VBL Zusatzrente bei DDU plus Pension, DRV Rente und weitere Renten?

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Allium
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VBL Zusatzrente bei DDU plus Pension, DRV Rente und weitere Renten?

Beitrag von Allium »

Bin frisch in DDU und habe nun auch plötzlich ohne mein Zutun spontan Post von der VBL(Rentenauskunft) erhalten.
Bei voller EM würde ich circa 45 Euro monatlich bekommen, steht dort- die Wartezeiten seien erfüllt. Ist dies denn auch mit DDU vergleichbar?
Sollte ich diese Rente bei der VBL jetzt beantragen und dann meiner Versorgungsstelle (Zoll) dies mitteilen oder erfahren die auch ohne mein Zutun davon?
Ich habe auch bereits einen Antrag auf §14a BeamtVG beim Zoll gestellt, da ich die Wartezeiten für die DRV Rente ebenfalls erfüllt habe.
Die Berechnung der Pension ist noch nicht abgeschlossen, sagte man mir. Mir würde dann die DRV Rente plus Pension nachgezahlt werden, wenn alles berechnet ist. Zudem habe ich auch noch weitere Rentenversicherung (bayerische Versorgungskammer) aus meiner vorigen Berufslaufbahn in meinem Ordner gefunden, welche mir ab 67 J. dann eine Alters- Rente zahlen.
Vor einigen Jahren hatte ich diese Versicherungen zu einer Versicherung mit der VBL zusammenführen lassen.. Muss man der Bayerischen Versorgungskammer auch melden, dass man DDU wurde? Ich komme ja mit meinen Versorgungsbezügen noch nicht an die 71% Höchstgrenze heran und könnte somit von den zusätzlichen Renten profitieren oder wäre es besser, sich diese nicht jetzt, sondern doch erst ab 67 auszahlen zu lassen aufgrund der Steuern und möglichen Abzügen bei vorzeitiger Inanspruchnahme? Wie sind Eure Erfahrungen? Schönen Sonntag noch :D
AndyO
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Re: VBL Zusatzrente bei DDU plus Pension, DRV Rente und weitere Renten?

Beitrag von AndyO »

Interessantes Thema. Mal ein paar Anmerkungen:

- Rente/Zusatzrente bekommts ja erst mit 67, weil da selbst für Schwerbehinderte ne Fußangel mit Mindestbeitragsjahren drin steht
- für deine pensionsunschädlichen Rentenbetrag wird der um 10,6% gekürzte Pensionsbetrag angesetzt. Also wenn du mit 70% dienstunfähig wirst, kannst bis maximal 63% (effektiv) mit Rente aufstocken. Der Rest wird auf der Pensionsseite gekürzt.
- die vorübergehende Erhöhung nach §14a BeamtVG ist auch von den 10,6% betroffen
- normalerweise weiß deine Versorgungsstelle von deinen Rentenzeiten. Bei dir wegen §14a BeamtVG ja sowieso. Die fordern dich vor Renteneintritt auf, die Rente zu beantragen und kürzen auch fiktiv die Pension, wenn du es nicht tust
- Öffentliche Zusatzrenten gehören zu den evtl. pensionsschädigenden Rentenbeiträgen
- Wenn du Rente bekommst gibt's vom Rententräger noch einen kleinen Zuschlag zur privaten Krankenkasse
Allium
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Re: VBL Zusatzrente bei DDU plus Pension, DRV Rente und weitere Renten?

Beitrag von Allium »

Die VBL hat mir gesagt, dass sie nur zahlen, wenn ich eine EU Rente von der DRV bekommen...dies erhalten aber pensionierte Beamte nicht!
Ozymandias
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Re: VBL Zusatzrente bei DDU plus Pension, DRV Rente und weitere Renten?

Beitrag von Ozymandias »

Allium hat geschrieben: 30.08.2022 16:47 Die VBL hat mir gesagt, dass sie nur zahlen, wenn ich eine EU Rente von der DRV bekommen...dies erhalten aber pensionierte Beamte nicht!
Gute Frage. Bei anderen Betriebsrenten gibt es einen Passus, dass eine gleichgestellte Versorgungseinrichtung der DRV ebenfalls eine Erwerbsminderungs bescheinigen kann, z.B. bei Syndikusanwälten etc.

Schauen Sie mal hier auf Seite 9
https://www.vbl.de/documents/20142/1004 ... 1193779879

Es gibt also prinzpiell die Möglichkeit durch eine Gutachten die Erwerbsminderung im Sinne der DRV zu beweisen.

Aber es wird auf Seite 9 auch unter Wichtig angezeigt:
Für die Betriebsrente wegen Erwerbs-
minderung gilt, wie in der gesetzlichen
Rentenversicherung, noch eine beson-
dere Wartezeit. Diese Betriebsrente wird
nur dann gezahlt, wenn Sie in den letzten
fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsmin-
derung mindestens drei Jahre in der Zu-
satzversorgung pflichtversichert waren.
Das dürfte man als Beamter wohl kaum erfüllen. Es dürfte also erst bei Erreichen der Altersgrenze zu einer Zahlung kommen, diese muss man fristgerechet beantragen.
Allium
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Re: VBL Zusatzrente bei DDU plus Pension, DRV Rente und weitere Renten?

Beitrag von Allium »

wenn man dann nach §14a BeamtVG den Zuschlag von der DRV zur Pension erhält, dann ist dies eigentlich wie eine zusätzliche EU Rente zu sehen, -demnach ist doch die volle EU auch von der DRV aus anerkannt und die VBL müsste auch zahlen....?
Pipapo
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Re: VBL Zusatzrente bei DDU plus Pension, DRV Rente und weitere Renten?

Beitrag von Pipapo »

Allium hat geschrieben: 31.08.2022 20:10 wenn man dann nach §14a BeamtVG den Zuschlag von der DRV zur Pension erhält, dann ist dies eigentlich wie eine zusätzliche EU Rente zu sehen, -demnach ist doch die volle EU auch von der DRV aus anerkannt und die VBL müsste auch zahlen....?
Nein, denn der Zuschlag wird ja auch gezahlt, wenn man auf Grund besonderer Altersgrenzen, also nicht DU, in Ruhestand geht.

Ozymandias hat das vollkommen richtig erklärt.
Allium
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Re: VBL Zusatzrente bei DDU plus Pension, DRV Rente und weitere Renten?

Beitrag von Allium »

Auch fraglich, ob man sich mit so einem Gutachten, was von der VBL verlangt wird, nicht am Ende ein Eigentor schießt
eisbaer1000
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Re: VBL Zusatzrente bei DDU plus Pension, DRV Rente und weitere Renten?

Beitrag von eisbaer1000 »

Könnte mir jemand sagen was VBL heißt?
Allium
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Re: VBL Zusatzrente bei DDU plus Pension, DRV Rente und weitere Renten?

Beitrag von Allium »

Pipapo hat geschrieben: 31.08.2022 20:30
Allium hat geschrieben: 31.08.2022 20:10 wenn man dann nach §14a BeamtVG den Zuschlag von der DRV zur Pension erhält, dann ist dies eigentlich wie eine zusätzliche EU Rente zu sehen, -demnach ist doch die volle EU auch von der DRV aus anerkannt und die VBL müsste auch zahlen....?
Nein, denn der Zuschlag wird ja auch gezahlt, wenn man auf Grund besonderer Altersgrenzen, also nicht DU, in Ruhestand geht.

Ozymandias hat das vollkommen richtig erklärt.

aber in § 14a BeamtVG wird ja Dienstunfähigkeit konkret erwähnt....dieser Zuschlag wird nur dann gezahlt, wenn jemand keine EU Rente über DRV bekommt, aber die Wartezeiten bei der DRV erfüllt hat
Pipapo
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Re: VBL Zusatzrente bei DDU plus Pension, DRV Rente und weitere Renten?

Beitrag von Pipapo »

Im Satz 2 steht:
2.
a)
wegen Dienstunfähigkeit im Sinne des § 44 Abs. 1 des Bundesbeamtengesetzes in den Ruhestand versetzt worden ist oder
b)
wegen Erreichens einer besonderen Altersgrenze in den Ruhestand getreten ist,
Das ist nicht gleichzusetzen mit EU!
Allium
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Re: VBL Zusatzrente bei DDU plus Pension, DRV Rente und weitere Renten?

Beitrag von Allium »

ja dann wird es ganz sicher ohne ein neues Gutachten durch einen Arbeitsmediziner niemals klappen, eine EU nachzuweisen
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Ruheständler
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Re: VBL Zusatzrente bei DDU plus Pension, DRV Rente und weitere Renten?

Beitrag von Ruheständler »

eisbaer1000 hat geschrieben: 31.08.2022 22:41 Könnte mir jemand sagen was VBL heißt?
https://www.vbl.de/de/die-vbl
meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ... :mrgreen:
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Re: VBL Zusatzrente bei DDU plus Pension, DRV Rente und weitere Renten?

Beitrag von Allium »

ich habe durch meine Reha tatsächlich durch die dortigen Mediziner neben der bereits bestehenden DDU im Sinne des Beamtenrechts eine Arbeitsfähigkeit (voll erwerbsgemindert) im Sinne der DRV von unter 3 Stunden tgl. bescheinigt bekommen- somit würde mir ja eigentlich eine EU Rente zustehen- aber dennoch bekomme ich ja von der DRV keine EU-Rente. Die VBL zahlt defintiv erst wenn auch die DRV zahlen würde, aber da die EU Rente mir nicht gezahlt wird, dann eben erst ab 67 die reguläre Rente. Habe jetzt überlegt, der VBL dieses Gutachten über die Reha zukommen zu lassen....aber bringt wahrscheinlich auch eher nichts oder?
Ozymandias
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Re: VBL Zusatzrente bei DDU plus Pension, DRV Rente und weitere Renten?

Beitrag von Ozymandias »

Vorübergehende Erhöhung des Ruhegehaltssatzes erhältst du ja bereits schon, darauf hätte ich jetzt noch hingewiesen.
Diese Betriebsrente wird
nur dann gezahlt, wenn Sie in den letzten
fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsmin-
derung mindestens drei Jahre in der Zu-
satzversorgung pflichtversichert waren.
Das gilt für die VBL und auch für die DRV. Da hier niemand deinen Lebenslauf kennt, selber überprüfen und ggf. beantragen.
Wie gesagt für Beamte kaum zu erfüllen, da die DRV/VBL Einzahlungen zu lange zurückliegen.