Ich bin seit dem 01.10.2021 in den Ruhestand versetzt worden und zwar aus gesundheitlichen Gründen. Dagegen wurde beim Verwaltungsgericht Klage eingereicht. Mein Familienstand ist ledig und ohne Kinder.
Seit dem 01.01.2022 erhalte ich eine Besoldung nach § 52 Abs. 4 Satz 3 SächsBG, Dies wird mit der Überschrift "Außertarifliches Gehalt" und dem Bezug zu dem vorgenannten Gesetz von meinem (früheren) Dienstelle gezahlt. Eine Berechnung, wie sich diese Zahlung errechnet, habe ich im Übrigen nicht erhalten. Ich bin lediglich im Besitz diverser Besoldungsabrechnungen, ohne eine nähere Erläuterung der Zusammensetzung des Zahlungsbetrages.
Ich bin davon ausgegangen, dass mit Eintritt der Dienstunfähigkeit der Versorgungsverband die Zahlung übernimmt und sich der Beihilfesatz von 50% auf 70 % erhöht. Jedoch erhalte ich trotz der Versetzung in den Ruhestand weiterhin nur 50 % Beihilfe. Der Versorgungsverband führt mich unverändert als "aktiven Beamten". Somit muss ich mich ergänzend/beihilfekonform mit 50 % privat krankenversichern, was in Anbetracht eines Versorgungsabschlages in Höhe von 10,8 % und dem nicht erreichten höchstmöglichen Ruhegehaltssatzes durchaus eine wesentliche finanzielle Mehrbelastung ist.
Auf Nachfragen zum Sachverhalt beim Versorgungsverband erhalte ich keine Antwort. VERDI (DGB Rechtsschutz) habe ich dazu ebenfalls angefragt. Hier ist man offensichtlich z. Z. dazu geneigt, diesen Sachverhalt als gegeben hinzunehmen.
Ergo: I need helph.
Bei Dienstunfähigkeit Beihilfesatz nur 50 % ?
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Re: Bei Dienstunfähigkeit Beihilfesatz nur 50 % ?
Hallo.
Ist der Klageweg denn schon zu Ende mit Versetzung in den Ruhestand.
Bist du schon in den Ruhestand versetzt worden oder für die Verwaltung nur Dienstunfähig.
Der Beihilfesatz 70 ist doch nur bei Ruhestandsbeamten.
Ist der Klageweg denn schon zu Ende mit Versetzung in den Ruhestand.
Bist du schon in den Ruhestand versetzt worden oder für die Verwaltung nur Dienstunfähig.
Der Beihilfesatz 70 ist doch nur bei Ruhestandsbeamten.
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Re: Bei Dienstunfähigkeit Beihilfesatz nur 50 % ?
Hallo.
Der Klageweg ist angelaufen. Es gibt noch keinen Termin vom VG.
Der Bescheid der personalverwaltenden Stelle lautet: Verfügung zur Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit gemäß § 52 SächsBG i. V. m. § 26 BeamtStG.
Laut einer gesonderten Mitteilung darf ich den Titel ... a. D. führen.
Der Klageweg ist angelaufen. Es gibt noch keinen Termin vom VG.
Der Bescheid der personalverwaltenden Stelle lautet: Verfügung zur Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit gemäß § 52 SächsBG i. V. m. § 26 BeamtStG.
Laut einer gesonderten Mitteilung darf ich den Titel ... a. D. führen.
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Re: Bei Dienstunfähigkeit Beihilfesatz nur 50 % ?
Da du geklagt hast bist du offiziell noch nicht im Ruhestand. Du erhältst aber Aktivenbezüge in Höhe der Versorgungsbezüge, damit du im Falle, dass du das Verfahren verlierst nicht überzahlt bist.
Sollte dir dein Anwalt aber erklären können.
Sollte dir dein Anwalt aber erklären können.
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Re: Bei Dienstunfähigkeit Beihilfesatz nur 50 % ?
Ich bedanke mich bei "Gertrud 1927" und "PIPAO" für die Antworten.