Guten Tag,
ich befinde mich momentan in der Besoldungsstufe A9, jetzt wurde in meiner Behörde eine Stelle ausgeschrieben mit der Besoldungsstufe A8 worauf ich mich gerne bewerben würde.
Habe gehört das meine Beurteilung bei gleicher "Note" höherwertig ist als die eines A8er, ist das richtig?
Wenn ich also der einzige A9ner bin und sich sonst nur A8er bewerben müsste ich doch die Stelle sicher haben!
Würde mich für die Stelle freiwillig auf A8 zurückstufen lassen.
LG
höhere Besoldungsstufe = bessere Beurteilung ?
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Re: höhere Besoldungsstufe = bessere Beurteilung ?
Bist Du ein A9er des mittleren oder gehobenen Dienstes? Im letzteren Fall wärst Du vermutlich überhaupt nicht bewerbungsberechtigt.
Ansonsten gibt es in verschiedenen Bundesländern und dem Bund die Regel, dass bei einer Bewerbung auf einen HÖHERWERTIGEN Dienstposten eine Abstufung der Beurteilung erfolgt. So haben bei einem A8er DP ein A6er mit 9 Punkten, ein A7er mit 8 Punkten und ein A8er mit 7 Punkten den gleichen "Rang".
Da Du im Fall einer erfolgreichen Bewerbung jedoch ggf. rückernannt wirst, wird eine A9m Bewertung voraussichtlich nicht über einer der Gruppe A8er stehen. Näheres regeln die Landesordnungen.
Ansonsten gibt es in verschiedenen Bundesländern und dem Bund die Regel, dass bei einer Bewerbung auf einen HÖHERWERTIGEN Dienstposten eine Abstufung der Beurteilung erfolgt. So haben bei einem A8er DP ein A6er mit 9 Punkten, ein A7er mit 8 Punkten und ein A8er mit 7 Punkten den gleichen "Rang".
Da Du im Fall einer erfolgreichen Bewerbung jedoch ggf. rückernannt wirst, wird eine A9m Bewertung voraussichtlich nicht über einer der Gruppe A8er stehen. Näheres regeln die Landesordnungen.
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Re: höhere Besoldungsstufe = bessere Beurteilung ?
Außerdem wird nehmen der Beurteilung ja auch die Befähigung und Eignung berücksichtigt.
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Re: höhere Besoldungsstufe = bessere Beurteilung ?
Bin im mittleren Dienst in NRW.
Gibt es da gesetzestexte zu?
Gibt es da gesetzestexte zu?
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Re: höhere Besoldungsstufe = bessere Beurteilung ?
Im Vergleich der dienstlichen Beurteilungen hat das Statusamt der beurteilten Beamtin bzw. Beamten Berücksichtigung zu finden. Beurteilungen aus unterschiedlichen statusrechtlichen Ämtern müssen vergleichbar gemacht werden. Dazu gibt es Rechtsprechung.