Verbeamtung mit Hautkrebs? (Verwaltungsdienst)

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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dennisbolloff
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Verbeamtung mit Hautkrebs? (Verwaltungsdienst)

Beitrag von dennisbolloff »

Sehr geehrte Damen u. Herren, ich soll in kürze verbeamtet werden (auf Probe).Vor ca. 9 Monaten wurde bei mir ein malignes Melanom CL3 TD 0,9mm entfernt. Nach dem Nachschnitt und allen Folgeuntersuchungen wurde nichts mehr gefunden. So wie ich das verstanden habe, habe ich nochmal glück gehabt. Wie würde das mit der Verbeamtung aussehen? Können die mich aufgrund dessen ablehnen auch wenn in dieser Zeit nichts mehr vorkommt? Vorab Danke
Gerda Schwäbel
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Re: Verbeamtung mit Hautkrebs? (Verwaltungsdienst)

Beitrag von Gerda Schwäbel »

dennisbolloff hat geschrieben: 24. Aug 2022, 14:29 Können die mich aufgrund dessen ablehnen auch wenn in dieser Zeit nichts mehr vorkommt? ...
Nein, "die" können, wollen und werden das nicht tun. Und lassen Sie sich von anderen Teilnehmern in anderen Foren nicht verunsichern!
dennisbolloff
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Re: Verbeamtung mit Hautkrebs? (Verwaltungsdienst)

Beitrag von dennisbolloff »

Gerda Schwäbel hat geschrieben: 24. Aug 2022, 17:38
dennisbolloff hat geschrieben: 24. Aug 2022, 14:29 Können die mich aufgrund dessen ablehnen auch wenn in dieser Zeit nichts mehr vorkommt? ...
Nein, "die" können, wollen und werden das nicht tun. Und lassen Sie sich von anderen Teilnehmern in anderen Foren nicht verunsichern!
Liebe Gerda,

wie meinen Sie das? Im Sinne von: die werden das nicht tun , also nicht verbeamten, oder die werden das nicht tun, ablehnen ? VG
Gerda Schwäbel
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Re: Verbeamtung mit Hautkrebs? (Verwaltungsdienst)

Beitrag von Gerda Schwäbel »

Meine Aussage bezieht sich - wie Ihre Frage - auf das "Ablehnen". Es gibt keinen Grund, aus einer ausgeheilten früheren Krankheit darauf zu schließen, dass Sie mit großer Wahrscheinlichkeit vor Erreichen der Altersgrenze in den Ruhestand versetzt werden müssen.
blink182
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Re: Verbeamtung mit Hautkrebs? (Verwaltungsdienst)

Beitrag von blink182 »

Eine Krebserkrankung gilt in der Regel nach neun Monaten nicht als "ausgeheilt".

Die allgemeine Aussage, dass das keine Auswirkungen auf die Verbeamtung haben kann, würde ich also nicht unterschreiben.

Wie es mit der Verbeamtung auf Probe aussieht, entzieht sich meiner Kenntnis, bei einer Verbeamtung auf Lebenszeit sehe ich das (allgemein gesprochen) nicht unkritisch.

Ich würde mich, um sicher zu gehen, auf den speziellen Fall bezogen bei jemandem erkundigen, der da wirklich Ahnung von hat...das kann ein Forum m.E. nicht leisten.
Gruß
blink182
Dienstunfall_L
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Re: Verbeamtung mit Hautkrebs? (Verwaltungsdienst)

Beitrag von Dienstunfall_L »

Erfahrung einer Bekannten, Krebs inkl. OP in der Probezeit: Die Entscheidung über eine Lebzeitverbeamtung wurde zunächst verschoben, eine weitere amtsärztliche Begutachtung erfolgte, dann wurde die Lebzeitverbeamtung abgelehnt.
Für jede Art Karzinom gibt es eine Prognose, nach welcher Zeit der spezifische Krebs als geheilt gilt. Bei der Bekannten war diese Zeit inzwischen ohne Rezidiv vergangen. Sie hat deswegen geklagt gegen die Entscheidung, sie wegen der Krebserkrankung nicht zu verbeamten und ihr RA hat sich auf die Leitlinien (wenn in Zeit x kein Rezidiv, dann geheilt) berufen, natürlich auch mit Arztbericht. Die Klage ging in erster Instanz zu ihren Gunsten aus, nun ist sie BaL seit weit über 20 Jahren. Ein Rezidiv ist nicht aufgetaucht.
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