Kündigung kleiner Anwartschaft?

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aleXperia
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Kündigung kleiner Anwartschaft?

Beitrag von aleXperia »

Hallo,
ich bin seit 2011 Soldat, und seit Dienstbeginn habe ich eine kleine Anwartschaft, sowie die geforderte private Pflegeversicherung.

Ich werde am 01.09.2022 meinen Vorbereitungsdienst als Landesbeamter beginnen, am Tag vorher habe ich mein Dienstzeitende als Bundesbeamter.

Da ich nicht in die gesetzliche Krankenversicherung zurückwechsel und als Landesbeamter auch nicht der Heilfürsorge unterliege (die im Pensionsalter dann wegfiele) dürfte ich von der kleinen Anwartschaft doch keinen Nutzen mehr haben, oder?
Spee
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Re: Kündigung kleiner Anwartschaft?

Beitrag von Spee »

Aber du benötigst ja eine PKV, da du Beihilfe bekommst. Du musst nun halt die kleine Anwartschaft in eine PKV ändern.
Gertrud1927
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Re: Kündigung kleiner Anwartschaft?

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo.
Ich denke Du brauchst jetzt die Anwartschaft für die GKV nicht mehr.
RED-SECTOR
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Re: Kündigung kleiner Anwartschaft?

Beitrag von RED-SECTOR »

Mit der kl. Anwartschaft sicherst du dir den Zugang in aktive Tarife deiner PKV ohne erneute Gesundheitsprüfung unter Berücksichtigung deines aktuellen Alters.

Wenn du per 09/22 verbeamtet wirst, zieht die kleine Anwartschaft und du wechselst zu den o. g. Bedingungen.

Da du danach beihilfekonform umgestellst wurdest, existieren die Anwartschaftstarife ohnehin nicht mehr.
Gertrud1927
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Re: Kündigung kleiner Anwartschaft?

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo.
Bis 2019 war es für Soldaten die aus der Heilfürsorge ausschieden der Zugang zur GKV nur möglich wenn eine pflichtversicherte
Tätigkeit aufgenommen wurde. Damit man ohne diese wiederin die GKV konnte gab es die kleine.Anwartschaft in der GKV.
Ich glaube seit 2019 hat man ein zeitbefristetes Beitrittsrecht.
RED-SECTOR
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Re: Kündigung kleiner Anwartschaft?

Beitrag von RED-SECTOR »

Von kleinen Anwartschaften in der GKV habe ich noch nie gehört. Allenfalls von "Anwartschaften" für Personen, die aus dem Ausland zurück nach Deutschland kommen.

Ich nehme an, dass hier der Normalfall der kl. Anwartschaft in der PKV gemeint ist. Könnte ja der Ersteller mal aufklären.