Besoldungsrunde 2023
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Re: Besoldungsrunde 2023
Bundestag
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Bundesbesoldung
21. September 2023 (122. Sitzung) 00:35 !
Erste Beratung des von der Bundesregierung
eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für die Jahre 2023 und 2024 sowie zur Änderung weiterer dienst-rechtlicher Vorschriften (BBVAnpÄndG 2023/2024)
Drucksache 20/8291
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Bundesbesoldung
21. September 2023 (122. Sitzung) 00:35 !
Erste Beratung des von der Bundesregierung
eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für die Jahre 2023 und 2024 sowie zur Änderung weiterer dienst-rechtlicher Vorschriften (BBVAnpÄndG 2023/2024)
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Re: Besoldungsrunde 2023
Das ist doch nur die Erhöhung der Besoldung aufgrund der Tarifverhandlungen. Dieses ist doch relativ unwichtig. Viel interessanter wird das Gesetz für die amtsangemessene Alimentation werden, denn da wird sich zeigen, in wie fern der Bund seinen Verpflichtungen aufgrund des Beschlusses vom BVerfG nachkommt.
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Re: Besoldungsrunde 2023
ab März 24 kommt noch die 5% Erhöhung, verstehe es so, dass es dann aber für Pensionäre diese Zahlung entsprechend des Ruhegehaltsatzes gibt, bei 71,75% sind es dann zB statt 5% ja nur etwa 3,5%? Erhöhung- dazu dann noch Steuerabzug....? ist mein Gedanke richtig?



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Re: Besoldungsrunde 2023
3,5% Erhöhung auf welchen Betrag? Das ist die Frage.Allium hat geschrieben: ↑17.09.2023 16:02 ab März 24 kommt noch die 5% Erhöhung, verstehe es so, dass es dann aber für Pensionäre diese Zahlung entsprechend des Ruhegehaltsatzes gibt, bei 71,75% sind es dann zB statt 5% ja nur etwa 3,5%? Erhöhung- dazu dann noch Steuerabzug....? ist mein Gedanke richtig?![]()
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Wenn Du Dein Ruhegehalt in Euro nimmst, kannst Du da rd. 5% zuschlagen. Sind ja auch nur 71,75% der tatsächlichen Bezüge dieser Stufe.
Es wird doch einfach die Besoldungstabelle angepasst, also um die 5% nach oben korrigiert. Davon bekommst Du dann Dein Ruhegehalt.
5% von 71,75% ist die gleiche Summe wie 5% von 100% und davon 71,75%.
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Re: Besoldungsrunde 2023
Also erst werden die Beträge der Besoldungstabelle um 200€ erhöht und dann 5,3% drauf gerechnet, von dem neuen Betrag bekommt man dann 71,75% (oder den jeweiligen pers. Ruhegehaltssatz), der Familienzuschlag und die ruhegehaltsfähigen dynamischen Zulagen werden um 11,3% erhöht.
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Re: Besoldungsrunde 2023
Aktuelle Infos zur Besoldungsanpassung findet man u.a. hier:
Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung
https://www.bundestag.de/presse/hib/kur ... gen-965606
damit soll u.a. die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage wieder gewährleistet sein.
Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung
https://www.bundestag.de/presse/hib/kur ... gen-965606
damit soll u.a. die Ruhegehaltsfähigkeit der Polizeizulage wieder gewährleistet sein.
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Re: Besoldungsrunde 2023
Hallo zusammen!
Heute Gehaltsbescheinigung über meine Versorgungsbezüge erhalten. Leider kein Inflationsausgleich mit Oktoberbezug erhalten.
Kommt es für uns Versorgungsempfänger Bund doch später?
Viele Grüße
Heute Gehaltsbescheinigung über meine Versorgungsbezüge erhalten. Leider kein Inflationsausgleich mit Oktoberbezug erhalten.
Kommt es für uns Versorgungsempfänger Bund doch später?
Viele Grüße
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Re: Besoldungsrunde 2023
Das Bild ist uneinheitlich. Einige GZD haben gezahlt, andere nicht. Am besten mal dort nachfragen.
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Re: Besoldungsrunde 2023
Das Thema kann man schnell erklären. Der Bundestag hat Freitag in der früh um 0:40 Uhr erstmalig über den eingebrachten Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Anpassung der Bundesbesoldung beraten. Bis dieser beschlossen ist, kann es noch den ein oder anderen Monat dauern.
Somit besteht zum heutigen Tag keine gesetzliche Grundlage für die Auszahlung des Inflationsausgleichs. Bisher besteht dieser Anspruch nur tarifvertraglich. Dies hat aber für uns Beamte keine Auswirkung. Erst wenn der Bundesgesetzgeber das Bundesbesoldungsgesetz rückwirkend zum 01.06.2023 angepasst hat, ist die Rechtsgrundlage geschaffen, auf Basis derer dann die Auszahlung der Prämie erfolgen wird. Defacto wird dann eine Rückrechnung stattfinden und voraussichtlich der Gesamtbetrag in Höhe von 3000 € auf einmal ausbezahlt werden, denn die Personalstellen müssen das Gesetz auch erst verarbeiten und in die entsprechenden Programme einpflegen, sodass Ende Januar 2024 schnell erreicht ist, da dort die Februar 2024 Besoldung rausgeht, in der der letzte Teilbetrag in Höhe von 220 € enthalten sein müsste, um die 3000 € vollzumachen.
Es bleibt also abzuwarten, bis wann das BBesG und anderen Gesetze geändert, ausgefertigt und bekanntgemacht werden. Bis dahin fließt noch viel Wasser den Main hinunter.
Schöne Grüße!
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Re: Besoldungsrunde 2023
vanWahlberg hat geschrieben: ↑24.09.2023 23:18 Das Thema kann man schnell erklären. Der Bundestag hat Freitag in der früh um 0:40 Uhr erstmalig über den eingebrachten Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Anpassung der Bundesbesoldung beraten. Bis dieser beschlossen ist, kann es noch den ein oder anderen Monat dauern.
Somit besteht zum heutigen Tag keine gesetzliche Grundlage für die Auszahlung des Inflationsausgleichs. Bisher besteht dieser Anspruch nur tarifvertraglich. Dies hat aber für uns Beamte keine Auswirkung. Erst wenn der Bundesgesetzgeber das Bundesbesoldungsgesetz rückwirkend zum 01.06.2023 angepasst hat, ist die Rechtsgrundlage geschaffen, auf Basis derer dann die Auszahlung der Prämie erfolgen wird. Defacto wird dann eine Rückrechnung stattfinden und voraussichtlich der Gesamtbetrag in Höhe von 3000 € auf einmal ausbezahlt werden, denn die Personalstellen müssen das Gesetz auch erst verarbeiten und in die entsprechenden Programme einpflegen, sodass Ende Januar 2024 schnell erreicht ist, da dort die Februar 2024 Besoldung rausgeht, in der der letzte Teilbetrag in Höhe von 220 € enthalten sein müsste, um die 3000 € vollzumachen.
Es bleibt also abzuwarten, bis wann das BBesG und anderen Gesetze geändert, ausgefertigt und bekanntgemacht werden. Bis dahin fließt noch viel Wasser den Main hinunter.
Schöne Grüße!
Nun gibt es aber einen Vorläufigkeitsvermerk des Bundesministeriums der Finanzen, nachdem die IAP bereits jetzt zahlbar gemacht werden kann, wenn auch unter Vorbehalt. Insofern sind alle Bezügestellen angewiesen, dies umzusetzen, nur die im BMF angesiedelten haben die Anweisung teilweise leider verschlafen/ignoriert.
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Re: Besoldungsrunde 2023
Ein Freund von mir war Berufssoldat und ist seit 10 Jahren Versorgungsempfänger.
Dieser hat im August seine IAP mit Nachzahlung bereits erhalten.
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Re: Besoldungsrunde 2023
Das ist kein Gerücht sondern Tatsache. Ich kenne diese Person seit 20 Jahren und der erzählt mir keine Story.
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Re: Besoldungsrunde 2023
Ja..die Versorgungsempfänger bei der Bundeswehr haben die Inflationsausgleich-Pramie schon
erhalten.Soweit ich weiss letzten Monat.
Ein A10 Versorgungsempfänger von der Bundeswehr war letzte Woche mit am Tisch
beim Essen.
Die Erhöhung vom "Bürgergeld" lehnt er ab..und die Inflationsausgleich-Pramie wäre
nicht "nötig" gewesen..laut seiner Meinung.
Ja..was soll man dazu sagen.Ich hab den Mund gehalten.
erhalten.Soweit ich weiss letzten Monat.
Ein A10 Versorgungsempfänger von der Bundeswehr war letzte Woche mit am Tisch
beim Essen.
Die Erhöhung vom "Bürgergeld" lehnt er ab..und die Inflationsausgleich-Pramie wäre
nicht "nötig" gewesen..laut seiner Meinung.
Ja..was soll man dazu sagen.Ich hab den Mund gehalten.
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