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Vorübergehende höherwertige Tätigkeit

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123Torsten123
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Vorübergehende höherwertige Tätigkeit

Beitrag von 123Torsten123 »

Hallo,

Kann ein Beamter vorübergehend eine höherwertige Tätigkeit übernehmen?

Beispiel:

Der Wachabteilungsführer geht in den Ruhestand.
Ein geeigneter Ersatz hat sich im Bewerbungsverfahren nicht gefunden. Es soll neu ausgeschrieben werden.

Um die Zeit bis jemand geeignetes gefunden wurde zu überbrücken, soll der Stellvertreter die Aufgaben des Wachabteilungsführers übernehmen und ein weitere wiederum die Aufgaben des Stellvertreters.

Besonderheit!:
Wir haben auf der Dienststelle einen Mix aus Beamten und Angestellten.

Meine Fragen wären:
1. Kann ein Beamter die Aufgaben eines Angestellten im öffentlichen Dienst übernehmen? Bzw. Ein Angestellter die Aufgaben eines Beamten? (Es dreht sich nur um die vorübergehende Wahrnehmung der Aufgaben)

2. in welchem Gesetz oder in welcher Vorschrift wäre es geregelt?

Bundesland Sachsen-Anhalt