Behandlung vom Trennungstagegeld bei betrieblicher Wiedereingliederung
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Behandlung vom Trennungstagegeld bei betrieblicher Wiedereingliederung
Mal angenommen ein Tarifbeschäftigter erhält während seiner betrieblichen Wiedereingliederung Trennungsgeld, nachdem er schon drei Monate Trennungsgeld vor dem Zeitraum seiner Erkrankung erhalten hat. Wie würde es sich hier mit der Versteuerung mit dem Trennungstagegeld verhalten? Der Arbeitnehmer ist ja weiterhin arbeitsunfähig bzw. erhält von der Krankenkasse ein Krankengeld. Würde das Trennungstagegeld dennoch versteuert werden und welche Auswirkungen hätte dies? Nach meinem Verständnis verhält sich das Tagegeld wie ein zusätzliches Bruttoeinkommen. Hätte dies dann auch Auswirkungen auf die Stufenlaufzeit für die Eingruppierung in die nächsthöhere Erfahrungsstufe.