Guten Tag,
weiß vielleicht jemand von euch, ob Beamte in DDU mit Mindestpension eine Art "Sozialhilfe" beantragen können, um die enormen Heizkosten
zu bezahlen? wenn ja, wo ist da die Grenze? Beim neuen "Bürgergeld" (vorm. Hartz IV) werden die Heizkosten ja vom Amt bezahlt und das Lohnabstandsgebot wird in vielen
Fällen gar nicht mehr greifen können.
Können Beamte so etwas ähnliches wie Hartz IV bekommen?
Danke für Antworten
"Sozialhilfe" wg. Heizkosten bei DDU
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Re: "Sozialhilfe" wg. Heizkosten bei DDU
Hallo,
ALG II nicht, da erwerbsunfähig im Sinne von SGB II, sondern Grundsicherung nach SGB XII, welches beim örtlich zuständigen Sozialamt beantragt werden kann.
Zunächst gibt es aber für Ruhestandsbeamte des Bundes im Dezember 300 Euro Energiepauschale. Dies hilft vielleicht schon weiter.
Zudem soll ab 1.1.2023 der Kreis der Wohngeldberechtigten erweitert werden, damit könnte man vermeiden in die Grundsicherung nach SGB XII zu fallen. Der Wohngeldantrag müsste dann sowieso gestellt werden, da diese Sozialleistung vorrangig wäre.
Übrigens:Bei der Grundsicherung nach SGB XII besteht nur ein Vermögensfreibetrag in Höhe von 5.000 Euro, der Wert des PKW wird dabei berücksichtigt! (im Gegensatz zu ALG 2)
Grüße
ALG II nicht, da erwerbsunfähig im Sinne von SGB II, sondern Grundsicherung nach SGB XII, welches beim örtlich zuständigen Sozialamt beantragt werden kann.
Zunächst gibt es aber für Ruhestandsbeamte des Bundes im Dezember 300 Euro Energiepauschale. Dies hilft vielleicht schon weiter.
Zudem soll ab 1.1.2023 der Kreis der Wohngeldberechtigten erweitert werden, damit könnte man vermeiden in die Grundsicherung nach SGB XII zu fallen. Der Wohngeldantrag müsste dann sowieso gestellt werden, da diese Sozialleistung vorrangig wäre.
Übrigens:Bei der Grundsicherung nach SGB XII besteht nur ein Vermögensfreibetrag in Höhe von 5.000 Euro, der Wert des PKW wird dabei berücksichtigt! (im Gegensatz zu ALG 2)
Grüße
MS
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Re: "Sozialhilfe" wg. Heizkosten bei DDU
Wer noch ein Auto hat, dem geht es zu gut. Da fragt dann plötzlich keiner mehr nach gesellschaftlicher Teilhabe. Ein übler Sozialismus in dem der gut lebt, der auf Besitzstände verzichtet oder diese unter dem Kopfkissen versteckt.Mainstream1 hat geschrieben: ↑14.09.2022 13:24 Übrigens:Bei der Grundsicherung nach SGB XII besteht nur ein Vermögensfreibetrag in Höhe von 5.000 Euro, der Wert des PKW wird dabei berücksichtigt! (im Gegensatz zu ALG 2)
Grüße
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Re: "Sozialhilfe" wg. Heizkosten bei DDU
vielleicht stattdessen auch möglich, den Beihilfebemessungssatz zu erhöhen, dann zahlt man etwas weniger PKV- man muss aber dafür sein gesamtes Einkommen offenlegen und Versorgungsausgleich mindert Einkünfte nicht.
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Re: "Sozialhilfe" wg. Heizkosten bei DDU
Und was genau hat die soziale Teilhabe mit einem eigenen Auto zu tun?
Gruß
blink182
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Re: "Sozialhilfe" wg. Heizkosten bei DDU
naja mit einem auto kann man mehr am sozialleben teil haben. ich treffe mich z.b. die tage mit alten kollegen etwas weiter entfernt. ohne auto würde ich da in meinem gesundheitszustand nicht mit den öffentlichen anreisen weil es mir einfach nicht möglich wäre. das ist nur ein beispiel.