Schnorchler hat geschrieben: ↑02.10.2023 08:45
Also Betr./Polizeizulage
DAS sollen Versorgungsempfänger auch bekommen?
Ich seit 8 Jahren (aus gesundh. Gründen) Pensionär Zahlung über GZD Nord würde dann auch diese bekommen???
War 25 Bundespolizei vorher...
Hatte diese ja im aktiven Dienst immer bekommen...
Schöne Woche euch...
Ja, richtig. Auch Versorgungsempfänger. So zumindest die Info an mich. Mindestens 10 aktiv bezogen. Bei nur 9,5 Jahren z.B. bekommt man nix.
Aktuell geht es, glaube ich, noch um die Berechnungshöhe. Da sich ja zwischenzeitlich die Polizeizulage fast verdoppelt hat und man eher zu der „alten“ Höhe berechnen möchte.
Wir werden spätestens März 2024 mehr wissen.
Na dann hoffen wir mal...
Auch wenn die Hoffnung zuletzt stirbt...
Zumindest wäre es schön, ich habe meine Gesundheit "geopfert" nach 25 Dienstjahren Versorgungsempfänger (Dienstunfallschäden)...
Bin Versorgungsempfänger bei der Postund habe die Inflationsprämie im Oktober nicht erhalten.
Als Begründung wurde mir mitgeteilt weil ich noch einen Minijob bei der Kirche habe das würde dem öffentlichen Dienst gleich gestellt.
Und weil ich in meinem Minijob schon eine kleine Inflationsprämie erhalten habe würde es bei der Post mit nicht mehr zustehen. So steht es im Gesetz.
Bei der Post hätte ich bestimmt 6 mal zu viel erhalten.
Am Telefon in Bonn konnte mir auch nicht weiter geholfen werden.
Hätte ich einen Minijob in der freien Wirtschaft würde ich beides bekommen.
Ist schon alles sehr merkwürdig.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht.
Würde mich über Rückmeldungen freuen.
Hallo.
Das hätte ich nicht gedacht das es so nach hinten los geht.
Aber es ist so das auch nach erreichen der Regelaltersgrenze bei Pensionären alle erwerbseinnahmen aus öffentlichen Kassen bewertet werden.
Blinki Blink hatte doch eine Seite vorher (S.21) das gleiche Problem..
2 mal bekommt man nunmal keine Inflationsprämie.
Und einen Ausgleich wird es nicht geben.
Fesdu-7- hat geschrieben: ↑17.10.2023 17:20
Bin Versorgungsempfänger bei der Postund habe die Inflationsprämie im Oktober nicht erhalten.
Als Begründung wurde mir mitgeteilt weil ich noch einen Minijob bei der Kirche habe das würde dem öffentlichen Dienst gleich gestellt.
Und weil ich in meinem Minijob schon eine kleine Inflationsprämie erhalten habe würde es bei der Post mit nicht mehr zustehen. So steht es im Gesetz.
Ja, das ist leider so.
Als ebenfalls Betroffener (Nebenbeschäftigung im öD) kann ich deinen Unmut nachvollziehen.
Die Kirchen zahlen m.W. auch nach Tarif?
Um die Inflationsprämie von der DPAG zu bekommen, müsstest du auf die Prämie deines Arbeitgebers verzichten, und das geht wiederum nicht, da es sich um eine tariflich vereinbarte Zahlung handelt - ein rechtswirksamer Verzicht ist in diesem Fall nicht möglich.
Wir haben also schlicht und ergreifend "Pech gehabt".
Ich habe auch heute die Abrechnung erhalten - doch vom Inflationsausgleich war da nichts zu sehen. GZD.
Als Beamter in DDU bist du für die Verwaltung halt nutzlos und genauso fühle ich mich von denen auch behandelt.
DDU GZD Rostock, gestern Abrechnung mit Inflationsausgleich erhalten. Habe vor einigen Tagen gelesen, dass es bei der GZD Probleme mit der Software gab.
Persönlich habe ich aber bereits seit einiger Zeit den Eindruck, dass es wohl eher an der Leitung der GZD und an dem offensichtlich unzufriedenen, teilweise sogar missgünstigen Personal liegt.
Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Bundes sollen den Inflationsausgleich entsprechend ihres jeweiligen Ruhegehaltssatzes erhalten.
Die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung haben den Inflationsausgleich bereits erhalten. Für die übrigen Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger, die von den Service-Centern Dresden, Köln, Rostock und Saarbrücken betreut werden, wird die Abschlagszahlung aus technischen Gründen für den überwiegenden Teil dieses Personenkreises voraussichtlich mit der Bezügezahlung November 2023 erfolgen.
Eine Vielzahl von Abrechnungsfällen (circa 10 %) wird nicht automatisiert bearbeitet, sodass diese Versorgungsberechtigten den Inflationsausgleich überwiegend im Dezember 2023 erhalten.
Micha0815 hat geschrieben: ↑20.10.2023 18:17
Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Bundes sollen den Inflationsausgleich entsprechend ihres jeweiligen Ruhegehaltssatzes erhalten.
Die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung haben den Inflationsausgleich bereits erhalten. Für die übrigen Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger, die von den Service-Centern Dresden, Köln, Rostock und Saarbrücken betreut werden, wird die Abschlagszahlung aus technischen Gründen für den überwiegenden Teil dieses Personenkreises voraussichtlich mit der Bezügezahlung November 2023 erfolgen.
Eine Vielzahl von Abrechnungsfällen (circa 10 %) wird nicht automatisiert bearbeitet, sodass diese Versorgungsberechtigten den Inflationsausgleich überwiegend im Dezember 2023 erhalten.
...welche Abrechnungsfälle betrifft es denn, die nicht automatisiert bearbeitet werden können?
Die, die nicht die " normale" Versorgungsbezüge in Höhe von 71,75 Prozent bekommen?
Micha0815 hat geschrieben: ↑20.10.2023 18:17
Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Bundes sollen den Inflationsausgleich entsprechend ihres jeweiligen Ruhegehaltssatzes erhalten.
Die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger aus dem Geschäftsbereich des Bundesministers der Verteidigung haben den Inflationsausgleich bereits erhalten. Für die übrigen Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger, die von den Service-Centern Dresden, Köln, Rostock und Saarbrücken betreut werden, wird die Abschlagszahlung aus technischen Gründen für den überwiegenden Teil dieses Personenkreises voraussichtlich mit der Bezügezahlung November 2023 erfolgen.
Eine Vielzahl von Abrechnungsfällen (circa 10 %) wird nicht automatisiert bearbeitet, sodass diese Versorgungsberechtigten den Inflationsausgleich überwiegend im Dezember 2023 erhalten.
...welche Abrechnungsfälle betrifft es denn, die nicht automatisiert bearbeitet werden können?
Die, die nicht die " normale" Versorgungsbezüge in Höhe von 71,75 Prozent bekommen?
..und keine Abrechnung erhalten also auch keine IAP November-GZD Rostock - hätte nicht gedacht, dass es so langwierig wird
Es scheint noch eine weitere Panne zu geben: Die Pension ist heute bei mir nicht eingegangen - und morgen ist hier in Niedersachsen Feiertag- der Reformationstag. Meine Bank habe ich angerufen - nein, dort ist technisch alles ok, da meine Frau und auch ich noch eine kleine Rente erhalten - diese ist vorschriftsmäßig eingegangen. Die Festsetzungsstelle habe ich auch gerade angerufen, die verweist auf die überweisende Stelle in Trier, und dort ist heute und auch morgen kein Feiertag, sondern erst Mittwoch.
Bisher war es immer so, dass die Gehaltszahlungen entsprechend der Lage der Länderfeiertage vorher ausgezahlt wurden.
So wird es dann wohl bis zum 1.11. gegen Mittag werden, bis wir über unsere Pension verfügen können....
Oder sollte Trier schon in finanzieller Not sein ? Ich rechne mit allem.
"Man hat viel Philosophie nötig, um das zu bemerken, was man täglich sieht"
(Jean jacques Rousseau)