Sollarbeitszeit / Minus machen bei Urlaub

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

Moderator: Moderatoren

Magda
Beiträge: 1
Registriert: 15.05.2009 10:59
Behörde:

Sollarbeitszeit / Minus machen bei Urlaub

Beitrag von Magda »

Guten Tag,
bis vor kurzem habe ich Teilzeit gearbeitet und meine Sollarbeitszeit war gleichmäßig auf die 5 Werktage verteilt. Seitdem ich wieder Vollzeit, also 41 Stunden arbeite, habe ich folgendes Problem, das alle meine Kollegen, die Vollzeit arbeiten, auch haben, das mir aber bis dahin gar nicht bewusst war: Die Sollarbeitszeit beträgt bei uns Mo - Do 8:45, am Freitag 6 Std.
Nimmt man Urlaub, bekommt man pro Tag - egal ob man nur einen Tag nimmt oder eine Woche - 8:12 gutgeschrieben. Das bedeutet, dass man Mo - Do 33 min Minus pro Tag macht, Freitags macht man 2:12 Plus. Nimmt man eine ganze Woche Urlaub, wirkt sich das nicht aus, aber wenn man z.B. Mo - Mi Urlaub nimmt (oder krank ist), hat man gleich anderthalb Stunden Minus auf dem Zeitkonto. Nimmt man nur einen Freitag Urlaub, hat man 2:12 Plus gemacht. Das kann doch nicht sein!!! Man kann doch nicht durch Urlaub oder Krankheit Plus oder Minus auf dem Zeitkonto machen!?
Und was besonders krass ist: Bei einem Feiertag, der auf einen Freitag fällt, bekommt man nur 6 Stunden gutgeschrieben. Das führt dazu, dass wenn man eine ganze Woche Urlaub nimmt, und der Freitag ist ein Feiertag, dann hat man hinterher 2:12 Minus auf dem Zeitkonto (4 Tage mal 33 min). Das kann ja wohl echt nicht sein!!! Ich möchte gerne etwas dagegen unternehmen. Ich weiß nur überhaupt nicht, wo ich anfangen soll. Ich bin in keiner Gewerkschaft und hab mich auch nie mit Beamtenrecht beschäftigt. Von unserem Personalrat erwarte ich auch keine große Hilfe (aber wahrscheinlich wäre das trotzdem der erste Ansprechpartner?). Ich habe auch daran gedacht, zunächst eine Unterschriftenaktion zu machen. Ich habe schon mit einigen Kollegen gesprochen, die damit genauso unzufrieden sind wie ich, und die auch mit unterschreiben würden. Ist das sinnvoll? Ich bin bereit, letztendlich auch vor Gericht damit zu gehen. Ich habe gehört, dass es ein Urteil geben soll, wonach schon einmal gegen eine Kommune wegen der gleichen Sache geklagt wurde, und die Klage Erfolg hatte. Wie könnte ich herausbekommen, welche Kommune das war, oder wie könnte ich an das Urteil kommen?
Ich hoffe, ihr könnt mir ein paar hilfreiche Tips geben.

Bei Kollegen, die Teilzeit arbeiten (wie ich auch bis vor kurzem) wird es richtig gemacht, also die Wochenarbeitszeit durch 5 geteilt und auf die 5 Werktage verteilt, und die Kollegen, die Vollzeit arbeiten, werden so benachteiligt. Mir war das nicht bewusst, weil ich schon kurz nachdem ich hier angefangen habe, auf Teilzeit ging und für mich ja somit alles "normal" lief.
Benutzeravatar
Hamburger
Beiträge: 50
Registriert: 10.11.2005 20:18
Behörde:

Beitrag von Hamburger »

Hallo,

zunächst solltest Du Dich schlau machen, ob bezüglich der Arbeitszeit eine Dienstvereinbarung mit dem Personalrat besteht. Wenn ja, prüfen, ob die täglich zu leistende Arbeitszeit auf die Wochentage verteilt ist (also Mo-Do jeweils 8:45, FR 6). Wenn das so festgeschrieben ist, dürften Dir m. E. auch nur diese Zeiten für Abwesenheitstage angerechnet werden.

Ansonsten könnte es problematisch werden, denn in der Arbeistzeitverordnung ist für die Beamten von einer zu leistenden Wochenarbeitszeit die Rede. Dann wäre es m. E. rechtens, die zu leistenden 41 Wochenstunden rechnerisch aufzuteilen.

Bei Teilzeitarbeitern ist es meist anders, denn in der Teilzeitvereinbarung ist meist festgelegt, an welchen Tagen wieviele Stunden abgeleistet werden müssen.

Ansonsten würde ich mich bei einem (netten) Kollegen in der zuständigen Personalstelle informieren.

Gruß vom
Hamburger
Zollkodex-Ritter
Beiträge: 830
Registriert: 30.11.2006 18:40
Behörde:

Beitrag von Zollkodex-Ritter »

Das ist Unsinn.

Bei Urlaub, Krankheit usw. muss einem die Regelarbeitszeit in Stunden gutgeschrieben werden und nicht die Sollarbeitszeit.

Wie kann ich an einem Tag, an dem ich Dienstunfähig bin, Arbeitszeitschulden aufbauen? Das geht doch gar nicht.

Erster Weg: Mit dem Personalchef unter Einschaltung des Personalrats sprechen.