Quereinstieg als Grundschullehrerin, Erfahrungszeiten

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JackieBrown
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Quereinstieg als Grundschullehrerin, Erfahrungszeiten

Beitrag von JackieBrown »

Hallo zusammen,

folgende Situation:
- 6 Jahre als Vertretungslehrerin gearbeitet (ohne Staatsexamen)
- nun 2. Staatsexamen (im Quereinstieg) erfolgreich absolviert.

Bei einer Verbeamtung mit A12 Besoldung als Grundschullehrerin
werden dann die 6 Jahre Berufserfahrung angerechnet und man
steigt sofort in Stufe 3 oder 4 ein oder muss man bei Stufe 1 anfangen?

Vielen Dank!
Jackie
Gebetsmuehle
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Re: Quereinstieg als Grundschullehrerin, Erfahrungszeiten

Beitrag von Gebetsmuehle »

Mit A12 steigst du für gewöhnlich direkt in Stufe 04 ein. Die Stufen 1-3 existieren hier nicht.

Bezüglich der Anrechenbarkeit vorheriger Tätigkeiten ist darauf abzustellen, ob diese auch "hauptberuflich" ausgeübt wurden.

Tätigkeiten während des Studiums sowie Tätigkeiten, die 2/5-tel der regulären Arbeitszeit nicht überschreiten, werden für gewöhnlich bei der Festsetzung der Erfahrungsstufe nicht anerkannt, auch wenn diese grundsätzlich förderlich sind. Heißt als Grundschullehrkraft:

- Vertretungstätigkeiten o.ä. müssen mit mindestens einen Beschäftigungsumfang von 11,2 Wochenstunden aufweisen
- Zeiten während des Studiums werden nicht anerkannt, da das Studium als "hauptberuflich" ausgelegt wird und keine Doppelanrechnung (aufgrund des sofortigen Einstiegs in Stufe 04) erfolgen soll

Viele Grüße
Gebetsmuehle
Beiträge: 49
Registriert: 18.05.2014 23:10
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Re: Quereinstieg als Grundschullehrerin, Erfahrungszeiten

Beitrag von Gebetsmuehle »

Das gilt für NRW - vergessen zu erwähnen.