Besoldungsrunde 2023
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Re: Besoldungsrunde 2023
Mich macht das alles nur noch wütend. Für alles und jeden ist Geld da, nur die Beamten sollen wieder mal zurückstecken. Und was ist eigentlich mit der Wochenarbeitszeit? Die ist auch längst nicht mehr konkurrenzfähig. Und die Pensionäre bekommen mal eben eine Nullrunde verordnet. Für die wird ja auch nichts teurer. Das ist alles nur noch Wahnsinn!
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Re: Besoldungsrunde 2023
In welcher Welt lebt ein Wirtschaftsachverständiger der solche Aussagen trifft? Vermutlich denkt er alle Beamte sind im höheren Dienst. Klar, dass es auch pobelige Beamte mit einer Mindestpension gibt, hat der doch gar nicht auf dem Schirm - wir existieren für den nicht.
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Re: Besoldungsrunde 2023
Hier ein treffender Beitrag aus einem Forum Öffentlicher Dienst:
Art. 20 GG
3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
...... wenn andere Abhilfe nicht möglich ist. Darüber sollte man diskutieren.
Ich sehe das so, dass man zunächst den Rechtsweg ausschöpfen muss.
Wenn aber einer der renommiertesten Verfassungsrechtler Prof. Dr. Dr. Battis solche Aussagen trifft wie die nachfolgende, stellt sich schon langsam die Frage, ob die verfassungsmäßige Ordnung beseitigt werden soll, noch ist es nicht so weit, aber man befindet sich auf dem Weg dorthin:
"Angesichts der Dreistigkeit dieses offensichtlich inzwischen über Jahre hinweg länderübergreifend konzertierten Verfassungsbruchs verbietet sich inzwischen jegliche diplomatische Zurückhaltung. Vielmehr ist einmal mehr herauszustellen, dass hier mit voller Absicht die eindeutige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, deren Bindungswirkung § 31 BVerfGG sowie zuletzt auch die Verfassung selbst, insbesondere die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums aus Art. 33 Abs. 5 GG offen missachtet werden. Der Unterzeichner hat bereits bei früheren Gelegenheiten deutlich gemacht, dass die fortgesetzte Missachtung der Judikate von Bundesverfassungsgericht und Verwaltungsgerichtsbarkeit rechtsstaatsgefährdend ist."
Art. 20 GG
3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
...... wenn andere Abhilfe nicht möglich ist. Darüber sollte man diskutieren.
Ich sehe das so, dass man zunächst den Rechtsweg ausschöpfen muss.
Wenn aber einer der renommiertesten Verfassungsrechtler Prof. Dr. Dr. Battis solche Aussagen trifft wie die nachfolgende, stellt sich schon langsam die Frage, ob die verfassungsmäßige Ordnung beseitigt werden soll, noch ist es nicht so weit, aber man befindet sich auf dem Weg dorthin:
"Angesichts der Dreistigkeit dieses offensichtlich inzwischen über Jahre hinweg länderübergreifend konzertierten Verfassungsbruchs verbietet sich inzwischen jegliche diplomatische Zurückhaltung. Vielmehr ist einmal mehr herauszustellen, dass hier mit voller Absicht die eindeutige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, deren Bindungswirkung § 31 BVerfGG sowie zuletzt auch die Verfassung selbst, insbesondere die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums aus Art. 33 Abs. 5 GG offen missachtet werden. Der Unterzeichner hat bereits bei früheren Gelegenheiten deutlich gemacht, dass die fortgesetzte Missachtung der Judikate von Bundesverfassungsgericht und Verwaltungsgerichtsbarkeit rechtsstaatsgefährdend ist."
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Re: Besoldungsrunde 2023
Verdi gibt sich ja viel Mühe das Schlichtungsergebnis darzustellen.
Klingt nach Annahme der Schlichtungsempfehlung .(Leider !)
Was bedeutet die Schlichtungsempfehlung
https://zusammen-geht-mehr.verdi.de/was ... -fuer-dich
Klingt nach Annahme der Schlichtungsempfehlung .(Leider !)
Was bedeutet die Schlichtungsempfehlung
https://zusammen-geht-mehr.verdi.de/was ... -fuer-dich
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Re: Besoldungsrunde 2023
Hier die Begründung zur Ablehnung der Petition Wochenarbeitszeitangleichung für Bundesbeamte:
https://epetitionen.bundestag.de/petiti ... 06.nc.html
https://epetitionen.bundestag.de/petiti ... 06.nc.html
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Re: Besoldungsrunde 2023
Für mich steht fest: Sollte sich die Nullrunde für 2023 bewahrheiten, trete ich nach fast 40 Jahren Verdi aus diesem Verein aus! Für die Pensionäre würde sich die Nullrunde in 2023 ja absolut Null auswirken!
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Re: Besoldungsrunde 2023
Nach dem Inflationsausgleichgesetz kann die steuerfreie Prämie auch an Versorgungsbeziehende (Pensionäre) gezahlt werden , d.h. keine Nullrunde.
Schaun wir mal was die Verhandlungen bringen und hoffen auf ein , auch für Pensionäre , akzeptables Ergebnis.
Schaun wir mal was die Verhandlungen bringen und hoffen auf ein , auch für Pensionäre , akzeptables Ergebnis.
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Re: Besoldungsrunde 2023
Zudem wäre die Prämie tabellenunwirksam und dürfte eigentlich mit den originären Tarifverhandlungen nicht in Verbindung gebracht werden.
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Re: Besoldungsrunde 2023
Dann werden die Rentner "schlechter gestellt"..und daher ist das sehr unwarscheinlich.Bollerfamily hat geschrieben: ↑18.04.2023 19:59 Nach dem Inflationsausgleichgesetz kann die steuerfreie Prämie auch an Versorgungsbeziehende (Pensionäre) gezahlt werden , d.h. keine Nullrunde.
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Re: Besoldungsrunde 2023
Und deshalb muss ein tabellenwirksames Ergebnis Ziel sein.
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Re: Besoldungsrunde 2023
Ab 2024 ist ein Sockelbetrag von 200€ Tabellenwirksam:
"Die Tabellenentgelte werden für die genannten Bereiche ab dem 1. März 2024 zunächst um 200 Euro (Sockelbetrag) und anschließend um 5,5 Prozent erhöht. Soweit dabei keine Erhöhung um 340 Euro erreicht wird, wird der betreffende Erhöhungsbetrag auf 340 Euro gesetzt."
Das wäre dann eine Erhöhung von mindesten 340€, allerdings erst ab 2014. Wie es für diese Jahr aussieht müssen wir erstmal abwarten!
"Die Tabellenentgelte werden für die genannten Bereiche ab dem 1. März 2024 zunächst um 200 Euro (Sockelbetrag) und anschließend um 5,5 Prozent erhöht. Soweit dabei keine Erhöhung um 340 Euro erreicht wird, wird der betreffende Erhöhungsbetrag auf 340 Euro gesetzt."
Das wäre dann eine Erhöhung von mindesten 340€, allerdings erst ab 2014. Wie es für diese Jahr aussieht müssen wir erstmal abwarten!
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Re: Besoldungsrunde 2023
Es muss eine Tabellenwirksamkeit ab 2023 her!
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Re: Besoldungsrunde 2023
Sockelbetrag gibt es für Beamte nicht.
Hatte der Bund beim letzten Mal (50€) nicht übernommen.
Hatte der Bund beim letzten Mal (50€) nicht übernommen.
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Re: Besoldungsrunde 2023
Daher muss ein akzeptables tabellenwirksames Ergebnis Ziel sein. Auch hinsichtlich Basis für die nächsten und übernächsten .... Tarifverhandlungen.
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Re: Besoldungsrunde 2023
Ein treffender Beitrag:
https://www.br.de/nachrichten/wirtschaf ... en,TblIvcc
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