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PBeakk: Keine Erstattung der Kosten für AU-Bescheinigung

Verfasst: 27. Apr 2022, 09:25
von blink182
Moin zusammen,

folgende Eckdaten:

Beamter in DDU, Nebentätigkeit, versichert bei der PBeaKK als B-Mitglied.

Die Übernahme der Kosten für eine AU werden als Beihilfe- und auch als Versicherungsleistung mit der Begründung abgelehnt, dass der Beamte nicht mehr im aktiven Dienst ist (den genauen Wortlaut kann ich bei Bedarf gerne vom Erstattungsbescheid abtippen).

Ich zahle das dann halt aus eigener Tasche, frage mich aber schon seit Jahren, ob das rechtens sein kann? Die Ablehnung der Beihilfe leuchtet mir ja noch irgendwo ein, aber bei der Versicherungsleistung habe ich meine Zweifel...

Re: PBeakk: Keine Erstattung der Kosten für AU-Bescheinigung

Verfasst: 2. Aug 2022, 18:55
von Datenbanker
Hi blink!
Ne, dass übernimmt die Beihilfe zu 100% - wenn nicht, widersprechen. Die AU-Bescheinigung erfolgt zu 100% im Interesse des Dienstherrns
VG

Re: PBeakk: Keine Erstattung der Kosten für AU-Bescheinigung

Verfasst: 2. Aug 2022, 19:04
von Pipapo
Datenbanker hat geschrieben: 2. Aug 2022, 18:55 Hi blink!
Ne, dass übernimmt die Beihilfe zu 100% - wenn nicht, widersprechen. Die AU-Bescheinigung erfolgt zu 100% im Interesse des Dienstherrns
VG
Da der Beamte im Ruhestand ist, juckt eine AU den Dienstherren kein bißchen.

Re: PBeakk: Keine Erstattung der Kosten für AU-Bescheinigung

Verfasst: 2. Aug 2022, 19:15
von Datenbanker
Korrekt, DDU habe ich ignoriert: bei "Dienstpflichten dauernd unfähig" erschließt sich eine Übernahme für den Dienstherrn nicht - mehr als DDU geht nicht.

Die Frage ist nur welchen Sinn dann eine AU-Bescheinigung hat. Doch nur, wenn die Nebentätigkeit Entgeltfortzahglung im Krankheitsfall beinhaltet. Eine AU über 1,2 oder 3 Tage ist meist eh überflüssig, da diese bei meinen bisherigen Dienstherrn erst ab dem 4.Tag verlangt wird - aber das ist ein anderes Thema.

Re: PBeakk: Keine Erstattung der Kosten für AU-Bescheinigung

Verfasst: 3. Aug 2022, 15:38
von AndyO
Hier noch mal ne andere Schote aus meinem Bekanntenkreis:

C. ist morgens erkältet. Meldet sich krank, ruft beim Hausarzt an. Hausarzt: Sie könnten ja Corona haben! C.: Ne hab getestet. Hausarzt: Kann jeder sagen, brauchen unabhängigen Test. C. zum Test-Center 12 Euro für den Antigen-Test berappt. Zum Hausarzt Krankschreibung abgeholt. Da hat man doch glatt ne Krankschreibungsgebühr an der Backe kleben.

Re: PBeakk: Keine Erstattung der Kosten für AU-Bescheinigung

Verfasst: 3. Aug 2022, 16:39
von Pipapo
AndyO hat geschrieben: 3. Aug 2022, 15:38 Hier noch mal ne andere Schote aus meinem Bekanntenkreis:

C. ist morgens erkältet. Meldet sich krank, ruft beim Hausarzt an. Hausarzt: Sie könnten ja Corona haben! C.: Ne hab getestet. Hausarzt: Kann jeder sagen, brauchen unabhängigen Test. C. zum Test-Center 12 Euro für den Antigen-Test berappt. Zum Hausarzt Krankschreibung abgeholt. Da hat man doch glatt ne Krankschreibungsgebühr an der Backe kleben.
Und was hat das mit der Frage des TE zu tun?

Re: PBeakk: Keine Erstattung der Kosten für AU-Bescheinigung

Verfasst: 3. Aug 2022, 16:50
von AndyO
Pipapo hat geschrieben: 3. Aug 2022, 16:39
AndyO hat geschrieben: 3. Aug 2022, 15:38 Hier noch mal ne andere Schote aus meinem Bekanntenkreis:

C. ist morgens erkältet. Meldet sich krank, ruft beim Hausarzt an. Hausarzt: Sie könnten ja Corona haben! C.: Ne hab getestet. Hausarzt: Kann jeder sagen, brauchen unabhängigen Test. C. zum Test-Center 12 Euro für den Antigen-Test berappt. Zum Hausarzt Krankschreibung abgeholt. Da hat man doch glatt ne Krankschreibungsgebühr an der Backe kleben.
Und was hat das mit der Frage des TE zu tun?
Na das Kosten rund um ne Krankschreibung nicht erstattet werden.

Re: PBeakk: Keine Erstattung der Kosten für AU-Bescheinigung

Verfasst: 6. Aug 2022, 09:31
von blink182
Datenbanker hat geschrieben: 2. Aug 2022, 19:15 Die Frage ist nur welchen Sinn dann eine AU-Bescheinigung hat. Doch nur, wenn die Nebentätigkeit Entgeltfortzahglung im Krankheitsfall beinhaltet.
So ist es...ich habe Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und muss ab dem 4. Krankheitstag eine AU vorlegen.

Re: PBeakk: Keine Erstattung der Kosten für AU-Bescheinigung

Verfasst: 6. Aug 2022, 09:37
von blink182
AndyO hat geschrieben: 3. Aug 2022, 16:50
Pipapo hat geschrieben: 3. Aug 2022, 16:39
AndyO hat geschrieben: 3. Aug 2022, 15:38 Hier noch mal ne andere Schote aus meinem Bekanntenkreis:

C. ist morgens erkältet. Meldet sich krank, ruft beim Hausarzt an. Hausarzt: Sie könnten ja Corona haben! C.: Ne hab getestet. Hausarzt: Kann jeder sagen, brauchen unabhängigen Test. C. zum Test-Center 12 Euro für den Antigen-Test berappt. Zum Hausarzt Krankschreibung abgeholt. Da hat man doch glatt ne Krankschreibungsgebühr an der Backe kleben.
Und was hat das mit der Frage des TE zu tun?
Na das Kosten rund um ne Krankschreibung nicht erstattet werden.
Ich habe aber nicht nach "Kosten rund um ne Krankschreibung" gefragt, sondern nach den Kosten, die der Arzt mir für die AU in Rechnung stellt.

Warum du da mit den Kosten für einen Antigentest um die Ecke kommst, erschließt sich mir nicht.

Mal davon abgesehen, wenn ich arbeitsunfähig bin, bin ich arbeitsunfähig, brauche ne AU und lasse mich nicht von meinem Arzt zum Coronatest schicken, den ich selber schon durchgeführt habe. Wer so einen Schwachsinn mitmacht, ist es dann auch selber schuld.

Re: PBeakk: Keine Erstattung der Kosten für AU-Bescheinigung

Verfasst: 6. Aug 2022, 11:52
von Gertrud1927
Hallo.
Du schreibst ja in Deiner ersten Post das es bei der nicht Erstattung durch die Beihilfe bei Dir leuchtet.
1. Es steht in §12 BBhV nur bei Dienstunfähigkeitsbescheinigungen für den Dienstherrn.
2. Wenn Du dann in die Satzung der PBeakk schaust steht da in §30.1 das eine Leistung für die Erstattung auch beihilfefähig sein muss.

Re: PBeakk: Keine Erstattung der Kosten für AU-Bescheinigung

Verfasst: 6. Aug 2022, 22:42
von blink182
Danke, Gertrud...damit kann ich was anfangen.