Anwärtersonderzuschlag
Mal angenommen eine Anwärterin (Obersekretaranwärtetin) befindet sich aufgrund von Schwangerschaft im Beschäftigungsverbot ausgesprochen von der Dienststelle. Bezüge und den Anwärtersonderzuschlag werden jedoch weiterhin gezahlt.
Nach der Entbindung und der gesetzlich vorgeschriebenen Mutterschutzfrist würde die Anwärterin die Elternzeit nach 2 Monaten Elternzeit zurück in den Vorbereitungsdienst gehen.
Nun die Frage: beim Fortführen des Vorbereitungsdienst besteht dann noch der Anspruch auf den Anwärtersonderzuschlag? Der Vorbereitungsdienst wird ja aufgrund der Unterbrechung verlängert um mindestens ein halbes Jahr.
Anwärtersonderzuschlag
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