Elternzeit während Erprobung auf höherwertigem Dienstposten
Verfasst: 4. Jul 2022, 14:23
Hallo und guten Tag,
verstehe ich § 22 Abs. 2 BBG i.V.m. §§ 34 Abs. 2, 33 Abs. 3 BLV richtig, dass die Elternzeit eines Beamten wie Dienstzeit auf die Erprobungszeit vor der Beförderung auf eine höherwertige Funktion angerechnet werden muss?
Klar ist natürlich, dass es wohl schwierig sein dürfte, die tatsächliche Eignung festzustellen, wenn die Person keinen einzigen Tag "körperlich" auf der höherwertigen Funktion "anwesend" war. Liegt es damit letztendlich im Ermessen der Dienststelle, wie viel Zeit die Person tatsächlich körperlich anwesend gewesen sein muss, um eine positive Prognose hinsichtlich der erfolgreichen Erprobungszeit abzugeben?
Beispiel 1: ("volle") Elternzeit während der gesamten 6-12 monatigen Erprobungszeit
Beispiel 2: ein Monat Elternzeit in Teilzeit mit 15 Wochenstunden, anschließend 5-11 Monate ("volle") Elternzeit
Über Hinweise auf weitere Vorschriften bzw. Erklärungen würde ich mich freuen!
Liebe Grüße,
Mette
verstehe ich § 22 Abs. 2 BBG i.V.m. §§ 34 Abs. 2, 33 Abs. 3 BLV richtig, dass die Elternzeit eines Beamten wie Dienstzeit auf die Erprobungszeit vor der Beförderung auf eine höherwertige Funktion angerechnet werden muss?
Klar ist natürlich, dass es wohl schwierig sein dürfte, die tatsächliche Eignung festzustellen, wenn die Person keinen einzigen Tag "körperlich" auf der höherwertigen Funktion "anwesend" war. Liegt es damit letztendlich im Ermessen der Dienststelle, wie viel Zeit die Person tatsächlich körperlich anwesend gewesen sein muss, um eine positive Prognose hinsichtlich der erfolgreichen Erprobungszeit abzugeben?
Beispiel 1: ("volle") Elternzeit während der gesamten 6-12 monatigen Erprobungszeit
Beispiel 2: ein Monat Elternzeit in Teilzeit mit 15 Wochenstunden, anschließend 5-11 Monate ("volle") Elternzeit
Über Hinweise auf weitere Vorschriften bzw. Erklärungen würde ich mich freuen!
Liebe Grüße,
Mette