Aufforderung zum Facharzt
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Aufforderung zum Facharzt
Hallo liebe Gemeinde! Ich bin neu hier und habe folgendes Anliegen: Ich bin Anfang 2022 in den vorzeitigen Ruhestand verabschiedet worden.Lehramt. Das aufgrund des Berichtes vom Amtsarzt. Soweit, so gut. Nun habe ich von der Landesschulbehörde eine Aufforderung bekommen, einen Facharzt (keinen Amtsarzt) aufzusuchen. Dieser soll mir laut diesem Schreiben attestieren ob eine Wiederaufnahme in den Dienst wieder möglich ist. Nun ist es so das ich dieses „Schreiben“ recht seltsam finde und ich mich frage ob ein Facharzt dieses der Behörde „attestieren“ kann / darf / wird. Auch bezüglich der Schweigepflicht. Ist der „reguläre und offizielle“ Weg nicht immer über den Amtsarzt? Das Schreiben hat weder eine Frist noch nähere Informationen. Vielleicht hat ja hier in der Runde ähnliche Erfahrungen oder kennt sich etwas aus! Vielen Dank für die Antworten:-)
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Re: Aufforderung zum Facharzt
es klingt so als ob man deine Expertise dienstlich braucht und über eine Reaktivierung nachdenkt...kommt ja angeblich vor, wenn Personalmangel herrscht doch sicher möglich? Vielleicht ist der Amtsarzt kein Facharzt und daher soll en externes Gutachten gemacht werden? Das muss aber ja auch wer zahlen....
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Re: Aufforderung zum Facharzt
Das muss Angeordnet werden und dann über den Amtsarzt, der er auch bestimmt, wer die Untersuchung macht. Die Kosten hat der Dienstherr zu tragen.
Ein Hoch auf die Bürokratie der unwissenden...
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Re: Aufforderung zum Facharzt
Die Schulbehörde kann den Amtsarzt nicht umgehen, sie ist nicht befugt, den Facharzt zu wählen, weder Fachrichtung noch konkreten Gutachter. Dies muss über Amtsarzt laufen, der von der (Schul)Behörde einen Auftrag erhält.
Versuch mal über deinen vor Ruhestand zuständigen PR oder Gewerkschaft rauszufinden, ob es Neuerungen gibt (wegen überlasteter Amtsärztlicher Dienste z.B.). Rechtlich gab es m.W. keine Änderungen. Möglicherweise gibt es Absprachen einer Kooperation mit Berufsgenossenschaftlichen Gutachtern? Ist der dir genannte Facharzt bei einer BG?
Anm.: Sollte das Ganze bei dir Stress und gesundheitliche Rückschritte auslösen, dann lass das ärztlich dokumentieren.
Versuch mal über deinen vor Ruhestand zuständigen PR oder Gewerkschaft rauszufinden, ob es Neuerungen gibt (wegen überlasteter Amtsärztlicher Dienste z.B.). Rechtlich gab es m.W. keine Änderungen. Möglicherweise gibt es Absprachen einer Kooperation mit Berufsgenossenschaftlichen Gutachtern? Ist der dir genannte Facharzt bei einer BG?
Anm.: Sollte das Ganze bei dir Stress und gesundheitliche Rückschritte auslösen, dann lass das ärztlich dokumentieren.
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Re: Aufforderung zum Facharzt
Guten Morgen und danke für die Rückmeldungen! Also:“…. ich bitte um die Vorlage eine aktuellen Fachärztlichen Attestes mit einer Aussage zu ihrer Dienstfähigkeit…“ So steht’s halt geschrieben. Es wird kein spezieller Facharzt genannt, nur das ich mir bei „einem Facharzt“ ein Attest ausstellen lassen soll. Das macht die Sache für mich ja sehr merkwürdig. Und ja: Es ist so das es bei mir extrem innerlich etwas auslöst. Das ist mein Problem. Ich werde das auch ärztlich dokumentieren lassen. Vielleicht hat ja jemand eine weitere Idee für das Vorgehen… Vielen Dank für die Rückmeldungen !
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Re: Aufforderung zum Facharzt
Frage nach, ob die Kosten für das Attest übernommen werden.
Frage nach, warum du als Ruhestandsbeamter deine Dienstunfähigkeit attestieren lassen musst, da diese bereits amtsärztlich attestiert und behördlich beschieden wurde.
Frage nach, warum du als Ruhestandsbeamter deine Dienstunfähigkeit attestieren lassen musst, da diese bereits amtsärztlich attestiert und behördlich beschieden wurde.
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Re: Aufforderung zum Facharzt
Die Sache ist sehr ungewöhnlich.
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Re: Aufforderung zum Facharzt
Ich finde es jetzt nicht ungewöhnlich. Die Behörde macht es sich halt einfach. Sie müssen die Reaktivierungsprüfung machen. Statt jetzt den Beamten zum Arztarzt zu schicken (was Kosten verursacht) sagen sie einfach: Beamter, schick mir ein Attest, dass du weiterhin dienstunfähig bist.
Damit hat sich die Prüfung für die Behörde erledigt.
@Snök, schickst du denen kein Attest dann bekommst du sicher bald eine Einladung zum Amtsarzt.
Damit hat sich die Prüfung für die Behörde erledigt.
@Snök, schickst du denen kein Attest dann bekommst du sicher bald eine Einladung zum Amtsarzt.
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Re: Aufforderung zum Facharzt
Danke für die Rückmeldung! Also ich habe ja kein Problem damit beim Amtsarzt vorstellig zu werden. Aber das ein Attest vom Facharzt gefordert wird, beunruhigt mich schon sehr…
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Re: Aufforderung zum Facharzt
Schick denen ein Attest vom Hausarzt und fertig.
Wenn du einem Amtsarzt vorgestellt wirst, wirst du sicher auch gebeten, aktuelle fachärztliche Befunde mitzubringen.
Wenn du einem Amtsarzt vorgestellt wirst, wirst du sicher auch gebeten, aktuelle fachärztliche Befunde mitzubringen.
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Re: Aufforderung zum Facharzt
Ich persönlich würde auf das Schreiben/die Aufforderung überhaupt nicht reagieren, dafür gibt es keinerlei Veranlassung.
Sollte die "Aufforderung" einer gesetzlichen Grundlage unterliegen, so steht das im Schreiben, wenn nicht, gibt es die scheinbar nicht, ergo ignorieren.
Wenn man Dich reaktivieren möchte, geht das nur über den Amtsarzt und der zieht bei Bedarf einen Facharzt zu Rate - die Kosten dafür trägt der Dienstherr
Sollte die "Aufforderung" einer gesetzlichen Grundlage unterliegen, so steht das im Schreiben, wenn nicht, gibt es die scheinbar nicht, ergo ignorieren.
Wenn man Dich reaktivieren möchte, geht das nur über den Amtsarzt und der zieht bei Bedarf einen Facharzt zu Rate - die Kosten dafür trägt der Dienstherr
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Re: Aufforderung zum Facharzt
guter punkt. was ist die rechtsgrundlage? ich pers. würde wahrscheinlich beim dienstherrn nachfragen wenn keine genannt ist. ob man das muss ist die andere frage aber ich wuerde mal vermuten dass es mit schlichtem ignorieren nicht getan sein wird, wenn der dienstherr etwas hartnaeckig ist und nochmla nachfragt.
der dienstherr beruft sich gerne auch mal auf irgendwelche anderen prinzipien wie über unterordnung, weisungsbefugnis blablabla wenn er keine rechtsgrundlage findet oder einfach keine ahnung hat von dem was er tut (kommt häufiger vor als man denkt). also nicht einfach blind das machen was der dienstherr gerne möchte. das kann negative konsequenzen haben. im zweifel einen anwalt fragen.
der dienstherr beruft sich gerne auch mal auf irgendwelche anderen prinzipien wie über unterordnung, weisungsbefugnis blablabla wenn er keine rechtsgrundlage findet oder einfach keine ahnung hat von dem was er tut (kommt häufiger vor als man denkt). also nicht einfach blind das machen was der dienstherr gerne möchte. das kann negative konsequenzen haben. im zweifel einen anwalt fragen.