Hallo vielleicht kann mir einer weiterhelfen. Mir wurde eine disziplinarische Geldstrafe aufgebrummt. Jetzt möchte ich meinen Beamtenstatus jedoch beenden und kündigen . Ob das jetzt positiv oder negativ ist möchte ich hier nicht klären .
Allerdings würde mich jetzt interessieren ob ich nach der Kündigung auch ohne den Beamtenstatus noch immer verpflichtet bin die Geldstrafe weiter zu bezahlen ?
Da es sich um eine disziplinarische also Innerdienstliche strafe handelt sollte diese doch nach meinem Verständnis mit meiner Kündigung auch vom Dienstherrn nicht mehr eingezogen werden können ? Kann man diese bei mir oder dem neuen Arbeitgeber trotzdem einfordern?
Wäre toll wenn hier jemand Erfahrung hat und meine Frage beantworten kann .
Disziplinarische Geldstrafe juristische Frage
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Re: Disziplinarische Geldstrafe juristische Frage
Leider falsch gedacht. In den Richtlinien für das Disziplinarverfahren (DiszR) steht zu § 33 BDG:
Quelle: https://www.verwaltungsvorschriften-im- ... 810001.htmDie Vollstreckung der Geldbuße wird nicht dadurch gehindert, dass der Beamte nach Eintritt der Unanfechtbarkeit der Disziplinarverfügung in den Ruhestand tritt bzw. das Beamtenverhältnis auf andere Weise, als durch Tod, endet. § 30 BBG
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Re: Disziplinarische Geldstrafe juristische Frage
Ungefähr so als würdest du für zu schnelles Fahren eine Geldstrafe zahlen müssen und dann meinst durch den Verkauf deines Autos, bzw. Abgabe des FS dann drumherum zu kommen. ......