Das kann Dir ganz konkret nur ein Anwalt sagen, meine Zulage wurde nach 6 Monaten gestrichen, für insgesamt 2 Monate, macht zusammen ca. 150 Euro netto, wen Du dafür einen Anwalt bemühen möchstest, eine gute Rechtsschutzversicherung hast, oder es bei Dir um höhere Summen geht...? Mir wurde die Zulage für Juni und Juli gestrichen, aber erst im November von der Bezügestelle einbehalten.
Wenn die Streichung nur ein paar Monate beträgt, lohnt sich der Aufwand meiner Meinung nach nicht, die Streichung ist nach einer gewissen Zeit rechtens. Rechne mal das gesparte "Spritgeld" dagegen...
ABER, zumindest in Schachen-Anhalt muss die Stellenzulage ab den 1. Tag der Dienstaufnahme, AUCH in der Wiedereingliederung wieder gezahlt werden.
Gitterzulage rückwirkend Einbehaltung
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