Hallo, ich bin eine besorgte Mutter, naja, der Azubi ist nicht mein Kind sondern Schwiegerkind und möchte helfen, wollte mich erstmal hier schlau machen ob ich überhaupt helfen kann, bzw bin auch auf der Wahrheitsfindung...Nun ja , jetzt zum eigentlichen Thema...
Meine Schwiegertochter in Spee macht eine Ausbildung zur Polizistin...Sie wäre jetzt bald fertig gewesen aber leider hat sie Ihre Stelle verloren ...SIe hatte wohl eine wichtige Prüfung und konnte nicht daran teilnehmen und war bei einem Arzt der sie krank schrieb.
Laut ihrer Aussage hätte sie aber wohl einen Amtsarzt aufsuchen müssen.
Leider habe ich nur diese Infos von ihr und bekomme nicht viel von ihr raus. Nun frage mich jetzt wirkich, ob das zulässig ist oder ob da nicht noch mehr im Busch ist?!? Sind es wirklich so strenge Bedingungen?
Vllt hat hier jemand Antworten für mich?
Beste Grüße
Azubi Rauswurf
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Re: Azubi Rauswurf
Grundsätzlich bekommen angehende Polizisten die Regeln für Krankmeldungen oder Klausuren in den ersten Tagen mehrfach mitgeteilt. Ja, es kann sein das man dadurch rausfliegen kann, weil man ohne "richtiger Krankschreibung" unerlaubt bei einer Prüfung abwesend gewesen ist. Als Beamter auf Widerruf kann man halt ohne weiteres entlassen werden, analog wie in einer Probezeit. Allerdings wären mehr Infos natürlich hilfreich.
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Re: Azubi Rauswurf
Oh man , das ist natürlich sehr enttäuschend!! Dann hätte sie es wirklich besser wissen müssen
Ich kann das alles wirklich noch nicht begreifen wie man dann so fahrlässig mit seiner Ausbildung umgeht.Es war/ ist ihr Traumjob! Dann wird man da anwaltlich auch nicht gegen vorgehen können nehme ich an?!?
Vielen dank erstmal für die Info
Ich kann das alles wirklich noch nicht begreifen wie man dann so fahrlässig mit seiner Ausbildung umgeht.Es war/ ist ihr Traumjob! Dann wird man da anwaltlich auch nicht gegen vorgehen können nehme ich an?!?
Vielen dank erstmal für die Info
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Re: Azubi Rauswurf
Die betreffende Person müsste ja im Augenblick bei der Bereitschaftspolizei sein.
Zumindest in Bayern sind die "Auszubildenden" bis zum Abschluss ihrer Ausbildung nach 2 1/2 Jahren
in Beihilfe.
Was bedeutet, dass eine Erstbehandlung immer beim Amtsarzt der Abteilung statt zu finden hat.
Deiner Aussage:
"Sie wäre bald fertig gewesen" würde für mich bedeuten, dass es sich um eine der schriftlichen Abschlussprüfungen gehandelt hat, also Sie sich bereits seit 2 Jahren und ein paar Monaten in Ausbildung befindet.
Bei vom Abteilungsarzt krank geschriebenen Beamten in Ausbildungen gab es hier immer Ersatztermine.
Ich glaube eher, dass wie von dir vermutet hier noch etwas anderes im "Busch" ist.
Die Polizei, egal welchen Bundeslandes, kann es sich in der heutigen Zeit eigentlich nicht leisten, einen Auszubildenden kurz vor der Abschlussprüfung zu entlassen.
Erstens fehlen viele Polizisten auf den Straßen,
zweitens hat die Ausbildung bis zu diesem Zeitpunkt schon zehntausende von Euro gekostet....
Zumindest in Bayern sind die "Auszubildenden" bis zum Abschluss ihrer Ausbildung nach 2 1/2 Jahren
in Beihilfe.
Was bedeutet, dass eine Erstbehandlung immer beim Amtsarzt der Abteilung statt zu finden hat.
Deiner Aussage:
"Sie wäre bald fertig gewesen" würde für mich bedeuten, dass es sich um eine der schriftlichen Abschlussprüfungen gehandelt hat, also Sie sich bereits seit 2 Jahren und ein paar Monaten in Ausbildung befindet.
Bei vom Abteilungsarzt krank geschriebenen Beamten in Ausbildungen gab es hier immer Ersatztermine.
Ich glaube eher, dass wie von dir vermutet hier noch etwas anderes im "Busch" ist.
Die Polizei, egal welchen Bundeslandes, kann es sich in der heutigen Zeit eigentlich nicht leisten, einen Auszubildenden kurz vor der Abschlussprüfung zu entlassen.
Erstens fehlen viele Polizisten auf den Straßen,
zweitens hat die Ausbildung bis zu diesem Zeitpunkt schon zehntausende von Euro gekostet....
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Re: Azubi Rauswurf
Nur am Rande: Schwiegertochter in Spee und Schwiegertochter in spe ist nicht das selbe.
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Re: Azubi Rauswurf
Sie hat wohl einen Prüfungsrücktritt beantragt, ist dann zum Hausarzt und der hat ihr eine Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung ausgefüllt.
Die (ich weiß nicht wer genau damit gemeint ist) haben diesen Rücktritt nicht anerkannt und deswegen ist sie raus.
Ihr wurde wohl vor 4 Monaten eine Mail geschrieben wo das drin stand -was genau - weiß ich leider auch nicht...und Sie hat es nicht gesehen...Ich nehme mal an das damit der Prüfungsrücktritt gemeint ist?!?
Sie erzählte dann das es auch noch andere gab die nicht an der Klausur teilnehmen konnten, die mussten allerdings nicht zu dem Polizeiarzt...ich finde es wirklich soooo schade das das Mädchen jetzt raus ist, obwohl sie sich immer korrekt verhalten hat.
@ Querulant, das hab ich mir auch schon gedacht das die Polizei es sich eigentlich nicht leisten kann , gute Leute gehen zu lassen...Ich hoffe nur das sie doch noch irgendwie wieder ihren Job zurück bekommt.SIe meinte sie wäre in einer Gewerkschaft und würde darüber jetzt noch was versuchen.
Die (ich weiß nicht wer genau damit gemeint ist) haben diesen Rücktritt nicht anerkannt und deswegen ist sie raus.
Ihr wurde wohl vor 4 Monaten eine Mail geschrieben wo das drin stand -was genau - weiß ich leider auch nicht...und Sie hat es nicht gesehen...Ich nehme mal an das damit der Prüfungsrücktritt gemeint ist?!?
Sie erzählte dann das es auch noch andere gab die nicht an der Klausur teilnehmen konnten, die mussten allerdings nicht zu dem Polizeiarzt...ich finde es wirklich soooo schade das das Mädchen jetzt raus ist, obwohl sie sich immer korrekt verhalten hat.
@ Querulant, das hab ich mir auch schon gedacht das die Polizei es sich eigentlich nicht leisten kann , gute Leute gehen zu lassen...Ich hoffe nur das sie doch noch irgendwie wieder ihren Job zurück bekommt.SIe meinte sie wäre in einer Gewerkschaft und würde darüber jetzt noch was versuchen.
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Re: Azubi Rauswurf
Google hilft: (1) 1Beamtinnen auf Widerruf und Beamte auf Widerruf können jederzeit entlassen werden. 2Die Entlassung ist ohne Einhaltung einer Frist möglich. 3§ 34 Abs. 4 gilt entsprechend.danisahne hat geschrieben: ↑09.04.2022 15:33 Sie hat wohl einen Prüfungsrücktritt beantragt, ist dann zum Hausarzt und der hat ihr eine Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung ausgefüllt.
Die (ich weiß nicht wer genau damit gemeint ist) haben diesen Rücktritt nicht anerkannt und deswegen ist sie raus.
Ihr wurde wohl vor 4 Monaten eine Mail geschrieben wo das drin stand -was genau - weiß ich leider auch nicht...und Sie hat es nicht gesehen...Ich nehme mal an das damit der Prüfungsrücktritt gemeint ist?!?
Sie erzählte dann das es auch noch andere gab die nicht an der Klausur teilnehmen konnten, die mussten allerdings nicht zu dem Polizeiarzt...ich finde es wirklich soooo schade das das Mädchen jetzt raus ist, obwohl sie sich immer korrekt verhalten hat.
@ Querulant, das hab ich mir auch schon gedacht das die Polizei es sich eigentlich nicht leisten kann , gute Leute gehen zu lassen...Ich hoffe nur das sie doch noch irgendwie wieder ihren Job zurück bekommt.SIe meinte sie wäre in einer Gewerkschaft und würde darüber jetzt noch was versuchen.
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Re: Azubi Rauswurf
Hallo,
also erstmal kommt es darauf an, bei welcher Landespolizei sie sich in der Ausbildung befand. Oder evtl. Bundespolizei?
Dann ist es grds. so, dass man bei Krankheit und Nicht-Bestehen einer Klausur, diese mindestens ein 2. Mal nachholen kann (zumindest in NRW). Deswegen wundert mich dieser konsequente Schritt der Behörde. Gibt es vielleicht eine Lage hinter der Lage??
Solltet ihr Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Behördenentscheidung haben, dann würde ich einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht (Gebiet Polizei) aufsuchen. Dieser Prüft dann den Verwaltungsakt und legt evtl. Widerspruch ein. Denn nicht jeder Behördenbescheid ist frei von Verfahrensfehlern.
Kochen eben alle nur mit Wasser.
also erstmal kommt es darauf an, bei welcher Landespolizei sie sich in der Ausbildung befand. Oder evtl. Bundespolizei?
Dann ist es grds. so, dass man bei Krankheit und Nicht-Bestehen einer Klausur, diese mindestens ein 2. Mal nachholen kann (zumindest in NRW). Deswegen wundert mich dieser konsequente Schritt der Behörde. Gibt es vielleicht eine Lage hinter der Lage??
Solltet ihr Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Behördenentscheidung haben, dann würde ich einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht (Gebiet Polizei) aufsuchen. Dieser Prüft dann den Verwaltungsakt und legt evtl. Widerspruch ein. Denn nicht jeder Behördenbescheid ist frei von Verfahrensfehlern.
Kochen eben alle nur mit Wasser.