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Re: Dienstunfähigkeit Mindestpension und einige Fragen dazu...

Verfasst: 12. Dez 2023, 11:26
von Wasserbüffel
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Die Zahlen stehen unter der Mindestpension und wir haben 2 Kinder. Daher ging ich von Zurechnung aus.
Habe es in § 50a ( 7 ) BeamtVG gefunden: Auf das Mindestruhegehalt ist die Erhöhung nach Absatz 1 nicht anzuwenden. Und in § 50b BeamtVG steht: Der Kindererziehungsergänzungszuschlag wird nicht für Zeiten gewährt, für die ein Kindererziehungszuschlag ( § 50a ) zusteht.
Dann soll man die Zahlen weglassen, da nichts gezahlt wird. :roll:

Re: Dienstunfähigkeit Mindestpension und einige Fragen dazu...

Verfasst: 12. Dez 2023, 16:41
von Mainstream1
Sieht wirklich merkwürdig aus.
Sinnvollerweise sollte die Rubrik Mindestversorgung dann mach den Zeilen Zuschlag stehen. Ggf. noch eine Zwischensumme/Vergleichsbetrag vor Mindestversorgung Dann wäre es logisch.

Lass ruhig mal hören, was die Versorgungsbehörde dazu mitteilt.

Re: Dienstunfähigkeit Mindestpension und einige Fragen dazu...

Verfasst: 12. Dez 2023, 18:49
von Gertrud1927
Hallo.
Ist schon mal hier geschrieben worden.
Wenn man die Mindestpension erhält wird erst der Unterschied zur erdienten Pension aufgefüllt bevor sich Ki-Zuschläge oder Renten auswirken.