Wann wird die korrekte Pension bei DDU ausgezahlt (kein Widerspruch eingelegt)?
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Wann wird die korrekte Pension bei DDU ausgezahlt (kein Widerspruch eingelegt)?
Wenn die DDU zwecks Verfügung bekannt gegeben ist, kein Widerspruch eingelegt wurde und auch die Widerspruchfrist seit Wochen abgelaufen ist, wann ist dann mit der Zahlung der korrekten Versorgungsbezügen zu rechnen? Kann es dennoch monatelang andauern, dass nur die Mindestpension gezahlt wird, obwohl bereits vorher schon aufgrund Vorerfahrungszeiten berechnet wurde, dass einem deutlich mehr zusteht? Kann man in dem Falle einen Zuschlag fordern, wenn man durch die Mindestpension seine Miete oder Unterhalt z.B. nicht mehr zahlen kann? Wie sind hier die Erfahrungen? Wie verhält es sich mit der Urkunde? bekommt man die überhaupt noch nach dem Ablauf der Widerspruchsfrist oder ist die Verfügung zur Versetzung in den Ruhestand hier ausreichend?
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Re: Wann wird die korrekte Pension bei DDU ausgezahlt (kein Widerspruch eingelegt)?
Ich habe bereits ein paar Tage nach der amtsärztlichen Untersuchung die Unterlagen zur Berechnung im Briefkasten gehabt. Sofort ausgefüllt und zurückgeschickt. Im ersten Monat habe ich nur die Mindestpension bekommen, kurz darauf kam dann die Pensionsberchung und im zweiten Monat bereits die reguläre Pension inkl. Nachzahlung. Ob Du einen Zuschlag fordern kannst, weiß ich leider nicht. Meine Urkunde wurde mir umgehend nach der Entscheidung zugesandt. Das ging ruckzuck.
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Re: Wann wird die korrekte Pension bei DDU ausgezahlt (kein Widerspruch eingelegt)?
danke, ich bin schon über einen Monat pensioniert und habe weder die Urkunde noch eine Urlaubsabgeltungsinfo erhalten. Auch die korrekte Berechnung wurde mir noch nicht zugesendet, jedoch bekam ich die Pensionsbezüge (Mindestpension). Ich hoffe, dass es nicht mehr so lange dauert mit den Nachzahlungen. Möglich, dass es an der Urlaubszeit liegt oder an Personalmangel.