bin neu hier als fragender Gast

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B.eobachter
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bin neu hier als fragender Gast

Beitrag von B.eobachter »

ich habe dieses Forum gefunden, von dem ich mir die Beantwortung meiner Frage erhoffe: Meine Freundin ist Zustellerin bei der Post AG im Status einer Bundesbeamtin. Sie möchte in zwei Jahren in den Ruhestand gehen, weil sie nach 45 Jahren auf dem "Strässchen" gesundheitliche Probleme bekommt. Zudem ist diese Arbeit mit 62 Jahren auch nicht mehr so leicht zu machen. Nach vielen Jahren hat sie jetzt von ihrem Dienststellenleiter die Mitteilung über eine Beförderung bekommen mit dem Hinweis, daß diese erst in 2 Jahren in Kraft tritt.
Jetzt meine Frage: Ist das normal, daß eine Beförderung erst nach 2 Jahren gültig wird?. Das ist doch Verarsche, bei mir in der Firma waren Beförderungen spätestens ab dem nächsten Quartal, meist aber sofort in Kraft.
Dazu kommt die Frage, was ist, wenn der Pensionseintritt etwas eher ist, also bevor diese ominöse 2Jahresfrist verstrichen ist?. Verfällt dann die Beförderung mit der Konsequenz, daß auch die Pension auf die niedrigere Besoldungsstufe berechnet würde.
Ich bin leider im Beamten- und Besoldungsrecht überhaupt nicht zu Hause, da ich immer anderweitig gearbeitet habe. Vielleicht ist ja jemand hier, der zu dem Thema etwas schreiben kann und dazu die Lust hat. Ach Ja, sie wohnt in NRW... falls das noch von Belang sein sollte.

Danke für die Mühe
BalBund
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Re: bin neu hier als fragender Gast

Beitrag von BalBund »

Was gemeint sein dürfte: Sie bekommt die Ruhestandsbeförderung, ein nicht unüblicher Vorgang. Hintergrund ist, dass pensionswirksam nur das Amt ist, welches der Beamte mindestens zwei volle Jahre vor seiner Pensionierung ausgeübt hat.

kleines Beispiel: Wenn Sie nun nach A6 besoldet wurde und zum 01.07.2022 auf A7 befördert würde, gilt folgendes:

Eintritt in den Ruhestand bis zum 01.07.2024 = Pension berechnet sich nach A6, bei 45 Jahren also voraussichtlich 71,75% davon
Eintritt in den Ruhestand ab dem 02.07.2024 = Pension berechnet sich nach A7, Rest wie oben.
Dienstunfall_L
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Re: bin neu hier als fragender Gast

Beitrag von Dienstunfall_L »

Die 2-Jahresfrist nach Beförderung spielt bei der Besoldung keine Rolle, die Besoldung steigt mit Beförderung. Wie BalBund erklärt hat, ist die 2-Jahresfrist aber bei der Pensionierung entscheidend, siehe Beispiel oben.
Possi
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Re: bin neu hier als fragender Gast

Beitrag von Possi »

Ich gehe mal davon aus, dass deine Freundin nun endlich ihre A6 bekommen hat, viel zu spät, dennoch herzlichen Glückwunsch von mir. Ansonsten würde richtig geantwortet. Die Beförderung wird sicherlich zum 01.07. ausgesprochen, ich habe die Planstellenzuweisungen erhalten. Im besten Fall sollte deine Freundin bis zum 01.07.2024 durchhalten.
AndyO
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Re: bin neu hier als fragender Gast

Beitrag von AndyO »

Man kann noch anmerken, dass Sie mit gefüllten 40 Dienstjahren ab 63 über DDU ungekürzt in Pension kann. Es ist wieder mal ein Beispiel für körperlich belastende Tätigkeiten über 60 zu denen sich der Gesetzgeber beim Herausschieben des Pensions-/Renteneintrittsalters ausschweigt...
Dienstunfall_L
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Re: bin neu hier als fragender Gast

Beitrag von Dienstunfall_L »

Possi hat geschrieben: 19. Jun 2022, 01:01Die Beförderung wird sicherlich zum 01.07. ausgesprochen, … Im besten Fall sollte deine Freundin bis zum 01.07.2024 durchhalten.
Müsste sie nicht bis zum 2.7.24 „durchhalten“? Nicht, dass die höhere Pension hinterher an dem einen Tag scheitert.
Possi
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Re: bin neu hier als fragender Gast

Beitrag von Possi »

Dienstunfall_L hat geschrieben: 20. Jun 2022, 06:23
Possi hat geschrieben: 19. Jun 2022, 01:01Die Beförderung wird sicherlich zum 01.07. ausgesprochen, … Im besten Fall sollte deine Freundin bis zum 01.07.2024 durchhalten.
Müsste sie nicht bis zum 2.7.24 „durchhalten“? Nicht, dass die höhere Pension hinterher an dem einen Tag scheitert.
Das wären ja dann 2 Jahre und 1 Tag, oder?
Pipapo
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Re: bin neu hier als fragender Gast

Beitrag von Pipapo »

Possi hat geschrieben: 20. Jun 2022, 21:13
Dienstunfall_L hat geschrieben: 20. Jun 2022, 06:23
Possi hat geschrieben: 19. Jun 2022, 01:01Die Beförderung wird sicherlich zum 01.07. ausgesprochen, … Im besten Fall sollte deine Freundin bis zum 01.07.2024 durchhalten.
Müsste sie nicht bis zum 2.7.24 „durchhalten“? Nicht, dass die höhere Pension hinterher an dem einen Tag scheitert.
Das wären ja dann 2 Jahre und 1 Tag, oder?
Das wären sogar 2 Jahre und 2 Tage. Vom 01.07.2022 bis 30.06.2024 sind es genau 2 Jahre.
Possi
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Re: bin neu hier als fragender Gast

Beitrag von Possi »

Wenn die Kollegin noch am 02.07.24 ihren Dienst verrichtet, wenn sie zum 02.07. in den Ruhestand versetzt wird, da nicht.

Bin mir aber nicht sichr, ob die Zuruhessetzungen immer nur zum Monatsletzten erfolgen.
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Hauseltr
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Re: bin neu hier als fragender Gast

Beitrag von Hauseltr »

BalBund schreibt:
Eintritt in den Ruhestand bis zum 01.07.2024 = Pension berechnet sich nach A6, bei 45 Jahren also voraussichtlich 71,75% davon
Eintritt in den Ruhestand ab dem 02.07.2024 = Pension berechnet sich nach A7, Rest wie oben.


Das kommt darauf an, ob die Beförderung zum A6 im einfachen oder mittleren Dienst erfolgt.
Im einfachen Dienst ist A6 das Ende der Fahnenstange. Die Zulage zum A6 mittlerer Dienst gibt es nicht.

Bei mir sah das so aus: Otwf (K) A5, dann Otwf (K) A6, Prüfung zum mittleren Dienst und Abstufung zu Bundesbahn-Betriebsassistenten mit Ausgleichzahlung zum A6 einfacher Dienst. Dann Bundesbahnsekretär (A6) und dann zum BOS (A7).

Beamtenrecht eben-
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