Hallo zusammen,
ich bin eine Teilzeitkraft mit 0,5 AKA. Nach dem aktuellen Geschäftsverteilungsplan habe ich Vertretung in Höhe von 0,8 AKA zu leisten. Ist das zulässig?
Danke schön und viele Grüße
Nefili
Vertretung Teilzeitkraft
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Re: Vertretung Teilzeitkraft
Was ist denn AKA?
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Re: Vertretung Teilzeitkraft
Du hast die Pflicht, innerhalb Deiner vereinbarten Arbeitszeit eine Arbeit mittlerer Art und Güte zu erbringen.
Mehrarbeit, nur weil Du in einem GVP stehst, geht damit nicht einher, es sei denn, diese wird durch die Dienststelle angeordnet.
Sprich: Du vertrittst im Rahmen Deiner Stunden, was liegenbleibt, bleibt liegen.
Mehrarbeit, nur weil Du in einem GVP stehst, geht damit nicht einher, es sei denn, diese wird durch die Dienststelle angeordnet.
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