.
Wenn dies nicht möglich wäre, bliebe mir dann überhaupt etwas von der gesetzl. Rente, die ich vermutlich erst ab dem 67ten Lebensjahr erhalten würde?
Btw: Ich habe dual studiert und dabei 3 Jahre in die Rentenkasse einbezahlt. Das Geld könnte ich mir (unverzinst) auszahlen lassen. Die Arbeitgeberbeiträge erhielte dieser zurück. Ob dies Sinn macht, hängt u. a. davon ab, ob ich überhaupt etwas davon übrigbliebe.
Bin ebenfalls DDU und erhalte Mindestversorgung. Seit 12 Jahren verheiratet, seit 11 Jahren in DDU. Meine Frau arbeitet erfolgreich als Angestellte. Wenn es möglich wäre, würde ich auf den Versorgungsausgleich verzichten.
Wenn dies nicht möglich wäre, bliebe mir dann überhaupt etwas von der gesetzl. Rente, die ich vermutlich erst ab dem 67ten Lebensjahr erhalten würde?
Btw: Ich habe dual studiert und dabei 3 Jahre in die Rentenkasse einbezahlt. Das Geld könnte ich mir (unverzinst) auszahlen lassen. Die Arbeitgeberbeiträge erhielte dieser zurück. Ob dies Sinn macht, hängt u. a. davon ab, ob ich überhaupt etwas davon übrigbliebe.
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Re: Versorgungsausgleich berechtigt bei DDU ?
Clauswalter, du hast eine PN.