Hallo an alle,
ich bin pensionierter Beamter und habe eine EU-Auslaenderin geheiratet, die in ihrem Heimatland in der gesetzlichen Pflichtversicherung ist.
Ich habe einige Fragen zur privaten Versicherung und Beihilfeanspruechen, vielleicht kann mir jemand, der in einer aehnlichen Situation ist, Informationen geben. Es ist etwas verworren.
Unsere Situation:
Wir haben im Juli diesen Jahres geheiratet, die Heiratsurkunde liegt der Beihilfe mittlerweile vor.
Ich weiss nicht , ob die Wohnsitze beihilferechtliche Relevanz haben, fuehre sie hier aber auf.
Mein Erstwohnsitz liegt in Deutschland, der weitere Wohnsitz in Spanien. Ihr Erstwohnsitz ist in Spanien, einen Zeitwohnsitz in Deutschland hat sie bisher noch nicht, ich koennte sie aber dort anmelden.
1.Sie kann in Spanien einen "Beguenstigten" in ihre oeffentliche Krankenversicherung mit auf nehmen. Fuer mich ist das praktisch, da es in dem Dorf , in welchem wir leben keine Privataerzte oder -kliniken gibt (ca. in 20 Km Entfernung)
Aber es gibt ein Centro de Salud, d.i. die oeffentliche Gesundheitseinrichtung, mit Aerzten. Dort ist sogar am Wochenende offen.
Ist es beamtenrechtlich irgendwie bedenklich oder verboten, wenn ich am spanischen Gesundheitssystem teilnehme und trotzdem weiterhin Beihilfe in Anspruch nehme?
2. Sie verdient knapp 10 000 Euro im Monat, hat, was ihr Einkommen angeht, also ueber mich einen Beihilfeanspruch.
Wir sind hier am ueberlegen, ob wir bzw. wie wir sie versichern.
Muss sie zu 30 % privat versichert sein um diesen 70 % Beihilfeanspruch zu bekommen? Oder zahlt die Beihilfe fuer sie nur, wenn sie auch privat versichert ist? ( Ich habe irgendetwas in der Art gelesen)
Sollte eine private Versicherungspflicht bestehn, muss sie bei einer deutschen Versicherung versichert sein oder wuerde die Beihilfe auch eine spanische Versicherung akzeptieren.
In Deutschland haben wir mal vorgefuehlt, wie viel 30 Prozent private Versicherung fuer sie kosten wuerden, das waere uns zu teuer.
Eventuell waere eine 30 % Zahnversicherung interessant bei einer deutschen Versicherung, das lag so bei 25 Euro pro Monat. Fallst das der Beihilfe langt?
Die Zweite Moeglichkeit waere in Spanien eine private Versicherung fuer sie zu suchen, die waere dort erheblich billiger, aber ich weiss nicht , ob die von der Beihilfe akzeptiert wird.
Oder eben gar nichts abschliessen.....was wir eventuell machen wuerden, wenn wir Rechnungen bei der Beihilfe einreichen koennten und diese uns 70 % erstattet. Falls die nicht einen Nachweis wollen von einer privaten Versicherung.
Kann ich der Beihilfe sagen, wir zahlen die restlichen 30 % selbst oder bekommen wir so automatisch auch keine Beihilfe, wenn sie nicht zu 30 % privat versichert ist?
Wir sind euch fuer eure Antworten dankbar und freuen uns auch ueber blose Tips
viele Gruesse an alle
Michelangelo
Verheiratet mit EU - Auslaenderin
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