Guten Tag,
hätte mal ne Frage, ich Frühpensionär (aus Hessen) lebe ihn Thailand wg kleiner Pension, habe eine Auslandskrankenversicherung von der Hanse Merkur die im Dezember endet und ich nicht verlängern werde. Meine Frage bin ich Beihilfeberechtigt als im Ausland lebender und nach was richtet sich die Erstattung bzw. der Beitragsatz,nach den Beiträgen ?
Bin ich in Thailand auch Beihilfeberechtigt ohne Kr.vers. In Thailand gibt es Versicherungspolicen wo man ankreuzt bei welcher Krankheit man Versicherungsschutz haben möchte das andere bezahlt man aus der eigenen Tasche.Bekommt man da auch was erstattet.
Bin mal auf Euer fundiertes Wissen gespannt. Dk vorab Stormbringer
Beihilfe für im Ausland lebender
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Re: Beihilfe für im Ausland lebender
Hier wird einiges erläutert:
https://www.krankenkassen.de/ausland/Le ... e-ausland/
Wahrscheinlich wird von dir die Übersetzung von Rezepten und Rechnungen von der Beihilfestelle in die deutsche Sprache von einem beglaubigten Dolmetscher verlangt.
Die Erstattung wird wohl bei ca. 50 % (80 % als Pensionär?) liegen.
Bist du in Deutschland abgemeldet? Hast du noch eine deutsche Bankverbindung?
Wird der Wohnsitz ins Ausland verlagert, können Rentner nur eingeschränkt zur Steuerpflicht herangezogen werden. Dies bedeutet, dass Auslandsrentnern kein steuerfreier Grundfreibetrag zusteht. Somit muss die gesamte Rente vom ersten Euro an versteuert werden. Das gleiche gilt für pensionierte Beamte.
Es gibt einige Hürden, besonders im Nicht EU Ausland zu beachten.
https://www.krankenkassen.de/ausland/Le ... e-ausland/
Wahrscheinlich wird von dir die Übersetzung von Rezepten und Rechnungen von der Beihilfestelle in die deutsche Sprache von einem beglaubigten Dolmetscher verlangt.
Die Erstattung wird wohl bei ca. 50 % (80 % als Pensionär?) liegen.
Bist du in Deutschland abgemeldet? Hast du noch eine deutsche Bankverbindung?
Wird der Wohnsitz ins Ausland verlagert, können Rentner nur eingeschränkt zur Steuerpflicht herangezogen werden. Dies bedeutet, dass Auslandsrentnern kein steuerfreier Grundfreibetrag zusteht. Somit muss die gesamte Rente vom ersten Euro an versteuert werden. Das gleiche gilt für pensionierte Beamte.
Es gibt einige Hürden, besonders im Nicht EU Ausland zu beachten.
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Re: Beihilfe für im Ausland lebender
Das ist so nicht richtig. https://www.finanztip.de/steuererklaeru ... m-ausland/ und auch https://www.bundesfinanzministerium.de/ ... ntern.htmlHauseltr hat geschrieben: ↑31.05.2022 14:50 Wird der Wohnsitz ins Ausland verlagert, können Rentner nur eingeschränkt zur Steuerpflicht herangezogen werden. Dies bedeutet, dass Auslandsrentnern kein steuerfreier Grundfreibetrag zusteht. Somit muss die gesamte Rente vom ersten Euro an versteuert werden. Das gleiche gilt für pensionierte Beamte.
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Re: Beihilfe für im Ausland lebender
Meine Bankverbindung ist in Deutschland, auch meine Postadresse, abgemeldet bin ich in Deutschland,wäre nur mal wichtig zu Wissen ob man auch Beihilfe beantragen kann wenn man keine Krvers. im Ausland hat oder wenn man eine hat dann bis [50%] Beihilfeberechtigt ist. Die wollen ne Übersetzung ins Deutsche und die Umrechnung der Währung zu dem Aktuellen Stand der Rechnung. Mit freundlichen Grüßen StormbringerHauseltr hat geschrieben: ↑31.05.2022 14:50 Hier wird einiges erläutert:
https://www.krankenkassen.de/ausland/Le ... e-ausland/
Wahrscheinlich wird von dir die Übersetzung von Rezepten und Rechnungen von der Beihilfestelle in die deutsche Sprache von einem beglaubigten Dolmetscher verlangt.
Die Erstattung wird wohl bei ca. 50 % (80 % als Pensionär?) liegen.
Bist du in Deutschland abgemeldet? Hast du noch eine deutsche Bankverbindung?
Wird der Wohnsitz ins Ausland verlagert, können Rentner nur eingeschränkt zur Steuerpflicht herangezogen werden. Dies bedeutet, dass Auslandsrentnern kein steuerfreier Grundfreibetrag zusteht. Somit muss die gesamte Rente vom ersten Euro an versteuert werden. Das gleiche gilt für pensionierte Beamte.
Es gibt einige Hürden, besonders im Nicht EU Ausland zu beachten.
Zuletzt geändert von Stormbringer am 01.06.2022 03:16, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Beihilfe für im Ausland lebender
Beihilfe und Pkv sind, soweit ich weiss, unanhängig von einander.
Gibt es von deiner Beihilfestelle schriftliche Unterlagen (Geschäftsordnung usw?), aus denen das ersichtlich ist?
Gibt es von deiner Beihilfestelle schriftliche Unterlagen (Geschäftsordnung usw?), aus denen das ersichtlich ist?
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Re: Beihilfe für im Ausland lebender
Beihilfeberechtigt ist man - jdf. im Inland - auch mit GKV.