
Petition: Schufa - Finger weg von meinem Konto
hier weiterlesen: https://www.beamtentalk.de/viewtopic.php?t=12500
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Besoldungsrunde 2023
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Re: Besoldungsrunde 2023
... meine Bundeskasse Dienstort Trier habe ich ja wohl gut erzogen
heute morgen pünktlich den ersten Teil der IAP zu meinen normalen Bezügen gebucht.

meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ...

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Re: Besoldungsrunde 2023
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Re: Besoldungsrunde 2023
Weiß zufälligerweise jemand in diesem Forum ob die Inflationsprämie bei Versorgungsempfängern nach der individuellen Berechnung anhand des Ruhegehaltssatzes zusätzlich auch noch entsprechend der Reduzierung des Ruhegehalts nach § 14 III Beamtenversorgungsgesetz gekürzt wird?
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Re: Besoldungsrunde 2023
Nein 
Aber in 14 Tage wird man es auf dem Konto nachrechnen können, wenn vorher nicht bereits die Mitteilung im Briefkasten ist.

Aber in 14 Tage wird man es auf dem Konto nachrechnen können, wenn vorher nicht bereits die Mitteilung im Briefkasten ist.
MS
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Re: Besoldungsrunde 2023
Zitat Gesetz zur Anpassung der Bundesbesoldung:kodo_64 hat geschrieben: ↑15.09.2023 09:31 Weiß zufälligerweise jemand in diesem Forum ob die Inflationsprämie bei Versorgungsempfängern nach der individuellen Berechnung anhand des Ruhegehaltssatzes zusätzlich auch noch entsprechend der Reduzierung des Ruhegehalts nach § 14 III Beamtenversorgungsgesetz gekürzt wird?
Die monatliche Sonderzahlung gilt nicht als Teil des Ruhegehaltes und bleibt bei der Anwendung von Ruhens-, Anrechnungs- und Kürzungsvorschriften sowie bei Vorschriften über die anteilige Kürzung außer Betracht.
Zitat:
"Aber in 14 Tage wird man es auf dem Konto nachrechnen können"
Hoffentlich..alle die ich kenne haben die IAP schon bekommen.
Das Besoldungsgesetz wurde noch immer nicht im Bundestag beschlossen..ich konnte da nichts
finden.
Wollen die da noch das Urteil vom Verfassungsgericht "einbauen"..oder ist diese Regierung
dazu auch nicht mehr in der Lage.
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Re: Besoldungsrunde 2023
Ich habe angerufen: es soll mit den Oktober- Versorgungsbezügen gezahlt werden. Die Bezügemitteilung soll im September im Briefkasten sein.
Das "soll" ist von mir. Ich glaub's erst wenn es auf meinem Konto ist.
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Das "soll" ist von mir. Ich glaub's erst wenn es auf meinem Konto ist.
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Re: Besoldungsrunde 2023
Zitat Gesetz zur Anpassung der Bundesbesoldung:
Die monatliche Sonderzahlung gilt nicht als Teil des Ruhegehaltes und bleibt bei der Anwendung von Ruhens-, Anrechnungs- und Kürzungsvorschriften sowie bei Vorschriften über die anteilige Kürzung außer Betracht.
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Danke für die Info!
Die monatliche Sonderzahlung gilt nicht als Teil des Ruhegehaltes und bleibt bei der Anwendung von Ruhens-, Anrechnungs- und Kürzungsvorschriften sowie bei Vorschriften über die anteilige Kürzung außer Betracht.
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Danke für die Info!
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Re: Besoldungsrunde 2023
Ich habe das jetzt wie oben zitiert nicht finden können?Herm hat geschrieben: ↑15.09.2023 14:07Zitat Gesetz zur Anpassung der Bundesbesoldung:kodo_64 hat geschrieben: ↑15.09.2023 09:31 Weiß zufälligerweise jemand in diesem Forum ob die Inflationsprämie bei Versorgungsempfängern nach der individuellen Berechnung anhand des Ruhegehaltssatzes zusätzlich auch noch entsprechend der Reduzierung des Ruhegehalts nach § 14 III Beamtenversorgungsgesetz gekürzt wird?
Die monatliche Sonderzahlung gilt nicht als Teil des Ruhegehaltes und bleibt bei der Anwendung von Ruhens-, Anrechnungs- und Kürzungsvorschriften sowie bei Vorschriften über die anteilige Kürzung außer Betracht.
Das sollte dann auch für Anrechnungen nach §53 Beamtenversorgungsgesetz gelten?
Gruß
blink182
blink182
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Re: Besoldungsrunde 2023
Versuchst Du hier Dein Glück
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/gese ... onFile&v=2
oder auch hier
https://www.beamten-informationen.de/bb ... _artikel_2

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Re: Besoldungsrunde 2023
Versorgungsempfänger:innen erhalten die Sonderzahlungen nur entsprechend dem für sie geltenden Ruhegehaltssatz!
Also 1240,00 : 100 x ?% = Höhe Sonderzahlung!
Bei mir 1240,00 : 100 x 71,75 = 889,70 €
Analog dazu die weiteren monatlichen Zahlungen.
Also 1240,00 : 100 x ?% = Höhe Sonderzahlung!
Bei mir 1240,00 : 100 x 71,75 = 889,70 €
Analog dazu die weiteren monatlichen Zahlungen.
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Re: Besoldungsrunde 2023
Bundestag
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Bundesbesoldung
21. September 2023 (122. Sitzung) 00:35 !
Erste Beratung des von der Bundesregierung
eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für die Jahre 2023 und 2024 sowie zur Änderung weiterer dienst-rechtlicher Vorschriften (BBVAnpÄndG 2023/2024)
Drucksache 20/8291
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Bundesbesoldung
21. September 2023 (122. Sitzung) 00:35 !
Erste Beratung des von der Bundesregierung
eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Anpassung der Bundesbesoldung und -versorgung für die Jahre 2023 und 2024 sowie zur Änderung weiterer dienst-rechtlicher Vorschriften (BBVAnpÄndG 2023/2024)
Drucksache 20/8291
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Re: Besoldungsrunde 2023
Das ist doch nur die Erhöhung der Besoldung aufgrund der Tarifverhandlungen. Dieses ist doch relativ unwichtig. Viel interessanter wird das Gesetz für die amtsangemessene Alimentation werden, denn da wird sich zeigen, in wie fern der Bund seinen Verpflichtungen aufgrund des Beschlusses vom BVerfG nachkommt.
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Re: Besoldungsrunde 2023
ab März 24 kommt noch die 5% Erhöhung, verstehe es so, dass es dann aber für Pensionäre diese Zahlung entsprechend des Ruhegehaltsatzes gibt, bei 71,75% sind es dann zB statt 5% ja nur etwa 3,5%? Erhöhung- dazu dann noch Steuerabzug....? ist mein Gedanke richtig?



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Re: Besoldungsrunde 2023
3,5% Erhöhung auf welchen Betrag? Das ist die Frage.Allium hat geschrieben: ↑17.09.2023 16:02 ab März 24 kommt noch die 5% Erhöhung, verstehe es so, dass es dann aber für Pensionäre diese Zahlung entsprechend des Ruhegehaltsatzes gibt, bei 71,75% sind es dann zB statt 5% ja nur etwa 3,5%? Erhöhung- dazu dann noch Steuerabzug....? ist mein Gedanke richtig?![]()
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Wenn Du Dein Ruhegehalt in Euro nimmst, kannst Du da rd. 5% zuschlagen. Sind ja auch nur 71,75% der tatsächlichen Bezüge dieser Stufe.
Es wird doch einfach die Besoldungstabelle angepasst, also um die 5% nach oben korrigiert. Davon bekommst Du dann Dein Ruhegehalt.
5% von 71,75% ist die gleiche Summe wie 5% von 100% und davon 71,75%.