habe folgende Frage, auf die ich leider bislang keine wirkliche Antwort finden konnte...meine Frage bezieht sich auf bereits pensionierte Beamte, die zur Wiederherstellung der DF bzw. aus gesundheitlichem Grund eine Rehamaßnahme machen wollen.
wenn dauerhaft dienstunfähige Beamte (Frühpension) eine Rehamaßnahme machen, welche vom Dienstherrn teils finanziell über Restkostenzusage mitgetragen wird und die Rehaklinik (versierte Fachärzte) dem Beamten mindestens eine Arbeitsfähigkeit von 50 % oder sogar 100% Arbeitsfähigkeit testiert, -was geschieht dann in Folge beim Vertrauensärztlichen Dienst/Amtsarzt, wenn dieser die Dienstfähigkeit bezüglich Reaktivierung beurteilen soll? angenommen der Beamte geht nach dieser Reha nach Vorladung des Dienstherrn wieder zum Amtsarzt und dieser schließt sich aber nicht dem Gutachten der Rehaklinik an...muss der Amtsarzt sich überhaupt dem Gutachten der Rehaklinik beugen?
macht es überhaupt Sinn, bzw ist es realistisch, dass einem frühpensionierten Beamten eine Rehamaßnahme vom Dienstherrn bezahlt (Restkosten) wird?
angenommen der Beamte ist zwar von der Rehaklinik als mindestens 50% erwerbsfähig entlassen worden, will jedoch dann gar nicht mehr in den Dienst zurück, sondern lieber DDU bleiben, weil der DH ihm gar keinen passenden Dienstposten anbieten kann? könnte er dies mit dem Amtsarzt dann vereinbaren, dass die DDU beibehalten werden kann?
Rehabilitation und Beurteilung der Dienstfähigkeit bei DDU
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