Besoldungsrunde 2023
Moderator: Moderatoren
-
- Beiträge: 702
- Registriert: 09.07.2015 00:09
- Behörde: Ruheständler & Privatier
Re: Besoldungsrunde 2023
https://oeffentlicher-dienst-news.de/ei ... nsionaere/
Ein Sprecher des Bundesministeriums des Innern und für Heimat teilte oeffentlicher-dienst-news.de mit: „Die Übertragung von Tarifergebnissen auf die Besoldung der Beamtinnen und Beamten des Bundes erfolgt beim Bund zeitgleich und systemkonform. Dabei werden prozentuale Steigerungsraten üblicherweise durch den parlamentarischen Gesetzgeber ohne gesonderten Berechnungsschlüssel gleichermaßen auf die Besoldung übertragen.“
Allerdings wird es eine Einschränkung geben: „Bis zum 31.12.2024 werden allerdings prozentuale Erhöhungen der Besoldung noch um 0,2 Prozentpunkte vermindert und die dadurch „freigesetzten“ Mittel der Versorgungsrücklage als Sondervermögen zugeführt. Über alle anderen monetären Bestandteile des Tarifvertrags wird üblicherweise einzelfallbezogen entschieden. Richtschnur ist insoweit eine systemkonforme Übertragung auf die Besoldung, üblicherweise im Rahmen einer Volumenadäquanz zum Tarifergebnis“, so der BMI-Sprecher.
Ein Sprecher des Bundesministeriums des Innern und für Heimat teilte oeffentlicher-dienst-news.de mit: „Die Übertragung von Tarifergebnissen auf die Besoldung der Beamtinnen und Beamten des Bundes erfolgt beim Bund zeitgleich und systemkonform. Dabei werden prozentuale Steigerungsraten üblicherweise durch den parlamentarischen Gesetzgeber ohne gesonderten Berechnungsschlüssel gleichermaßen auf die Besoldung übertragen.“
Allerdings wird es eine Einschränkung geben: „Bis zum 31.12.2024 werden allerdings prozentuale Erhöhungen der Besoldung noch um 0,2 Prozentpunkte vermindert und die dadurch „freigesetzten“ Mittel der Versorgungsrücklage als Sondervermögen zugeführt. Über alle anderen monetären Bestandteile des Tarifvertrags wird üblicherweise einzelfallbezogen entschieden. Richtschnur ist insoweit eine systemkonforme Übertragung auf die Besoldung, üblicherweise im Rahmen einer Volumenadäquanz zum Tarifergebnis“, so der BMI-Sprecher.
-
- Beiträge: 94
- Registriert: 22.12.2008 19:41
- Behörde:
Re: Besoldungsrunde 2023
Ja, aber was ist nun mit den Bundesbeamten/innen im Ruhestand ? Darüber habe ich immer noch nichts finden können.
Mfg
Andi12
Mfg
Andi12
-
- Beiträge: 488
- Registriert: 15.04.2013 17:38
- Behörde:
Re: Besoldungsrunde 2023
Der Tarifvertrag ist ja noch nicht "gültig"..und über die Beamten wird nicht verhandelt.
Insofern sind diese Tabellen vom "öffentlichen Dienst Forum" erstmal Blödsinn.
Kann auch ganz anders kommen.
ICH rechne nicht mit einem Sockelbetrag..
Und die Versorgungsempfänger..ja ich wäre der erste der "Hurra" schreit wenn
wir was bekommen.
Aber stellt euch lieber auf eine "Nullrunde" ein.(Keine Inflationsausgleichszahlung )
Mitte/Ende Mai wissen wir hoffentlich mehr.
Insofern sind diese Tabellen vom "öffentlichen Dienst Forum" erstmal Blödsinn.
Kann auch ganz anders kommen.
ICH rechne nicht mit einem Sockelbetrag..
Und die Versorgungsempfänger..ja ich wäre der erste der "Hurra" schreit wenn
wir was bekommen.
Aber stellt euch lieber auf eine "Nullrunde" ein.(Keine Inflationsausgleichszahlung )
Mitte/Ende Mai wissen wir hoffentlich mehr.
-
- Beiträge: 265
- Registriert: 02.11.2020 12:18
- Behörde:
-
- Beiträge: 8
- Registriert: 28.10.2020 14:22
- Behörde: Bundeswehr
Re: Besoldungsrunde 2023
Kosten
Die Kosten des Tarifabschlusses liegen für die Laufzeit von 24 Monaten bei rund 1,43 Milliarden Euro allein für die Tarifbeschäftigten des Bundes. Bei zeitgleicher und systemgerechter Übertragung auf den Besoldungsbereich (einschließlich Richter/Soldaten/Versorgung) liegen die Kosten bei rd. 4,95 Milliarden Euro. Ab 2025 entstehen dem Bund jährlich zusätzliche Kosten i. H. v. rd. 3,75 Milliarden Euro für Tarifbeschäftigte und Beamte.
Von der Website des BMI
Zeitgleiche Übertragung versteht sich von selbst , was aber systemgerecht ist, bestimmt das BMI.
Die Kosten des Tarifabschlusses liegen für die Laufzeit von 24 Monaten bei rund 1,43 Milliarden Euro allein für die Tarifbeschäftigten des Bundes. Bei zeitgleicher und systemgerechter Übertragung auf den Besoldungsbereich (einschließlich Richter/Soldaten/Versorgung) liegen die Kosten bei rd. 4,95 Milliarden Euro. Ab 2025 entstehen dem Bund jährlich zusätzliche Kosten i. H. v. rd. 3,75 Milliarden Euro für Tarifbeschäftigte und Beamte.
Von der Website des BMI
Zeitgleiche Übertragung versteht sich von selbst , was aber systemgerecht ist, bestimmt das BMI.
-
- Beiträge: 488
- Registriert: 15.04.2013 17:38
- Behörde:
Re: Besoldungsrunde 2023
Am 15. Mai bewertet die Bundestarifkommission öffentlicher Dienst (BTK) das Ergebnis der Mitgliederbefragung und entscheidet dann abschließend über die Tarifeinigung.
https://zusammen-geht-mehr.verdi.de/
----
Tarifergebnis auf Beamte übertragen
https://www.dpvkom.de/aktuelles/news/ta ... bertragen/
Außerdem müssen die Versorgungsempfänger von der prozentualen Erhöhung profitieren - zumal die Zahlung der Inflationsausgleichsprämie an die Ruheständler nicht vorgesehen ist.
Einige haben schon was bekommen(wusste ich nicht)
https://www.dpvkom.de/aktuelles/news/te ... ie-zahlen/
https://zusammen-geht-mehr.verdi.de/
----
Tarifergebnis auf Beamte übertragen
https://www.dpvkom.de/aktuelles/news/ta ... bertragen/
Außerdem müssen die Versorgungsempfänger von der prozentualen Erhöhung profitieren - zumal die Zahlung der Inflationsausgleichsprämie an die Ruheständler nicht vorgesehen ist.
Einige haben schon was bekommen(wusste ich nicht)
https://www.dpvkom.de/aktuelles/news/te ... ie-zahlen/
-
- Beiträge: 1
- Registriert: 10.06.2018 17:15
- Behörde: StBA Bonn
Re: Besoldungsrunde 2023
Moin Moin in die Runde,
wenn das Ergebmis auf die Beamten übertragen werden aollte, wann können wir mit einem ersten Entwurf aus dem BMI rechnen?
Seit der Zustimmung ist es sehr ruhig geworden.
Viele Grüße
wenn das Ergebmis auf die Beamten übertragen werden aollte, wann können wir mit einem ersten Entwurf aus dem BMI rechnen?
Seit der Zustimmung ist es sehr ruhig geworden.
Viele Grüße
-
- Beiträge: 412
- Registriert: 25.03.2022 09:39
- Behörde:
Re: Besoldungsrunde 2023
Gut Ding will Weile haben.
Wird nicht so schnell gehen, zumal ja jetzt die verfassungskonforme Besoldung ab 01.07. noch ansteht. Diese unausgegorene Regelung könnte man mit einem angepassten Sockelbetdag übrigens sehr stark verbessern, was aber nicht passieren wird.
Auch ist das BMI nicht gerade für seine Schnelligkeit bekannt. Bereits frühere Abschlüsse wurden erst nach 3 bis 6 Monaten gesetzlich umgesetzt.
Diesmal wird es sicherlich bis nach Oktober 2023 dauern.
Also: Abwarten und Tee trinken...... Spätestens Weihnachten wissen wir mehr.
Wird nicht so schnell gehen, zumal ja jetzt die verfassungskonforme Besoldung ab 01.07. noch ansteht. Diese unausgegorene Regelung könnte man mit einem angepassten Sockelbetdag übrigens sehr stark verbessern, was aber nicht passieren wird.
Auch ist das BMI nicht gerade für seine Schnelligkeit bekannt. Bereits frühere Abschlüsse wurden erst nach 3 bis 6 Monaten gesetzlich umgesetzt.
Diesmal wird es sicherlich bis nach Oktober 2023 dauern.
Also: Abwarten und Tee trinken...... Spätestens Weihnachten wissen wir mehr.
MS
-
- Beiträge: 1
- Registriert: 22.05.2023 11:04
- Behörde:
- Geschlecht:
Re: Besoldungsrunde 2023
Hallo,
heisst das mit der Inflationszahlung wird es dann auch erst Mal nichts?
VG Tobi
heisst das mit der Inflationszahlung wird es dann auch erst Mal nichts?
VG Tobi
-
- Beiträge: 412
- Registriert: 25.03.2022 09:39
- Behörde:
Re: Besoldungsrunde 2023
Vermute ich mal, kann man bis Dezember doch ganz gut aussitzen.
Und schon mal in die Vorbemerkungen zur Finanzplanung 2023 geschaut?
Der wurde noch vor dem Inflationsschub aufgestellt und hat bei den Personalkosten den Hinweis, das Mehrausgaben aufgrund von Tariferhöhung en im selben Bereich einzusparen sind. Da ging man sicherlich von 2 bis 3% aus. Das wären dann schon einige Stellen gewesen, Aufschub von Nachbesserungen, Beförderungen später etc... halt das komplette Programm.
Wenn aber ca. 9 % in 2023 als Erhöhung der Personalausgaben einzusparen wären, wird es massive Stellenstreichungen geben, Beförderung-und Einstellungsstop. Eine weitere Verdichtung der Arbeit und weitere Mehrarbeitsvelastung des Personals wären die Folge. Besser wird es also nicht mehr.
Und schon mal in die Vorbemerkungen zur Finanzplanung 2023 geschaut?
Der wurde noch vor dem Inflationsschub aufgestellt und hat bei den Personalkosten den Hinweis, das Mehrausgaben aufgrund von Tariferhöhung en im selben Bereich einzusparen sind. Da ging man sicherlich von 2 bis 3% aus. Das wären dann schon einige Stellen gewesen, Aufschub von Nachbesserungen, Beförderungen später etc... halt das komplette Programm.
Wenn aber ca. 9 % in 2023 als Erhöhung der Personalausgaben einzusparen wären, wird es massive Stellenstreichungen geben, Beförderung-und Einstellungsstop. Eine weitere Verdichtung der Arbeit und weitere Mehrarbeitsvelastung des Personals wären die Folge. Besser wird es also nicht mehr.
MS
-
- Beiträge: 94
- Registriert: 22.12.2008 19:41
- Behörde:
Re: Besoldungsrunde 2023
@Tobi J : Nach momentanen Wissen nicht.
Mfg
Mfg
-
- Beiträge: 34
- Registriert: 15.12.2020 23:52
- Behörde: BEV
Re: Besoldungsrunde 2023
Verschwörungstheorie ist ein Ausdruck, den ignorante, geistig schwache Menschen benutzen, um sich nicht mit den Lügen der Regierung und den Medien auseinandersetzen zu müssen.
Und Schwurbler ist jene Bezeichnung, die diese dummen, zutiefst manipulierten Menschen wählen, um wache, intelligente Menschen herabzuwürdigen.
Das alles tun diese bedauernswerten Zeitgenossen, um eine aus dem Widerspruch von Entscheidung und Wahrnehmung folgende innere Spannung – die Kognitive Dissonanz – besser zu ertragen.
-
- Beiträge: 70
- Registriert: 25.08.2020 09:44
- Behörde:
- Geschlecht:
Re: Besoldungsrunde 2023
Es muss ja ein irgendwie genanntes Besoldungsanpassungsgesetz geben. Es müsste einen Entwurf geben. Über eine Seite vom Deutschen Bundestag müsste man zumindest diesen Gesetzesentwurf s e h e n.
Nancy Facer hat es ja klar gesagt - vor einem Monat - allein w o ist die Drucksache (Entwurf)?? in der Pipeline??
… und es ist Sommer und die Abgeordneten gehen bald in. Urlaub. Und was hört man von den Gewerkschaften?? Zum Glück ist keine WM. Sonst würde Man U. U. Eine Nullrunde erwarten können - wie damals beim Sommermärchen. Alle waren happy und lagen sich in den Armen als die KM Pauschale still und leise abgeschafft wurde.
Nicht falsch verstehen. Ich frage nur und ich habe dieses Gefühl, dass man das alles schon erlebt hat.
Nancy Facer hat es ja klar gesagt - vor einem Monat - allein w o ist die Drucksache (Entwurf)?? in der Pipeline??
… und es ist Sommer und die Abgeordneten gehen bald in. Urlaub. Und was hört man von den Gewerkschaften?? Zum Glück ist keine WM. Sonst würde Man U. U. Eine Nullrunde erwarten können - wie damals beim Sommermärchen. Alle waren happy und lagen sich in den Armen als die KM Pauschale still und leise abgeschafft wurde.
Nicht falsch verstehen. Ich frage nur und ich habe dieses Gefühl, dass man das alles schon erlebt hat.
-
- Beiträge: 8
- Registriert: 28.10.2020 14:22
- Behörde: Bundeswehr
Re: Besoldungsrunde 2023
Aus dem Forum öffentlicher Dienst
Info von Seiten der Bundeswehr durch die oberste VP. ( Vertrauensperson)
….kurz vor dem Pfingstwochenende gibt es sehr gute Nachrichten hinsichtlich der heute bekanntgewordenen wirkungsgleichen Übertragung auf Besoldung und Versorgung.
Im Einzelnen haben unsere Forderungen nun folgende Ergebnisse gebracht:
Es wird kein gemeinsames neues großes Besoldungs-/Versorgungsanpassungsgesetz geben, welches mit dem AEZ (Besoldungs-/Versorgungsangemessenheitsgesetz) zum 1.1.24 verschmolzen werden wird.
Das Besoldungs-/Versorgungsanpassungsgesetz wird nun tatsächlich als Einzelgesetz bereits am 12.07.2023 ins Bundeskabinett gehen. Das Angemessenheitsgesetz geht gesondert als Einzelgesetz bis Januar 2024 ins Kabinett.
Die Inflationsausgleichsprämie, die zuvor in einem gesonderten Gesetz aus dem Besoldungs/Versorgungsanpassungsgesetz ausgegliedert werden sollte, um im Sommer/Spätsommer zahlbar zu sein, wird nun Bestandteil des Besoldungs-/Versorgungsanpassungsgesetzes werden.
Die Zahlung der Prämie ist für September/Oktober avisiert.
Die Prämie wird an Besoldungs- und Versorgungsempfänger gleichermaßen steuerfrei ausgezahlt. Für Versorgungsempfänger wird hinsichtlich der Höhe der individuelle Ruhegehaltsatz angesetzt. Bei 71,75% wären dies 2.152,50 Euro.
Die Tranchenaufteilung wird ähnlich wie bei den Tarifbeschäftigen sein. Die erste Tranche wird dann natürlich größer ausfallen (Ca. 1600 Euro).
Aufgrund der historisch einmalig hohen Inflation wird es eine verfassungsrechtlich exceptionelle Ausnahme geben, was die Zahlung eines Sockelbetrages möglich macht. Soll heißen, anders als zuvor beabsichtigt, wird es zu keiner prozentualen Umrechnung des Sockelbetrages kommen, sondern die 200 Euro Sockelbetrag werden auch für Besoldung und Versorgung gezahlt. Diese werden dann um 5,3 % (Abzug Versorgungsrücklage 0,2 %!) erhöht werden. Bis auf die Besoldungsgruppe A3 in der Erfahrungsstufe 1 werden alle mindestens die 340 Euro Erhöhung erreichen. In der A3/1 werden es 337 Euro sein.
Den Sockelbetrag und die linearen Prozente gibt es dann auch zum 1.3.24.
Die Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage wird Bestandteil des Besoldungs-/Versorgungsanpassungsgesetzes werden. Somit haben wir kurzfristig im parlamentarischen Verfahren die Möglichkeit, dieses Thema für die Ruhegehaltfähigkeit der Stellenzulagen der Bw anzugehen!
Wir werden, so hat es der ParlSts zugesagt, dies in den nächsten Tagen auch noch schriftlich erhalten.
Damit ist die Übertragung nun fixiert.
Info von Seiten der Bundeswehr durch die oberste VP. ( Vertrauensperson)
….kurz vor dem Pfingstwochenende gibt es sehr gute Nachrichten hinsichtlich der heute bekanntgewordenen wirkungsgleichen Übertragung auf Besoldung und Versorgung.
Im Einzelnen haben unsere Forderungen nun folgende Ergebnisse gebracht:
Es wird kein gemeinsames neues großes Besoldungs-/Versorgungsanpassungsgesetz geben, welches mit dem AEZ (Besoldungs-/Versorgungsangemessenheitsgesetz) zum 1.1.24 verschmolzen werden wird.
Das Besoldungs-/Versorgungsanpassungsgesetz wird nun tatsächlich als Einzelgesetz bereits am 12.07.2023 ins Bundeskabinett gehen. Das Angemessenheitsgesetz geht gesondert als Einzelgesetz bis Januar 2024 ins Kabinett.
Die Inflationsausgleichsprämie, die zuvor in einem gesonderten Gesetz aus dem Besoldungs/Versorgungsanpassungsgesetz ausgegliedert werden sollte, um im Sommer/Spätsommer zahlbar zu sein, wird nun Bestandteil des Besoldungs-/Versorgungsanpassungsgesetzes werden.
Die Zahlung der Prämie ist für September/Oktober avisiert.
Die Prämie wird an Besoldungs- und Versorgungsempfänger gleichermaßen steuerfrei ausgezahlt. Für Versorgungsempfänger wird hinsichtlich der Höhe der individuelle Ruhegehaltsatz angesetzt. Bei 71,75% wären dies 2.152,50 Euro.
Die Tranchenaufteilung wird ähnlich wie bei den Tarifbeschäftigen sein. Die erste Tranche wird dann natürlich größer ausfallen (Ca. 1600 Euro).
Aufgrund der historisch einmalig hohen Inflation wird es eine verfassungsrechtlich exceptionelle Ausnahme geben, was die Zahlung eines Sockelbetrages möglich macht. Soll heißen, anders als zuvor beabsichtigt, wird es zu keiner prozentualen Umrechnung des Sockelbetrages kommen, sondern die 200 Euro Sockelbetrag werden auch für Besoldung und Versorgung gezahlt. Diese werden dann um 5,3 % (Abzug Versorgungsrücklage 0,2 %!) erhöht werden. Bis auf die Besoldungsgruppe A3 in der Erfahrungsstufe 1 werden alle mindestens die 340 Euro Erhöhung erreichen. In der A3/1 werden es 337 Euro sein.
Den Sockelbetrag und die linearen Prozente gibt es dann auch zum 1.3.24.
Die Ruhegehaltfähigkeit der Polizeizulage wird Bestandteil des Besoldungs-/Versorgungsanpassungsgesetzes werden. Somit haben wir kurzfristig im parlamentarischen Verfahren die Möglichkeit, dieses Thema für die Ruhegehaltfähigkeit der Stellenzulagen der Bw anzugehen!
Wir werden, so hat es der ParlSts zugesagt, dies in den nächsten Tagen auch noch schriftlich erhalten.
Damit ist die Übertragung nun fixiert.
-
- Beiträge: 488
- Registriert: 15.04.2013 17:38
- Behörde:
Re: Besoldungsrunde 2023
@Bollerfamily
Das hab ich gestern auch gelesen..aber kopiert man das einfach so in ein anderes
Forum ??.
Ob das stimmt und so kommt..wer weiss das schon.
Besser erstmal die Füße stillhalten.
Das hab ich gestern auch gelesen..aber kopiert man das einfach so in ein anderes
Forum ??.
Ob das stimmt und so kommt..wer weiss das schon.
Besser erstmal die Füße stillhalten.