Engagierter Vorruhestand 2023 - es geht weiter
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Re: Engagierter Vorruhestand 2023 - es geht weiter
Wenn ich es richtig erinnere sind 2004 bei der Umstellung auf 34h Woche (Beschäftigungsbündnis zum Erhalt von 10.000 Arbeitsplätzen) Urlaubs- und Weihnachtsgeld bei T. entfallen, während diese beim Bund in die Tabellen eingeflossen sind. Eine Klage vor dem 2. Senat des BVG wurde leider negativ beschieden, in der Hauptsache deshalb weil (inzwischen) beim Bund 41 Std./Woche gearbeitet werden musste. Ich wage zu behaupten, wenn es beim Bund bei einer 38h/Woche geblieben wäre, hätten wir gewonnen ... (hätte, hätte ...).
2007 wurden dann die Servicegesellschaften gegründet und die Arbeitszeiten gingen wieder zurück auf 38h/Woche, das Urlaubs- und Weihnachtsgeld blieb uns seither vorenthalten. Vielleicht rechtlich möglich, weil es weiterhin Konzerneinheiten gab mit 34h/Woche und man als Beamter die Zeit arbeiten musste, die in dem "Betrieb" tariflich vereinbart war.
Bei der DTS gilt seit einiger Zeit die 36h/Woche.
2007 wurden dann die Servicegesellschaften gegründet und die Arbeitszeiten gingen wieder zurück auf 38h/Woche, das Urlaubs- und Weihnachtsgeld blieb uns seither vorenthalten. Vielleicht rechtlich möglich, weil es weiterhin Konzerneinheiten gab mit 34h/Woche und man als Beamter die Zeit arbeiten musste, die in dem "Betrieb" tariflich vereinbart war.
Bei der DTS gilt seit einiger Zeit die 36h/Woche.
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Re: Engagierter Vorruhestand 2023 - es geht weiter
Hab meine Bezügemitteilung gerade hier liegen. Ich komme auf ein Minus gegenüber der Bundestabelle von 5,1%. Ein komplettes 13tes wären 8,3%.
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Re: Engagierter Vorruhestand 2023 - es geht weiter
Die Streichung des Weihnachtsgeldes für die Beamten der Telekom war der ganz große Besch.... an den Beamtinnen und Beamten der Telekom. Und das Bundesverfassungsgericht hat dabei mitgespielt. Eigentlich en Skandal und ein Zeichen absolut mangelnder Wertschätzung den Beamtinnen und Beamten gegenüber.
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Re: Engagierter Vorruhestand 2023 - es geht weiter
Und dafür kassiert der Vorstandsvorsitzende jedes Jahr zweistellige Millionengehalt mit schwindelerregenden Steigerungen. Einfach nur noch unmoralisch. Und sich dann hinstellen und auf best friend machen. Abstoßend
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Re: Engagierter Vorruhestand 2023 - es geht weiter
Ein komplettes 13.tes gab's aber schon seit den 90ern nicht mehr. Soweit ich es erinnere, wurde das 13.te seinerzeit eingefroren und war zum Schluss noch so um die 80%.
Edit: Sorry da war zeerookah schneller (erst alles lesen, dann schreiben ... ).
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Re: Engagierter Vorruhestand 2023 - es geht weiter
Gut. Stellen wir fest, dass wir bei der DTAG derzeit nicht in der Lage sind die Richtigkeit unserer Besoldungsmitteilung zu prüfen.
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Re: Engagierter Vorruhestand 2023 - es geht weiter
Und das ist doch ein unhaltbarer Zustand.
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Re: Engagierter Vorruhestand 2023 - es geht weiter
Wieso? Oder meinst du, dass die Besoldungstabellen PNU nicht korrekt sind?AndyO hat geschrieben: ↑08.09.2022 19:33Gut. Stellen wir fest, dass wir bei der DTAG derzeit nicht in der Lage sind die Richtigkeit unserer Besoldungsmitteilung zu prüfen.
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Re: Engagierter Vorruhestand 2023 - es geht weiter
Nö. PNU? Beschäftigungsbündnis DTAG. Die Tabellen werden schon stimmen. Aber prüfen heißt nachrechnen. Und da müssen an meinem Beispiel A12E8 aus 5.322,29 Euro dann 5068,95 Euro werden. Wer kann's vorrechnen?
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Re: Engagierter Vorruhestand 2023 - es geht weiter
Besoldungstabelle Beamte Postnachfolgeunternehmen 2022
https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/r ... 2&matrix=1
Besoldungstabelle Beamte Bund 2022
https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/r ... 2&matrix=1
und wer in Pension ist oder im Vorruhestand für den gilt dann die Besoldungstabelle Beamte Bund
Dazu erhöht sich dann bei der PBeakk die Beihilfe auf 70%
https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/r ... 2&matrix=1
Besoldungstabelle Beamte Bund 2022
https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/r ... 2&matrix=1
und wer in Pension ist oder im Vorruhestand für den gilt dann die Besoldungstabelle Beamte Bund
Dazu erhöht sich dann bei der PBeakk die Beihilfe auf 70%
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Re: Engagierter Vorruhestand 2023 - es geht weiter
Moin,
war mir neu, dass das Beschäftigungsbündnis auch außerhalb der DTAG existiert. Ist dem so oder warum schreiben die PNU? Und die Tabelle möchte ich nachrechnen und nicht als Gott gegeben hinnehmen.
war mir neu, dass das Beschäftigungsbündnis auch außerhalb der DTAG existiert. Ist dem so oder warum schreiben die PNU? Und die Tabelle möchte ich nachrechnen und nicht als Gott gegeben hinnehmen.
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Re: Engagierter Vorruhestand 2023 - es geht weiter
Dann such dir die Tabellen ab 2004 und rechne nach. Denn offensichtlich hast du sie ja bisher als Gott gegeben hingenommen, wenn du die erst nach 18 Jahren kritisierst.
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Re: Engagierter Vorruhestand 2023 - es geht weiter
Vielleicht hilft dir das...
https://www.beamtenbesoldung.org/besold ... eamte.html
In § 78 BBesG heißt es auszugsweise
1) Für Beamte, die bei den Postnachfolgeunternehmen beschäftigt sind, sind die Beträge des Grundgehalts nach Anlage IV des Familienzuschlag nach Anlage V unter Amts- und Stellen Zulagen nach Anlage IX mit dem Faktor 0,9524 zu multiplizieren. Die Beträge des Grundgehaltes in den Besoldungsgruppen A2 bis A8 vor der Multiplikation um 10,42 € zu vermindern.
https://www.beamtenbesoldung.org/besold ... eamte.html
In § 78 BBesG heißt es auszugsweise
1) Für Beamte, die bei den Postnachfolgeunternehmen beschäftigt sind, sind die Beträge des Grundgehalts nach Anlage IV des Familienzuschlag nach Anlage V unter Amts- und Stellen Zulagen nach Anlage IX mit dem Faktor 0,9524 zu multiplizieren. Die Beträge des Grundgehaltes in den Besoldungsgruppen A2 bis A8 vor der Multiplikation um 10,42 € zu vermindern.
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Re: Engagierter Vorruhestand 2023 - es geht weiter
Ja, also eine Konstante die das Beschäftigungsbündnis hinließ. Passt dann auch: 5068,95/0,9524=5322,29 Eurozeerookah hat geschrieben: ↑09.09.2022 09:50 Vielleicht hilft dir das...
https://www.beamtenbesoldung.org/besold ... eamte.html
In § 78 BBesG heißt es auszugsweise
1) Für Beamte, die bei den Postnachfolgeunternehmen beschäftigt sind, sind die Beträge des Grundgehalts nach Anlage IV des Familienzuschlag nach Anlage V unter Amts- und Stellen Zulagen nach Anlage IX mit dem Faktor 0,9524 zu multiplizieren. Die Beträge des Grundgehaltes in den Besoldungsgruppen A2 bis A8 vor der Multiplikation um 10,42 € zu vermindern.