Hallo an Alle,
ich habe folgende Fragestellung. Seit kurzem bin ich jetzt Beamter auf Probe des Landes Hessen (Lehrkraft), bin jedoch sehr unzufrieden mit meinem Beruf und möchte eigentlich zum Ende diesen Schuljahres die Beendigung des Beamtenverhältnisses auf Probe auf eigenen Wunsch beantragen. So weit so gut.
Meine daran anschließende Frage ist, ob es theoretisch möglich ist, in Hessen sich zu einem späterem Zeitpunkt erneut für das Beamtenverhältnis auf Probe (z.B. über das Ranglistenverfahren / oder eine Initiativbewerbung) zu bewerben?
Vielen Dank für die Rückmeldungen im Voraus!
Viele Grüße
Steffen
Kündigung - Verbeamtung auf Probe auf eigenen Wunsch
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Re: Kündigung - Verbeamtung auf Probe auf eigenen Wunsch
Ich wüsste nicht wieso nicht... Ich war Beamte auf Widerruf, hab mich des Amtes entheben lassen weil das Studium doof war und dann habe ich mich nochmal 6 Jahre später im mittleren Dienst verbeamten lassen. Auf Probe und dann Lebenszeit. Beim selben Bundesland
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Re: Kündigung - Verbeamtung auf Probe auf eigenen Wunsch
Hallo,
wenn ich jetzt keinen Bock mehr habe auf das Beamtentum, dann lasse ich es gleich und ziehe die Konsequenzen.
Dann ab in die Privatwirtschaft und schauen, ob es da besser ist...
Warum soll ich mich dann Jahre später wieder als Beamter bewerben und dann "nur" noch im mittleren Dienst ?
wenn ich jetzt keinen Bock mehr habe auf das Beamtentum, dann lasse ich es gleich und ziehe die Konsequenzen.
Dann ab in die Privatwirtschaft und schauen, ob es da besser ist...
Warum soll ich mich dann Jahre später wieder als Beamter bewerben und dann "nur" noch im mittleren Dienst ?
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Re: Kündigung - Verbeamtung auf Probe auf eigenen Wunsch
@BiggisStro:
Warum sollte man sich NICHT später wieder verbeamten lassen, wenn die Tätigkeit bzw. Stelle "passt"? Es kommt doch wohl in erster Linie auf die Tätigkeit an, und erst in zweiter Linie auf das Rechtsverhältnis der Beschäftigung.
Warum sollte man sich NICHT später wieder verbeamten lassen, wenn die Tätigkeit bzw. Stelle "passt"? Es kommt doch wohl in erster Linie auf die Tätigkeit an, und erst in zweiter Linie auf das Rechtsverhältnis der Beschäftigung.
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Re: Kündigung - Verbeamtung auf Probe auf eigenen Wunsch
leben heisst veraenderung. in ein paar jahren sehen die dinge vllt schon wieder ganz anders aus.BiggisStro hat geschrieben: ↑10.11.2022 10:50 Hallo,
wenn ich jetzt keinen Bock mehr habe auf das Beamtentum, dann lasse ich es gleich und ziehe die Konsequenzen.
Dann ab in die Privatwirtschaft und schauen, ob es da besser ist...
Warum soll ich mich dann Jahre später wieder als Beamter bewerben und dann "nur" noch im mittleren Dienst ?