Hallo zusammen,
folgende Situation:
- 6 Jahre als Vertretungslehrerin gearbeitet (ohne Staatsexamen)
- nun 2. Staatsexamen (im Quereinstieg) erfolgreich absolviert.
Bei einer Verbeamtung mit A12 Besoldung als Grundschullehrerin
werden dann die 6 Jahre Berufserfahrung angerechnet und man
steigt sofort in Stufe 3 oder 4 ein oder muss man bei Stufe 1 anfangen?
Vielen Dank!
Jackie
Quereinstieg als Grundschullehrerin, Erfahrungszeiten
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Re: Quereinstieg als Grundschullehrerin, Erfahrungszeiten
Mit A12 steigst du für gewöhnlich direkt in Stufe 04 ein. Die Stufen 1-3 existieren hier nicht.
Bezüglich der Anrechenbarkeit vorheriger Tätigkeiten ist darauf abzustellen, ob diese auch "hauptberuflich" ausgeübt wurden.
Tätigkeiten während des Studiums sowie Tätigkeiten, die 2/5-tel der regulären Arbeitszeit nicht überschreiten, werden für gewöhnlich bei der Festsetzung der Erfahrungsstufe nicht anerkannt, auch wenn diese grundsätzlich förderlich sind. Heißt als Grundschullehrkraft:
- Vertretungstätigkeiten o.ä. müssen mit mindestens einen Beschäftigungsumfang von 11,2 Wochenstunden aufweisen
- Zeiten während des Studiums werden nicht anerkannt, da das Studium als "hauptberuflich" ausgelegt wird und keine Doppelanrechnung (aufgrund des sofortigen Einstiegs in Stufe 04) erfolgen soll
Viele Grüße
Bezüglich der Anrechenbarkeit vorheriger Tätigkeiten ist darauf abzustellen, ob diese auch "hauptberuflich" ausgeübt wurden.
Tätigkeiten während des Studiums sowie Tätigkeiten, die 2/5-tel der regulären Arbeitszeit nicht überschreiten, werden für gewöhnlich bei der Festsetzung der Erfahrungsstufe nicht anerkannt, auch wenn diese grundsätzlich förderlich sind. Heißt als Grundschullehrkraft:
- Vertretungstätigkeiten o.ä. müssen mit mindestens einen Beschäftigungsumfang von 11,2 Wochenstunden aufweisen
- Zeiten während des Studiums werden nicht anerkannt, da das Studium als "hauptberuflich" ausgelegt wird und keine Doppelanrechnung (aufgrund des sofortigen Einstiegs in Stufe 04) erfolgen soll
Viele Grüße
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Re: Quereinstieg als Grundschullehrerin, Erfahrungszeiten
Das gilt für NRW - vergessen zu erwähnen.