Attest für Dienstbefreiung

Forum für Themen aus dem Bereich Strafvollzug

Moderator: Moderatoren

Antworten
Bison
Beiträge: 1
Registriert: 1. Mär 2018, 16:03
Behörde: JVA
Geschlecht:

Attest für Dienstbefreiung

Beitrag von Bison »

Aktuell habe ich mit 50 Lebensjahren 25 Jahre Strafvollzug in drei Schichten mit 14tägigen Wochenenddiensten auf dem Buckel.
An sich kein Problem. aber langsam geht mir die Puste aus..

zur Zeit müssen wir an den Wochenenden 10:30 Stunden Tagesdienste schieben. (5Tg Dienst-2TG 10:30- 5Tg Dienst) Und die rütteln schon ganz schön an meiner Belastungsgrenze...

Nun meint mein Dienstherr, dass es eine super Idee wäre die Wochenenddienste noch weiter, auf 12 Stunden zu erhöhen.

Meine Frage: Wo/wie bekomme ich eine Befreiung von den Wochenenddiensten her? Mein Hausarzt war der Meinung, das dass nur der Amtsarzt bescheinigen können.
Da ich in dieser Thematik nicht wirklich fit bin;

Hat jemand Erfahrungswerte wie das ganze funktioniert bzw. abläuft?!
Allium
Beiträge: 271
Registriert: 2. Nov 2020, 12:18
Behörde:

Re: Attest für Dienstbefreiung

Beitrag von Allium »

Dein Hausarzt oder auch der Betriebsarzt kann ein Attest ausstellen. Dieses Attest legst du deinem DH vor und es wird dann wahrscheinlich zu einer Untersuchung beim Amtsarzt kommen, welche dein DH veranlassen wird. Dein Hausarzt kennt doch deine gesundheitliche Verfassung und kann zumindest eine Voreinschätzung geben....vielleicht ist er nicht deiner Meinung und hält dich für belastbar genug, um die Schichten zu bewältigen?
AndyO
Beiträge: 1222
Registriert: 17. Jan 2017, 09:50
Behörde: DTAG a.D.

Re: Attest für Dienstbefreiung

Beitrag von AndyO »

Schichtdienstbefreiung geht z.B. bei Stoffwechsel oder Schlafstörungen. Das haben in dem Alter viele. Mit einem GdB von 50% können Überstunden abgelehnt werden. Den bekommt man aber nicht so einfach. Und bei Wechselschichten ist es z.B. bei der Bahn so, dass man sich plötzlich in einer 6 Tage Woche wiederfindet, die dann die Besserung gleich mal wieder kaputt macht. Eleganter Weise stellt man so was beim BEM nach einer längeren Erkrankung fest. Sonst fehlt dem Arbeitgeber der Handlungsdruck.
Antworten