Minijob bei DDU in Verbindung mit Pension und §14a BeaVG
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Minijob bei DDU in Verbindung mit Pension und §14a BeaVG
Weiß jemand wie es sich bei einem in DDU pensionierten Beamten mit 450 Euro Job verhält? Im Grunde dürfen doch Beamte mehr zu verdienen als nur 450 Euro. Beamte, die neben Versorgungsbezügen noch eine Rente der DRV bzgl §14a BeamtVG erhalten, dürfen laut Gesetz aktuell höchstens 520 Euro monatlich zu verdienen. Ist es dann in Ordnung, wenn der betroffene Beamte aktuell monatlich dauernd mehr als 450 Euro verdient? Die Minijobgrenze wird demnächst ja auf 520 angehoben, dennoch stelle ich die Frage.
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Re: Minijob bei DDU in Verbindung mit Pension und §14a BeaVG
Hallo.
Musst nicht alles vermischen.
Das eine ist Versorgungsbezüge mit Rente §55 im BeamtVG.
Das andere ist Versorgungsbezüge mit Erwerbs und Erwerbsersatzeinkommen. §53
Der14a behandelt den Versorgungsabschlag. Musst mit Deinen persönlichen Werten und Daten suchen.
Musst nicht alles vermischen.
Das eine ist Versorgungsbezüge mit Rente §55 im BeamtVG.
Das andere ist Versorgungsbezüge mit Erwerbs und Erwerbsersatzeinkommen. §53
Der14a behandelt den Versorgungsabschlag. Musst mit Deinen persönlichen Werten und Daten suchen.
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Re: Minijob bei DDU in Verbindung mit Pension und §14a BeaVG
Es sind mindestens 6300 Euro im Jahr. Den Rest lässt du dir sicherheitshalber von deiner Versorgungsstelle ausrechnen.
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Re: Minijob bei DDU in Verbindung mit Pension und §14a BeaVG
Hallo.
Fällt mir beim nachlesen noch auf.
Du schreibst --monatlich dauernd mehr als 450 Euro verdient--.
Da würde bis zu Deiner Höchstgrenze §53 bei der Versorgung nichts angerechnet werden.
Aber es ist dann bei der Minijobzentrale kein Minijob mehr.
Die Minijobgrenzegrenze kann nur 2 mal im Jahr überschritten werden.
Fällt mir beim nachlesen noch auf.
Du schreibst --monatlich dauernd mehr als 450 Euro verdient--.
Da würde bis zu Deiner Höchstgrenze §53 bei der Versorgung nichts angerechnet werden.
Aber es ist dann bei der Minijobzentrale kein Minijob mehr.
Die Minijobgrenzegrenze kann nur 2 mal im Jahr überschritten werden.
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Re: Minijob bei DDU in Verbindung mit Pension und §14a BeaVG
Oberhalb des Minijobs spricht man vom Midijob. Ob sich das Netto rechnet, ist eine andere Frage. Ich kenne niemanden, der einen Midijob hat. Die TK hat hier ein HowTo (ab Punkt 8)
https://www.tk.de/resource/blob/2031416 ... n-data.pdf
https://www.tk.de/resource/blob/2031416 ... n-data.pdf
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Re: Minijob bei DDU in Verbindung mit Pension und §14a BeaVG
Die Monatsbetrachtung ist Geschichte:Gertrud1927 hat geschrieben: ↑19.08.2022 11:59 Die Minijobgrenzegrenze kann nur 2 mal im Jahr überschritten werden.
https://blog.minijob-zentrale.de/wie-vi ... -folge-19/
Also nur noch Jahresbetrag.
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Re: Minijob bei DDU in Verbindung mit Pension und §14a BeaVG
Hallo.
Wenn man das GKV Rundschreiben anschaut sieht das nicht ganz so aus. Wg Überschreiten in und ausserhalb der Grenze S.66 3.1.3
https://www.minijob-zentrale.de/SharedD ... onFile&v=1
Wenn man das GKV Rundschreiben anschaut sieht das nicht ganz so aus. Wg Überschreiten in und ausserhalb der Grenze S.66 3.1.3
https://www.minijob-zentrale.de/SharedD ... onFile&v=1
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Re: Minijob bei DDU in Verbindung mit Pension und §14a BeaVG
OK, da geht's um die Versicherungspflicht. Ich bezog mich auf Pensionsunschädlichkeit. Die wird von der Versorgungskasse nur noch jährlich rückwirkend geprüft.
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Re: Minijob bei DDU in Verbindung mit Pension und §14a BeaVG
Hallo.
1.Was zusammengehört darf man nicht trennen.
"Aber es ist dann bei der Minijobzentrale kein Minijob mehr.
Die Minijobgrenzegrenze kann nur 2 mal im Jahr überschritten werden".
2. Lt BeamtVG § 53.3 gibt es einen Betrag 525€ im Monat ,wg 12 mal im Jahr macht 3600.
Die Minijob Aufnahme mit Betrag und eine Änderung muss unverzüglich gemeldet werden.
Da geht es nicht am Ende vom Jahr wieviel war es denn und was wird angerechnet auf den Höchstsatz. Wieviel muss denn zurück gefordert werden.
1.Was zusammengehört darf man nicht trennen.
"Aber es ist dann bei der Minijobzentrale kein Minijob mehr.
Die Minijobgrenzegrenze kann nur 2 mal im Jahr überschritten werden".
2. Lt BeamtVG § 53.3 gibt es einen Betrag 525€ im Monat ,wg 12 mal im Jahr macht 3600.
Die Minijob Aufnahme mit Betrag und eine Änderung muss unverzüglich gemeldet werden.
Da geht es nicht am Ende vom Jahr wieviel war es denn und was wird angerechnet auf den Höchstsatz. Wieviel muss denn zurück gefordert werden.
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Re: Minijob bei DDU in Verbindung mit Pension und §14a BeaVG
die Minijobzentrale hat mit mitgeteilt, dass auf jeden Fall nur im Ausnahmefall, wie z.B. unvorhergesehene Erkrankungen/Ausfall mehr als 450 verdient werden darf, andernfalls müsste ich mich auch als Beamter gesetzlich versichern....ich weiß, dieses Thema hatten wir ja hier schon.
Wie ist das denn eigentlich mit der gesetzlichen Unfallversicherung?
Wie ist das denn eigentlich mit der gesetzlichen Unfallversicherung?
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Re: Minijob bei DDU in Verbindung mit Pension und §14a BeaVG
Hallo.
Das ist eine Pflichtversicherung für Deinen Arbeitgeber. Die Beiträge zahlt er.
Das ist eine Pflichtversicherung für Deinen Arbeitgeber. Die Beiträge zahlt er.
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Re: Minijob bei DDU in Verbindung mit Pension und §14a BeaVG
Alles klar, ich danke euch für die Antworten