Hallo, auch bei mir steht mal wieder die Untersuchung beim Amtsarzt bezgl Reaktivierung an. Ich hoffe, es wird dazu nicht kommen, aber wie jedes Mal bekomme ich jeden Tag größere Angst und schlaflose Nächte plagen mich. Meine größte Angst ist es, dass ich die Reaktivierung nicht durchhalte und dann wieder in den Ruhestand versetzt werde. Das Verfahren fand ich damals extrem belastend und die Existenzängste und Sorgen waren alles anderes als gesundheitsfördernd.
Jetzt habe ich gerade noch einem anderen Thread folgende Info zum Thema DDU nach Reaktivierung gelesen :
“ Dann wird neu gerechnet: bisherige Diendtjahren plus neue Dienstjahre. Die frühere Zurechnungszeit ist auf jeden Fall weg und eine neue ist viel weniger (57 bis 60),nach dem 60 Lebensjahr gibt es gar keine mehr. Und bei Ruhestand mit 63 auf Antrag gibt es zusätzlich noch eine heftige Kürzung!
Eine Kürzung gibt es auch bei neuerliche DDU nach Reaktivierung.”
Ich bin bis jetzt immer davon ausgegangen , dass unsere einmal erreichten Versorgungsbezüge Bestandsschutz haben. Kann mir jemand sagen, wo man dazu Auskunft erhält? Geht um Hessen. Danke
Reaktivierung und Bezüge
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Re: Reaktivierung und Bezüge
Hallo
Hab nicht gelesen oder überlesen wer Dein Dienstherr ist. Darum aus dem BeamtVG folgendes im § 85a.
Ist aber bei den Ländern etwa gleich denke ich.
Steht da das neu gerechnet wird aber der höhere Betrag wird gezahlt.
Kannst ja auch noch hier schauen für 85a.
https://www.verwaltungsvorschriften-im- ... 011423.htm
Hab nicht gelesen oder überlesen wer Dein Dienstherr ist. Darum aus dem BeamtVG folgendes im § 85a.
Ist aber bei den Ländern etwa gleich denke ich.
Steht da das neu gerechnet wird aber der höhere Betrag wird gezahlt.
Kannst ja auch noch hier schauen für 85a.
https://www.verwaltungsvorschriften-im- ... 011423.htm
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Re: Reaktivierung und Bezüge
Das ist einfach Quatsch.trulla hat geschrieben: ↑06.07.2022 10:37
Jetzt habe ich gerade noch einem anderen Thread folgende Info zum Thema DDU nach Reaktivierung gelesen :
“ Dann wird neu gerechnet: bisherige Diendtjahren plus neue Dienstjahre. Die frühere Zurechnungszeit ist auf jeden Fall weg und eine neue ist viel weniger (57 bis 60),nach dem 60 Lebensjahr gibt es gar keine mehr. Und bei Ruhestand mit 63 auf Antrag gibt es zusätzlich noch eine heftige Kürzung!
Eine Kürzung gibt es auch bei neuerliche DDU nach Reaktivierung.”
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Re: Reaktivierung und Bezüge
Danke, dann bin ich beruhigt
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Re: Reaktivierung und Bezüge
Sag gern (per PN oder hier) Bescheid, wie die Untersuchung ablief und ausging.