Besoldungsrunde 2023

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Ruheständler
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Re: Besoldungsrunde 2023

Beitrag von Ruheständler »

... meine Bundeskasse Dienstort Trier habe ich ja wohl gut erzogen :mrgreen: heute morgen pünktlich den ersten Teil der IAP zu meinen normalen Bezügen gebucht.
meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ... :mrgreen:
filou
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Re: Besoldungsrunde 2023

Beitrag von filou »

blink182 hat geschrieben: 31. Aug 2023, 08:18
filou hat geschrieben: 30. Aug 2023, 21:14 Die 220 Euro waren ( rückwirkend ) auf der Abrechnung....sind ca. 6 bis 7%......die Inflation beträgt mindestens 10% ....alleine mein Gaspreis hat sich mehr als verdreifacht.....
Hast du mal drüber nachgedacht, den Gasversorger zu wechseln?
Seit 2 Jahren läuft das über den Vermieter, da er eine neue Therme hat einbauen lassen. Bei der GVG in Hürth ist der Preis bei 15 cent/ kwh. ich werde Ihn mal kontaktieren...mfG
kodo_64
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Re: Besoldungsrunde 2023

Beitrag von kodo_64 »

Weiß zufälligerweise jemand in diesem Forum ob die Inflationsprämie bei Versorgungsempfängern nach der individuellen Berechnung anhand des Ruhegehaltssatzes zusätzlich auch noch entsprechend der Reduzierung des Ruhegehalts nach § 14 III Beamtenversorgungsgesetz gekürzt wird?
Mainstream1
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Re: Besoldungsrunde 2023

Beitrag von Mainstream1 »

Nein :D
Aber in 14 Tage wird man es auf dem Konto nachrechnen können, wenn vorher nicht bereits die Mitteilung im Briefkasten ist.
MS
Herm
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Re: Besoldungsrunde 2023

Beitrag von Herm »

kodo_64 hat geschrieben: 15. Sep 2023, 09:31 Weiß zufälligerweise jemand in diesem Forum ob die Inflationsprämie bei Versorgungsempfängern nach der individuellen Berechnung anhand des Ruhegehaltssatzes zusätzlich auch noch entsprechend der Reduzierung des Ruhegehalts nach § 14 III Beamtenversorgungsgesetz gekürzt wird?
Zitat Gesetz zur Anpassung der Bundesbesoldung:

Die monatliche Sonderzahlung gilt nicht als Teil des Ruhegehaltes und bleibt bei der Anwendung von Ruhens-, Anrechnungs- und Kürzungsvorschriften sowie bei Vorschriften über die anteilige Kürzung außer Betracht.

Zitat:
"Aber in 14 Tage wird man es auf dem Konto nachrechnen können"

Hoffentlich..alle die ich kenne haben die IAP schon bekommen.

Das Besoldungsgesetz wurde noch immer nicht im Bundestag beschlossen..ich konnte da nichts
finden.
Wollen die da noch das Urteil vom Verfassungsgericht "einbauen"..oder ist diese Regierung
dazu auch nicht mehr in der Lage.
Andrea55
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Re: Besoldungsrunde 2023

Beitrag von Andrea55 »

Ich habe angerufen: es soll mit den Oktober- Versorgungsbezügen gezahlt werden. Die Bezügemitteilung soll im September im Briefkasten sein.

Das "soll" ist von mir. Ich glaub's erst wenn es auf meinem Konto ist.
...
kodo_64
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Re: Besoldungsrunde 2023

Beitrag von kodo_64 »

Zitat Gesetz zur Anpassung der Bundesbesoldung:

Die monatliche Sonderzahlung gilt nicht als Teil des Ruhegehaltes und bleibt bei der Anwendung von Ruhens-, Anrechnungs- und Kürzungsvorschriften sowie bei Vorschriften über die anteilige Kürzung außer Betracht.

-----

Danke für die Info!
blink182
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Re: Besoldungsrunde 2023

Beitrag von blink182 »

Herm hat geschrieben: 15. Sep 2023, 14:07
kodo_64 hat geschrieben: 15. Sep 2023, 09:31 Weiß zufälligerweise jemand in diesem Forum ob die Inflationsprämie bei Versorgungsempfängern nach der individuellen Berechnung anhand des Ruhegehaltssatzes zusätzlich auch noch entsprechend der Reduzierung des Ruhegehalts nach § 14 III Beamtenversorgungsgesetz gekürzt wird?
Zitat Gesetz zur Anpassung der Bundesbesoldung:

Die monatliche Sonderzahlung gilt nicht als Teil des Ruhegehaltes und bleibt bei der Anwendung von Ruhens-, Anrechnungs- und Kürzungsvorschriften sowie bei Vorschriften über die anteilige Kürzung außer Betracht.
Ich habe das jetzt wie oben zitiert nicht finden können?

Das sollte dann auch für Anrechnungen nach §53 Beamtenversorgungsgesetz gelten?
Gruß
blink182
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zeerookah
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Re: Besoldungsrunde 2023

Beitrag von zeerookah »

blink182
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Re: Besoldungsrunde 2023

Beitrag von blink182 »

Dank dir. 8-)
Gruß
blink182
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Hauseltr
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Re: Besoldungsrunde 2023

Beitrag von Hauseltr »

Versorgungsempfänger:innen erhalten die Sonderzahlungen nur entsprechend dem für sie geltenden Ruhegehaltssatz!

Also 1240,00 : 100 x ?% = Höhe Sonderzahlung!

Bei mir 1240,00 : 100 x 71,75 = 889,70 €

Analog dazu die weiteren monatlichen Zahlungen.
Herm
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Re: Besoldungsrunde 2023

Beitrag von Herm »

Bundestag
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Bundesbesoldung
21. September 2023 (122. Sitzung) 00:35 !

Erste Beratung des von der Bundesregierung
eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für die Jahre 2023 und 2024 sowie zur Änderung weiterer dienst-rechtlicher Vorschriften (BBVAnpÄndG 2023/2024)
Drucksache 20/8291
AlterPinguin
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Re: Besoldungsrunde 2023

Beitrag von AlterPinguin »

Das ist doch nur die Erhöhung der Besoldung aufgrund der Tarifverhandlungen. Dieses ist doch relativ unwichtig. Viel interessanter wird das Gesetz für die amtsangemessene Alimentation werden, denn da wird sich zeigen, in wie fern der Bund seinen Verpflichtungen aufgrund des Beschlusses vom BVerfG nachkommt.
Allium
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Re: Besoldungsrunde 2023

Beitrag von Allium »

ab März 24 kommt noch die 5% Erhöhung, verstehe es so, dass es dann aber für Pensionäre diese Zahlung entsprechend des Ruhegehaltsatzes gibt, bei 71,75% sind es dann zB statt 5% ja nur etwa 3,5%? Erhöhung- dazu dann noch Steuerabzug....? ist mein Gedanke richtig? :roll: :oops:
Telekommi
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Re: Besoldungsrunde 2023

Beitrag von Telekommi »

Allium hat geschrieben: 17. Sep 2023, 16:02 ab März 24 kommt noch die 5% Erhöhung, verstehe es so, dass es dann aber für Pensionäre diese Zahlung entsprechend des Ruhegehaltsatzes gibt, bei 71,75% sind es dann zB statt 5% ja nur etwa 3,5%? Erhöhung- dazu dann noch Steuerabzug....? ist mein Gedanke richtig? :roll: :oops:
3,5% Erhöhung auf welchen Betrag? Das ist die Frage.

Wenn Du Dein Ruhegehalt in Euro nimmst, kannst Du da rd. 5% zuschlagen. Sind ja auch nur 71,75% der tatsächlichen Bezüge dieser Stufe.
Es wird doch einfach die Besoldungstabelle angepasst, also um die 5% nach oben korrigiert. Davon bekommst Du dann Dein Ruhegehalt.

5% von 71,75% ist die gleiche Summe wie 5% von 100% und davon 71,75%.
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