Witwengeld + Mindestversorgung in Thailand
Verfasst: 9. Jun 2022, 08:13
Hallo Zusammen!
Eine Nachbarin von mir bezieht in Deutschland seit 19 Jahren eine Witwengeld + Mindestversorgung von der Knappschaft. Sie möchte gegebenenfalls nach Thailand zurück um ihre Eltern und Familie zu pflegen.
Zur Person: -Thailändische Staatsbürgerin
-51 Jahre alt
-uneingeschränkter Aufenthaltstitel
-seit 19 Jahren Witwe eines deutschen Bundesbeamten
-wohnhaft in Deutschland
1.) - Was steht ihr in Thailand zu, wenn sie eine Postanschrift
und Girokonto in Deutschland hat? Nur die Witwenrente von
etwa 200€ oder auch eine Mindestversorgung für Thailand.
2.) - Für wie lange dürfte sie nach Thailand ohne finanzielle
Einbußen u. ohne ihren uneingeschränkten Aufenthaltstitel zu
verlieren, bei Postanschrift und Giro-Konto in Deutschland?
Oder muss der Wohnsitz in Deutschland sein?
3.) - In welchem Gesetzbuch und unter welchen Paragraphen kann ich
die Regelungen + Antworten finden?
Bei fehlenden Infos gerne nachfragen
EIN DANKE IM VORAUS FÜR EUERE MÜHE UND ANTWORTEN.
Mit Freundlichen Grüßen
Georg II
Eine Nachbarin von mir bezieht in Deutschland seit 19 Jahren eine Witwengeld + Mindestversorgung von der Knappschaft. Sie möchte gegebenenfalls nach Thailand zurück um ihre Eltern und Familie zu pflegen.
Zur Person: -Thailändische Staatsbürgerin
-51 Jahre alt
-uneingeschränkter Aufenthaltstitel
-seit 19 Jahren Witwe eines deutschen Bundesbeamten
-wohnhaft in Deutschland
1.) - Was steht ihr in Thailand zu, wenn sie eine Postanschrift
und Girokonto in Deutschland hat? Nur die Witwenrente von
etwa 200€ oder auch eine Mindestversorgung für Thailand.
2.) - Für wie lange dürfte sie nach Thailand ohne finanzielle
Einbußen u. ohne ihren uneingeschränkten Aufenthaltstitel zu
verlieren, bei Postanschrift und Giro-Konto in Deutschland?
Oder muss der Wohnsitz in Deutschland sein?
3.) - In welchem Gesetzbuch und unter welchen Paragraphen kann ich
die Regelungen + Antworten finden?
Bei fehlenden Infos gerne nachfragen

EIN DANKE IM VORAUS FÜR EUERE MÜHE UND ANTWORTEN.
Mit Freundlichen Grüßen
Georg II