Versorgungsempfänger zahlen zweimal...aktive Beamte nur einmal.AlterPinguin hat geschrieben: ↑18.06.2023 18:44 Seit wann zahlen Beamte einen prozentualen Satz von der Besoldung. Der Beitrag wird doch jedes Jahr neu festgelegt. Derzeit sind das doch 30 Euro irgendwas wenn ich mich nicht irre.
Von den Versorgungsbezügen werden aktuell noch 1,525 % abgezogen
( Pflegeleistungen nach § 50f BeamtVG ), zusätzlich zur normalen
Pflegeversicherung .
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Der Abzug für Pflegeleistungen errechnet sich aus dem hälftigen Beitragssatz zur gesetzlichen Pflegeversicherung. Dessen Änderungen führen auch zu einer Änderung des Abzugs für Pflegeleistung.
Berechnungsgrundlage für den Abzug für Pflegeleistungen ist nach § 50f BeamtVG der Versorgungsbezug nach Anwendung von Ruhens-, Anrechnungs- und Kürzungsvorschriften.
Der Abzug kommt dem Bundeshaushalt zugute und steht in keinem Zusammenhang mit dem an die zuständige Krankenkasse zu zahlenden Beitrag zur privaten oder gesetzlichen Pflegeversicherung.