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Re: Anzeigepflicht Dienstunfähigkeit bei neuem Arbeitgeber

Verfasst: 10. Sep 2022, 12:56
von Gertrud1927
Hallo.
Musst bei Deiner Versorgungsstelle melden und den den Arbeitsvertrag mitsenden.
Beim Anmelden wird Dein neuer Arbeitgeber nach Deinen Daten gefragt und darum sollte er sie auch wissen.
Aber nicht Dein anderes Einkommen.
Auch wenn Du schon einen anderen Minijob hast.

Re: Anzeigepflicht Dienstunfähigkeit bei neuem Arbeitgeber

Verfasst: 11. Sep 2022, 13:28
von Gertrud1927
Hallo.
Vielleicht ist etwas spät für mich aber ich weiss nicht was bei mir falsch sein soll.

Re: Anzeigepflicht Dienstunfähigkeit bei neuem Arbeitgeber

Verfasst: 11. Sep 2022, 15:44
von Pipapo
JimAnw hat geschrieben: 11. Sep 2022, 12:44 Hallo,
das stimmt so nicht Gertrud !
Wenn Du in Pension bist, egal ob Vorruhestand, DDU oder gesetzliches Pensionsalter oder was auch immer, musst Du die beabsichtigte Nebentätigkeit dem Dienstherrn anzeigen. Und anzeigen heißt nicht, genehmigen lassen...!
…l
Wo hat Gertrud irgendetwas von genehmigen geschrieben?

Re: Anzeigepflicht Dienstunfähigkeit bei neuem Arbeitgeber

Verfasst: 12. Sep 2022, 14:18
von Gertrud1927
Hallo. Ich weiss nicht was bei mir falsch sein soll. Aber mir scheint Du willst es falsch verstehen.
1 Bei der Versorgungsstelle melden.
Nachweis vom Verdienst geht doch nur mit Arbeitsvertrag.
2. Zum Anmelden braucht der neue Arbeitgeber Deine Daten damit seine Abgaben für die Minijobzentrale, die er durch Dich hat, richtig berechnet werden.
3. Dein anderes Einkommen braucht der neue Arbeitgeber nicht wissen.
4. Wenn es aber schon einen Minijob gibt muss er wissen was Du da bekommst.

Re: Anzeigepflicht Dienstunfähigkeit bei neuem Arbeitgeber

Verfasst: 12. Sep 2022, 14:36
von Pipapo
JimAnw, lesen und verstehen ist nicht deine Stärke. Getrud1972 hat alles richtig geschrieben.
Troll doch lieber wieder beim ER rum.