Warum ist eine Urkunde bei einer Frühpensionierung (DDU) nicht erforderlich?

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Allium
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Warum ist eine Urkunde bei einer Frühpensionierung (DDU) nicht erforderlich?

Beitrag von Allium »

Ist es grundsätzlich der Fall, dass bei einer DDU- Versetzung in den Ruhestand auch eine Urkunde ausgehändigt wird?
Andrea55
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Re: Warum ist eine Urkunde bei einer Frühpensionierung (DDU) nicht erforderlich?

Beitrag von Andrea55 »

Hallo Allium,

ich habe damals eine Ruhestands Urkunde bekommen.
Google -Suche:


Die Versetzung in den Ruhestand erfolgt durch schriftliche Zustellung der Ruhestandsurkunde an die Beamtin oder den Beamten (§ 47 Absatz 3 Satz 1 BBG).
Andrea55
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Re: Warum ist eine Urkunde bei einer Frühpensionierung (DDU) nicht erforderlich?

Beitrag von Andrea55 »

https://www.verwaltungsvorschriften-im- ... 010151.htm

Daraus habe ich den obigen Satz.
Das Thema wurde hier schon 2020 behandelt.

Gruß
Andrea
Allium
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Re: Warum ist eine Urkunde bei einer Frühpensionierung (DDU) nicht erforderlich?

Beitrag von Allium »

in der Verwaltungsvorschrift steht eindeutig Urkunde. Und wenn nur die Verfügung zugestellt wurde und keine Urkunde mehr folgt? Kann der Dienstherr einen Beamten, der zwar die Verfügung bekam, aber keine Urkunde erhielt, noch zurückordern?
Andrea55
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Re: Warum ist eine Urkunde bei einer Frühpensionierung (DDU) nicht erforderlich?

Beitrag von Andrea55 »

Hallo Allium,

das weiß ich leider nicht.
Zur Urkunde: Vielleicht Mal telefonisch nachfragen?

Gruß
Allium
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Re: Warum ist eine Urkunde bei einer Frühpensionierung (DDU) nicht erforderlich?

Beitrag von Allium »

Ein RA für Verwaltungsrecht sagte mir, die Urkunde sei unwichtig...Die schriftliche Verfügung mit Datum der Zurruhesetzung ist rechtlich ausreichend.... oder gibt es hier noch andere Meinungen dazu?
Gebetsmuehle
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Re: Warum ist eine Urkunde bei einer Frühpensionierung (DDU) nicht erforderlich?

Beitrag von Gebetsmuehle »

Keine Ahnung wie es für andere Bundesländer aussieht, aber in NRW hat so eine "Ruhestandsurkunde" lediglich deklaratorischen Charakter.
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Aufsteiger85
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Re: Warum ist eine Urkunde bei einer Frühpensionierung (DDU) nicht erforderlich?

Beitrag von Aufsteiger85 »

Andrea55 hat geschrieben: 13. Sep 2022, 18:04 Die Versetzung in den Ruhestand erfolgt durch schriftliche Zustellung der Ruhestandsurkunde an die Beamtin oder den Beamten (§ 47 Absatz 3 Satz 1 BBG).
Vorsicht. §47 III 1 BBG sagt nichts von einer Urkunde:
§47 III 1 BBG
Die Versetzungsverfügung ist der Beamtin oder dem Beamten schriftlich zuzustellen. Sie kann bis zum Beginn des Ruhestands zurückgenommen werden.
Im gleichen Paragraphen steht aber auch:
Der Ruhestand beginnt mit dem Ende des Monats, in dem die Versetzung in den Ruhestand der Beamtin oder dem Beamten bekannt gegeben worden ist.
Durch zu Zustellung der entsprechenden Verfügung ist die Bekanntgabe m.E. erfolgt.
Allium hat geschrieben: 13. Sep 2022, 18:27 in der Verwaltungsvorschrift steht eindeutig Urkunde. Und wenn nur die Verfügung zugestellt wurde und keine Urkunde mehr folgt? Kann der Dienstherr einen Beamten, der zwar die Verfügung bekam, aber keine Urkunde erhielt, noch zurückordern?
Nur bis zum Beginn des Ruhestandes (siehe oben). Er kann ihn ansonsten höchstens gemäß §46 wieder in den Dienst versetzen. Das ist aber unabhängig davon, ob eine Urkunde zugestellt wurde oder nicht.
Andrea55 hat geschrieben: 13. Sep 2022, 18:06 https://www.verwaltungsvorschriften-im- ... 010151.htm

Daraus habe ich den obigen Satz.
Das Thema wurde hier schon 2020 behandelt.

Gruß
Andrea
Auch hier: VORSICHT. Es gibt keine allgemeine Verwaltungsvorschrift zum BBG. Das hier ist ein Rundschreiben! Hier findet sich zwar das Wort "Urkunde" aber ebenso der Verweis auf §47 III BBG. Somit kann die Rechtswirkung der Verfügung nicht von der Übersendung der Urkunde abhängig sein.

Im Gegensatz zur Ernennung ist die Zurruhesetzung auch kein mitwirkungsbedürftiger Verwaltungsakt, d.h. man muss nicht zustimmen o.ä. Auch ein Indiz dafür, dass die Verfügung ausreicht.

Gegenfrage: Wir sind hier im Länderforum. Sind Bundesvorschriften (außer BeamtStG) in diesem Fall überhaupt einschlägig?
Andrea55
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Re: Warum ist eine Urkunde bei einer Frühpensionierung (DDU) nicht erforderlich?

Beitrag von Andrea55 »

Okay, warum ist eine Urkunde bei DDU nicht nötig?
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Aufsteiger85
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Re: Warum ist eine Urkunde bei einer Frühpensionierung (DDU) nicht erforderlich?

Beitrag von Aufsteiger85 »

Andrea55 hat geschrieben: 9. Feb 2024, 15:39 Okay, warum ist eine Urkunde bei DDU nicht nötig?
Gegenfrage: Warum sollte sie nötig sein? Aufgrund welcher Rechtsgrundlage? Also auf gut deutsch: Wo steht's? :?:
Andrea55
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Re: Warum ist eine Urkunde bei einer Frühpensionierung (DDU) nicht erforderlich?

Beitrag von Andrea55 »

Sorry, soo wichtig ist mir die Lösung dieser Frage nicht.
🌺👋
vanWahlberg
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Re: Warum ist eine Urkunde bei einer Frühpensionierung (DDU) nicht erforderlich?

Beitrag von vanWahlberg »

Der Begriff der Urkunde ergibt sich aus § 126 BGB. Das bedeutet, dass es ein Schriftstück ist, auf dem eigenhändig unterschrieben wurde.
Das Schreiben, welches die Ruhestandsversetzung anordnet, wird unterschrieben sein. In diesem Moment liegt eine Urkunde vor. Das war und ist das ganze Geheimnis.
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Hauseltr
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Re: Warum ist eine Urkunde bei einer Frühpensionierung (DDU) nicht erforderlich?

Beitrag von Hauseltr »

Als Bundesbamter bekam ich eine Urkunde, die mit den goldenen Bundesadler und im Namen der Bundesrepublik Deutschland ausgehändigt.
Mainstream1
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Re: Warum ist eine Urkunde bei einer Frühpensionierung (DDU) nicht erforderlich?

Beitrag von Mainstream1 »

Hoffentlich auch noch das Danksagungsschreiben für Treue Dienste.... das gibt es eigentlich immer dazu.
MS
connigra
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Re: Warum ist eine Urkunde bei einer Frühpensionierung (DDU) nicht erforderlich?

Beitrag von connigra »

Hebt jemand diese Urkunde wirklich auf? Ich nicht.
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