Ich habe mal eine allgemeine Frage : in öffentlichen Behörden soll ja dieser Winter nur max. mit 19 Grad geheizt werden. Ganz ehrlich ich bin eine absolute Frostbeule und habe immer im Büro gut geheizt. Ich bin auch schwerbehindert unter anderem bin ich gehbehindert. Somit sitze ich stundenlang an meinem PC ohne mich groß zu bewegen, da mir das laufen schwer fällt.
Es soll bei uns zeitnah noch eine Mitteilung an alle Mitarbeiter geben über ein Verbot von Heizlüftern/Radiatoren. Im Haus gibt es welche, die allerdings nicht von der Materialverwaltung ausgeben werden dürfen. Und private Anschaffungen sollen auch verboten sein.
Was kann im schlimmsten Fall passieren wenn man heimlich im Büro immer mal wieder für eine halbe Stunde den Heizlüfter anmacht?. Abmahnung? Was kann es für Konsequenzen geben?
MissRatlos hat geschrieben: ↑21.09.2022 18:22
Was kann im schlimmsten Fall passieren wenn man heimlich im Büro immer mal wieder für eine halbe Stunde den Heizlüfter anmacht?. Abmahnung? Was kann es für Konsequenzen geben?
Wenn noch ein paar Kollegen auf die Idee kommen fliegt die Etagensicherung. Und man weiß ja auch noch nicht, wie geregelt werden soll. Vorlauftemperatur oder Behördenthermostat? Ansonsten sitzt du halt mit Jacke, langen Unterhosen und Handschuhen da und versuchst deinen Dienst zu erbringen. Ich sehe ohnehin eher ein Thema bei Atemwegs- und Gelenkerkrankungen. Da funktionieren Hundertausende gerade noch so. Denen bricht man mit Kälte das "Genick".
Ein privat angeschafftes, eingeschmuggeltes Gerät begeht Stromdiebstahl, das kann von Abmahnung bis Kündigung alles nach sich ziehen.
Der Verstoß gegen Weisungen des AG kann ebenfalls in einer Abmahnung enden.
Verursacht der weisungswidrig betriebene Heizlüfter, egal ob privat oder Behördeneigentum, einen Schaden (Elektrik, Brand etc.) haftet der Betreiber ggf. wegen grober Fahrlässigkeit, wobei die Hürden hierfür relativ hoch sind.
Wahrscheinlich beim ersten Verstoß eine Abmahnung, bei weiteren Verstößen ein Disziplinarverfahren (Schlimmste Strafe da ist die Entfernung aus dem Dienst mit Verlust der Versorgungsbezüge).
Pipapo hat geschrieben: ↑21.09.2022 20:06
Wahrscheinlich beim ersten Verstoß eine Abmahnung, bei weiteren Verstößen ein Disziplinarverfahren (Schlimmste Strafe da ist die Entfernung aus dem Dienst mit Verlust der Versorgungsbezüge).
Ich glaube nicht das bei einem solchen "vergehen" die Entfernung aus dem Dienst droht.
Übrigens hat der Beamte hat ja auch so etwas wie die "Pflicht zur Gesunderhaltung". Ebenso hat der Dienstherr eine Fürsorgepflicht dem Beamten gegenüber....
Was sagt die Schwerbehindertenvertretung?
Die Verordnung hat ja diese Einschränkung:
"(4) Die Höchstwerte für die Lufttemperatur nach Absatz 1 Nummer 1 und 2 gelten nicht, soweit Beschäftigte durch die niedrigere Lufttemperatur in ihrer Gesundheit gefährdet sind und sonstige Schutzmaßnahmen nicht möglich oder ausreichend sind."
Möglicherweise könnte hier ein Kompromiß in Form einer Heizdecke gefunden werden. Die verbrauchen nicht viel Energie.
Mulder hat geschrieben: ↑28.09.2022 10:35
Wenn es dir bei 19 Grad zu kalt ist und es kratzt im Hals, bleib einfach zu Hause. Die wollen es doch so.
Das ist richtig. Die Behörde wird dir dann aber auch mit Wiedereingliederung und DDU hinterher machen. Das ist ein dauerhaftes Problem und nicht mit 14 Tagen gelber Schein erledigt. Es wird dort haufenweise ärztliche Atteste geben. Und die Anderen wollen in dem Zimmer sitzen, wo der mit dem Attest ist...
AndyO hat geschrieben: ↑28.09.2022 11:15
Das ist richtig. Die Behörde wird dir dann aber auch mit Wiedereingliederung und DDU hinterher machen. Das ist ein dauerhaftes Problem und nicht mit 14 Tagen gelber Schein erledigt. Es wird dort haufenweise ärztliche Atteste geben. Und die Anderen wollen in dem Zimmer sitzen, wo der mit dem Attest ist...
Das ist Blödsinn, kein einziger Beamter wird aus dem Dienst entfernt und macht ein "Zimmer frei" wie Du es nennst, wenn er wegen ständiger Verkühlung daheim bleibt.
Ja, ist nicht die feine Art, aber der BEM-Einladung folgt man, teilt mit, dass ein wärmeres Zimmer der Gesundheit zuträglich wäre und geht wieder. Dann ist das Thema erledigt.
Wie der Vorgesetzte diese Leistungsbereitschaft bewertet ist natürlich ein anderes Thema...
AndyO hat geschrieben: ↑28.09.2022 11:15
Das ist richtig. Die Behörde wird dir dann aber auch mit Wiedereingliederung und DDU hinterher machen. Das ist ein dauerhaftes Problem und nicht mit 14 Tagen gelber Schein erledigt. Es wird dort haufenweise ärztliche Atteste geben. Und die Anderen wollen in dem Zimmer sitzen, wo der mit dem Attest ist...
Das ist Blödsinn, kein einziger Beamter wird aus dem Dienst entfernt und macht ein "Zimmer frei" wie Du es nennst, wenn er wegen ständiger Verkühlung daheim bleibt.
Ja, ist nicht die feine Art, aber der BEM-Einladung folgt man, teilt mit, dass ein wärmeres Zimmer der Gesundheit zuträglich wäre und geht wieder. Dann ist das Thema erledigt.
Wie der Vorgesetzte diese Leistungsbereitschaft bewertet ist natürlich ein anderes Thema...
Ein nicht beendetes BEM = DDU. Von wegen gehst einfach. Nach 6 Wochen ist die Karte BEM ausgereizt und wir sind beim Attest/DDU. Und da versagen alle REHA-Massnahmen wenn's nicht warm wird.
Sagst zu mir meine Ausführung wären Blödsinn und wiederholst se sinngemäß? Nicht schlecht...
Und was hat gesundheitlich nicht zumutbares Kaltsitzen mit Leistungsbereitschaft zu tun?