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Elternzeit während Erprobung auf höherwertigem Dienstposten

Verfasst: 4. Jul 2022, 14:23
von MetteMarie
Hallo und guten Tag,

verstehe ich § 22 Abs. 2 BBG i.V.m. §§ 34 Abs. 2, 33 Abs. 3 BLV richtig, dass die Elternzeit eines Beamten wie Dienstzeit auf die Erprobungszeit vor der Beförderung auf eine höherwertige Funktion angerechnet werden muss?

Klar ist natürlich, dass es wohl schwierig sein dürfte, die tatsächliche Eignung festzustellen, wenn die Person keinen einzigen Tag "körperlich" auf der höherwertigen Funktion "anwesend" war. Liegt es damit letztendlich im Ermessen der Dienststelle, wie viel Zeit die Person tatsächlich körperlich anwesend gewesen sein muss, um eine positive Prognose hinsichtlich der erfolgreichen Erprobungszeit abzugeben?

Beispiel 1: ("volle") Elternzeit während der gesamten 6-12 monatigen Erprobungszeit

Beispiel 2: ein Monat Elternzeit in Teilzeit mit 15 Wochenstunden, anschließend 5-11 Monate ("volle") Elternzeit

Über Hinweise auf weitere Vorschriften bzw. Erklärungen würde ich mich freuen!

Liebe Grüße,
Mette

Re: Elternzeit während Erprobung auf höherwertigem Dienstposten

Verfasst: 5. Jul 2022, 08:51
von Mainstream1
Hallo,
das ist doch der Joker, einer bestandenen Bewährung steht damit nichts mehr entgegen. Durch die Elterzeit darf man nicht benachteiligt werden.... hier ist es zwar eine klare Besser Stellung, aber so ist es nun mal.
Glückwunsch!
Beste Grüße

Re: Elternzeit während Erprobung auf höherwertigem Dienstposten

Verfasst: 5. Jul 2022, 09:33
von MetteMarie
Mainstream1 hat geschrieben: 5. Jul 2022, 08:51 Glückwunsch!
Bin nicht als "Auserwählte" betroffen und sowieso nicht in "Reichweite" einer potenziellen Beförderung. Das war nur mal Thema in unserer Kaffeerunde und das hat mich jetzt doch interessiert, wie das wirklich ist.