Abordnung/Umzug

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Ghost_Kunpan
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Abordnung/Umzug

Beitrag von Ghost_Kunpan »

Moin moin,

Folgender Fall:
ich wurde Oktober 2019 zwangspensioniert.
Habe bei Verwaltungsgericht geklagt.
zwischenzeitlich bin ich in ein anderes Bundesland gezogen, weil ich dort eine Sozialversicherungspflichtige Arbeit gefunden habe und weil meine ganze Familie dort ansässig ist. Frau ist Aktuell in der 27. Woche und hat kein Führerschein und wir haben einen 2,5 Jahre alten Sohn.
Im April 2022 Gerichtsverhandlung und gewonnen. Im Mai 2022 Urteil ist das Urteil rechtskräftig gewesen.
Ich habe in der zwischen Zeit den o.g. Vertrag vom Job auslaufen lassen und mich in dem neuen Bundesland nach einer Stelle als Beamter umgesehen.
In diesen Monat ,genauer gesagt am 18. August 2022 bekam ich ein Einschreiben zugestellt , mit dem Stempel 18.08.22 zugestellt, das ich am 18.08.22 um 09:00Uhr mich( im vorherigen Bundesland ) an dem und dem Dienstposten einfinden soll. Die Abordnung beläuft sich auf 6 Monate ohne Angabe auf Versetzuung.
Meine Frage(n)
-Gibt es Fristen zur Vorbereitung einer Abordnung ,wie z. B 2 Wochen vorher die Info zu bekommen?
- Bekomme ich wenn, den Umzug bezahlt von dem einen Bundesland ins andere?
-Kann ich Wiederspruch einlegen wegen z.B Frau und Kind . Keinen Wohnraum zum nächtigen und generell keine vorhandene Wohnung im alten Bundesland
Pipapo
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Re: Abordnung/Umzug

Beitrag von Pipapo »

Wenn der Dienstort im gleichen Bundesland ist, in dem er auch vor deiner Zurruhesetzung war, dann hat ein Widerspruch wenig Aussicht auf Erfolg. Und warum sollte der Dienstherr für einen Umzug bezahlen? Der kann aj nichts dafür, dass du weggezogen bist.
Hast du dich dann wenigstens am 18.08. oder 19.08. beim Dienstherr gemeldet und einen neuen Termin für den Dienstantritt vereinbart oder fehlst du jetzt unentschudigt?
BalBund
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Re: Abordnung/Umzug

Beitrag von BalBund »

Weiterhin: Hattest Du Deinem Dienstherrn den Umzug angezeigt? Um welches BDL handelt es sich?

wenn der neue Dienstort weniger als 30km von alten Dienstort entfernt ist (bezogen auf deine vormalige Anschrift), sehe ich wenig Spielraum, bei mehr als 30km sollte zumindest die TGV zum Tragen kommen um die Kosten der Unterbringung vor Ort zu decken.

Fakt ist: Du hast geklagt und gewonnen, ab Rechtskraft bist Du also wieder unpensionierter Beamter und folglich dienstpflichtig. Das hätte man kommen sehen können.

Wenn Du das alles nicht willst bleibt eigentlich nur Entlassung oder Beurlaubung zwecks Kindererziehung und Raubernennung durch das neue BDL.
AndyO
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Re: Abordnung/Umzug

Beitrag von AndyO »

BalBund hat geschrieben: 21. Aug 2022, 18:42 Raubernennung durch das neue BDL.
Als ob das neue Bundesland auf die Vita wartet...
Ghost_Kunpan
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Re: Abordnung/Umzug

Beitrag von Ghost_Kunpan »

Pipapo hat geschrieben: 21. Aug 2022, 17:06 Wenn der Dienstort im gleichen Bundesland ist, in dem er auch vor deiner Zurruhesetzung war, dann hat ein Widerspruch wenig Aussicht auf Erfolg. Und warum sollte der Dienstherr für einen Umzug bezahlen? Der kann aj nichts dafür, dass du weggezogen bist.
Hast du dich dann wenigstens am 18.08. oder 19.08. beim Dienstherr gemeldet und einen neuen Termin für den Dienstantritt vereinbart oder fehlst du jetzt unentschudigt?
Wohne jetzt in Niedersachsen.
Dienstort ist saarland
Ghost_Kunpan
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Re: Abordnung/Umzug

Beitrag von Ghost_Kunpan »

UNd ja habe mich gemeldet
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