Ameluz für Photodynamische Tumortherapie Kostenübernahme
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Ameluz für Photodynamische Tumortherapie Kostenübernahme
Weiß jemand, ob die Beihilfe die Kosten für Ameluz übernimmt?
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Re: Ameluz für Photodynamische Tumortherapie Kostenübernahme
Sofern Ameluz ein verschreibungspflichtiges Arzneimittel ist, dann sind die Aufwendungen dem Grunde nach beihilfefähig. Ein möglicher Beihilfeausschluss nach Anlage 1 Abschnitt 1 Nr. 16.1 BBhV ist auch nicht gegeben, da dieser Beihilfeausschluss nur für die photodynamische Therapie in der Parodontologie gilt.
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