BZ Welcher Lehrertyp verdient mehr?

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

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Hauseltr
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BZ Welcher Lehrertyp verdient mehr?

Beitrag von Hauseltr »

Moin!

Da schreibt die BZ: ein angestellter Lehrer hat 42,3 % Abzüge von seinem 5701,88 € Grundgehalt, ein verbeamteter Lehrer jedoch nur 22 %!

Netto Angestellter: 3298,99 €
Netto Beamter: 3359,17€, also ein wahnsinniger Unterschied von 60,18 € zugunsten des Beamten.
Dabei wird jedoch völlig unterschlagen, das der Beamte sich privat versichern muss und auch eine Pflegeversicherung abschliessen muss!

Ich meine, saubere Recherche sieht anders aus!

https://www.bz-berlin.de/ratgeber/beamt ... dient-mehr
vanWahlberg
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Re: BZ Welcher Lehrertyp verdient mehr?

Beitrag von vanWahlberg »

Nabend!

Nenne mir mal bitte einen Lehrer, der in der Stufe 5 von 6 im TVöD-L einsteigt. Das wird nicht passieren. Die Stufen 1 bis 3 sind realistischer.
Ein Beamter in A13 muss in Stufe 5 anfangen, da es in A13 die Stufen 1 - 4 nicht gibt. Zum Vergleich, ein Beamter, welcher die gleiche Erfahrung hat, wie ein Angestellter in Stufe 5, müsste in A13 Stufe 8 sein. Das macht dann nochmals einen Unterschied.

Das heißt: der Regellehrer (angestellt) hat deutlich weniger Brutto, als der Lehrer, der in dem Bericht dargestellt wird, wenn er Berufsanfänger ist. Dann sind auch noch seine Abgaben prozentual höher.

Ich glaube, Du merkst, worauf ich hinaus möchte. Das Angestellte weniger vom Brutto haben als Beamter, das ist so klar wie das Amen in der Kirche. Als Beamter ist nicht alles Gold, was glänzt, das stimmt auch und das ist es, was Du ansprechen möchtest. Dies aber mit einer Gehaltsdiskussion begründen zu wollen, ist die Steilvorlage für ein ganz, ganz große Eigentor.
Dienstunfall_L
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Re: BZ Welcher Lehrertyp verdient mehr?

Beitrag von Dienstunfall_L »

Hauseltr hat geschrieben: 8. Jul 2022, 10:29 Ich meine, saubere Recherche sieht anders aus!

https://www.bz-berlin.de/ratgeber/beamt ... dient-mehr
Ja, saubere Recherche oder ein realistischer Vergleich für dieses Beispiel sieht anders aus!

KV und PflV zahlt der Beamte auch, die sind in den genannten 22% nicht berücksichtigt. Bei mir sind das vom Brutto knapp 20%, damit wär ich bei knapp 42% ohne VBL Anspruch (unterstellt, die 22% stimmen).

Die Aspekte vom Vorschreiber sind trotzdem gewichtig.
Die Frage des Titels des Artikels ist eigentlich rhetorisch.
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