Hallo liebe Kollegen
Ich benötige ein paar Informationen zu folgender Situation:
Ich bin Landesbeamter in Berlin und seit etwa 3 Jahren läuft mein Versetzungsantrag nach Hessen. Gründe hierfür sind u.A. die Pflege eines Familienmitglieds (GdB 100 Kennzeichen H) sowie meine dort wohnende Partnerin (sprich: Familienplanung etc.).
Eine Versetzung aufgrund Härtefall wurde abgelehnt, da die Bestimmungsvollmacht (noch) bei meinen Eltern liegt, ich dementsprechend "nur" bevollmächtigt bin im Falle deren Ablebens. Ein Versetzungspartner hat sich bis dato nicht gefunden.
Da weder ich, noch meine Partnerin, noch meine Eltern jünger werden sehe ich mich gezwungen, andere Wege einzuleiten, sprich Kündigung des Beamtenverhältnisses, da eine Versetzung in den nächsten Jahren mit "unwahrscheinlich" sehr wohlwollen umschrieben ist.
Nun die Frage: Was kommt da alles auf mich zu?
-Ich weiß von den Verantwortlichen in Hessen, dass diese mich nach Kündigung des Beamtenverhältnisses nicht bei sich aufnehmen können (absprachen der Landesverwaltungen untereinander).
Gilt das lediglich für den Beamtenstatus oder auch für ein Angestelltenverhältnis?
-Ich bin Beamter auf Lebenszeit, ergeben sich daraus Schwierigkeiten bei der Kündigung?
-Im Falle eines nicht nahtlosen Wechsels und der Meldung bei der Agentur für Arbeit: ALG1-anspruch entfällt ja komplett, da Beamter und nicht Arbeitslosenversichert. Direkt Hartz IV, und auf welches Gehalt wird sich da bezogen? Ich war vor meinem Eintritt ins Beamtenverhältnis in der freien Marktwirtschaft tätig.
-Wie verhält es sich mit der Rentenversicherung? Der Anspruch auf Ruhegehalt entfällt ja komplett bei freiwilligem Austritt aus dem Beamtenverhältnis, und ich habe von der Nachversorgungszahlung gelesen, konnte aber nicht herausfinden, ob die von meinem Dienstherrn oder von mir getragen werden muss.
Ich bin in dem Thema noch sehr unsicher und freue mich dementsprechend über alle Infos
Kündigung des Beamtenverhältnisses
Moderator: Moderatoren
-
- Beiträge: 3
- Registriert: 15.10.2020 16:47
- Behörde: Finanzamt
-
- Beiträge: 134
- Registriert: 31.07.2018 19:03
- Behörde: BMI
Re: Kündigung des Beamtenverhältnisses
Als Beamter sollte man wissen, dass man nicht kündigen kann...doch das nur am Rande.
Grundsätzlich kannst Du Dich in Berlin entlassen lassen, mit allen daraus resultierenden Nachteilen in Rentenalter. Wie viele Jahre bist Du Beamter?
Einer Einstellung in ein privatrechtliches/öffentlich-rechtliches Arbeitsverhältnis steht das nicht entgegen, ggf. kann sogar ein Teil Deiner Erfahrung im Sinne einer höheren Stufe angerechnet werden.
Im Fall von ALG II kommt nicht nur Dein Einkommen, sondern auch Dein Vermögen zum tragen, hast Du also Rücklagen, dann kann es sein, dass Du die erst vollständig verbrauchen musst, hinzu kommt das Stichwort Bedarfsgemeinschaft, sprich verdient Deine Partnerin (grob gesprochen) mehr als den doppelten Regelsatz plus Miete ist auch dann kein Geld zu erwarten.
Du wirst im übrigen von Deinem Dienstherrn bei der DRV nachversichert, aufgrund des deutlich niedrigeren Brutto beim Beamten ist das ein ziemlicher Schlag ins Kontor und kostet Dich sehr viel Geld im Alter.
Zu Bedenken sind zudem noch so Sachen wie Krankenversicherung, ohne Eheschein in die Gesetzliche wird schwierig, ebenso kann es sein, dass Dir später die Krankenversicherung der Rentner verwehrt wird...
Grundsätzlich kannst Du Dich in Berlin entlassen lassen, mit allen daraus resultierenden Nachteilen in Rentenalter. Wie viele Jahre bist Du Beamter?
Einer Einstellung in ein privatrechtliches/öffentlich-rechtliches Arbeitsverhältnis steht das nicht entgegen, ggf. kann sogar ein Teil Deiner Erfahrung im Sinne einer höheren Stufe angerechnet werden.
Im Fall von ALG II kommt nicht nur Dein Einkommen, sondern auch Dein Vermögen zum tragen, hast Du also Rücklagen, dann kann es sein, dass Du die erst vollständig verbrauchen musst, hinzu kommt das Stichwort Bedarfsgemeinschaft, sprich verdient Deine Partnerin (grob gesprochen) mehr als den doppelten Regelsatz plus Miete ist auch dann kein Geld zu erwarten.
Du wirst im übrigen von Deinem Dienstherrn bei der DRV nachversichert, aufgrund des deutlich niedrigeren Brutto beim Beamten ist das ein ziemlicher Schlag ins Kontor und kostet Dich sehr viel Geld im Alter.
Zu Bedenken sind zudem noch so Sachen wie Krankenversicherung, ohne Eheschein in die Gesetzliche wird schwierig, ebenso kann es sein, dass Dir später die Krankenversicherung der Rentner verwehrt wird...
-
- Beiträge: 265
- Registriert: 02.11.2020 12:18
- Behörde:
Re: Kündigung des Beamtenverhältnisses
Hast du dich von einem Anwalt für Beamtenrecht hier ausführlich beraten lassen und hast du Rechtschutz? Vielleicht gäbe es auch die Möglichkeit einer Beurlaubung? Ich kenne Beamte, die sogar einige Jahre beurlaubt waren und dann zurückkamen. Ich würde wegen der Lage keinesfalls den Beamtenstatus aufgeben! Was ist mit Home Office oder Teilzeitarbeit? Die Vorsorgevollmacht, von welcher du schreibst bezieht sich auf den Zeitpunkt, wo der Vollmachgeber seine Angelegenheiten nicht mehr regeln kann oder nur auf den Todesfall? das habe ich nicht ganz verstanden.
-
- Beiträge: 3
- Registriert: 15.10.2020 16:47
- Behörde: Finanzamt
Re: Kündigung des Beamtenverhältnisses
Korrekt, Formulierungsfehler meinerseits. Ich meinte natürlich "Antrag auf Entlassung aus dem Beamtenverhältnis"
Ich bin jetzt Beamter seit 5 Jahren
Ok das habe ich so auch gelesen. Danke für die Bestätigung.
Da ich die gKV nie verlassen habe sollte das kein Problem darstellen.
Über eine Beurlaubung habe ich tatsächlich noch gar nicht nachgedacht. Dazu müsste ich mal recherchieren, was da die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen wären.
Die Politik zum Thema Homeoffice lautet "ist nicht erwünscht". Teilzeit erscheint mir schwierig, da es zum einen das grundsätzliche Problem nicht löst und es finanziell auch schwierig zu stemmen wäre.
Die zu betreuende Person ist mein Bruder, die Vorsorgevollmacht liegt aktuell bei meinen Eltern. Ich bin als Bevollmächtigter hinterlegt im Falle der Handlungsunfähigkeit meiner Eltern.
Der Zustand ist für die Versetzung gemäß Härtefallregelung (laut meiner entsprechenden Personalstelle) nicht ausreichend, da ich ja nicht der direkte Vorsorgebevollmächtigte bin.
Entschuldigt, wenn ich etwas unbedarft klinge, aber die Thematik ist keine, die man im alltäglichen Arbeitsleben kommuniziert und von den entsprechenden Stellen auch eher vermieden wird angesprochen zu werden, ohne dass man Sorge haben muss, in Fettnäpfchen zu treten.
Ich bin ehrlicherweise im Nachhinein betrachtet auch sehr blauäugig an die Sache herangegangen und hätte nicht gedacht, was da für ein Rattenschwanz auf mich zukommt.
-
- Beiträge: 1
- Registriert: 04.01.2023 22:00
- Behörde:
- Geschlecht:
Re: Kündigung des Beamtenverhältnisses
Warum wird es schwierig in die Gesetzliche ohne Eheschein zu kommen, wenn man sich aus dem Beamtenverhältnis entlassen lässt und einen Job als Angestellter annimmt (sei es im oder außerhalb des öD)?Zu Bedenken sind zudem noch so Sachen wie Krankenversicherung, ohne Eheschein in die Gesetzliche wird schwierig, ebenso kann es sein, dass Dir später die Krankenversicherung der Rentner verwehrt wird...
Bitte sehe mir nach, wenn die Frage naiv ist, ich kenne mich bei diesem Thema nicht aus und habe heute nur ein bisschen gegoogelt.
Auf der Website
https://versicherungsvergleich-beamte.d ... -wechseln/
steht:
"Völlig anders sieht es jedoch bei einem Statuswechsel aus. Haben Sie sich als Anwärter für eine private Krankenversicherung für Beamtenanwärter entschieden und werden nach der Anwärterzeit nicht sofort Beamter auf Probe, sondern zunächst Angestellter im öffentlichen Dienst, so müssen Sie in diesem Moment zurück in die gesetzliche Krankenkasse (soweit Sie als Angestellter über 450 Euro monatlich verdienen und jährlich unter der Versicherungspflichtgrenze).
Es tritt durch den Statuswechsel ins Angestelltenverhältnis eine Pflichtversicherung (§5 Sozialversicherungsrecht) ein und Sie haben keine Möglichkeit in der PKV zu verbleiben. Wählen Sie sich als Angestellter nicht selbst für eine gesetzliche Krankenkasse, meldet Sie Ihr Arbeitgeber automatisch bei der AOK an.
Dies trifft natürlich generell auf Beamte zu, die in ein Angestelltenverhältnis wechseln und unterhalb der Versicherungspflichtgrenze verdienen."
Zudem steht auf dieser Website (https://kvoptimal.de/blog/private-krank ... t_wechseln):
Arbeitnehmer unter 55 Jahren mit Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze: Der Arbeitnehmer, der jünger als 55 Jahre ist und unter der Versicherungspflichtgrenze (2022: 64.350 Euro) verdient kann zurück in die GKV. Der PKV-Schutz kann in GKV-Ergänzungsversicherungen umgestellt werden.
Für eine Klärung meiner Anfrage wäre ich dankbar.