Macht eine Mitgliedschaft in einem Sozialverband Sinn?

Themen speziell für Landes- und Kommunalbeamte

Moderator: Moderatoren

Karl2
Beiträge: 5
Registriert: 07.10.2021 12:27
Behörde:

Macht eine Mitgliedschaft in einem Sozialverband Sinn?

Beitrag von Karl2 »

Hallo,

macht es für einen Beamten Sinn, Mitglied in einem Sozialverband zu sein? Mir wurde das mal empfohlen und ich bin Mitglied bei ca. 80 Euro pro Jahr. Mittlerweile erwäge ich die Kündigung. Scheinbar können die etwas helfen, wenn es um den Erhalt einer Behindertenstatus/GdB/Gleichstellung geht. Ansonsten ist deren Rechtsberatung eher auf Sozialrecht und nicht auf Beamtenrecht ausgerichtet.
Für mich war die Mitgliedschaft bisher nicht wirklich hilfreich.
Gibt es gute Gründe für eine weitere Mitgliedschaft in dem Sozialverband?

Danke
Allium
Beiträge: 265
Registriert: 02.11.2020 12:18
Behörde:

Re: Macht eine Mitgliedschaft in einem Sozialverband Sinn?

Beitrag von Allium »

habe nur mal gehört, dass die für Beamte nicht tätig werden...uns bleibt anscheinend nur der Rechtschutz oder ein Berufsverband wie der Beamtenbund
Dienstunfall_L
Beiträge: 961
Registriert: 07.03.2015 11:05
Behörde:

Re: Macht eine Mitgliedschaft in einem Sozialverband Sinn?

Beitrag von Dienstunfall_L »

Mitgliedschaft in Gewerkschaft enthält beruflichen Rechtsschutz.

Sozialverband ist selten vonnöten, du beschreibst es selber.
Benutzeravatar
Herr Löhlein
Beiträge: 55
Registriert: 03.12.2007 11:01
Behörde:

Re: Macht eine Mitgliedschaft in einem Sozialverband Sinn?

Beitrag von Herr Löhlein »

Kann ich bestätigen. VdK wurde für Beamten nicht tätig, da im Sozialrecht angesiedelt.
______________________________________

Getreu dem Kaiser Franz "Schaun mer mal, dann seng ma scho"
Ozymandias
Beiträge: 114
Registriert: 04.11.2019 17:21
Behörde:

Re: Macht eine Mitgliedschaft in einem Sozialverband Sinn?

Beitrag von Ozymandias »

VdK und Co. dürfen nur im Sozialrecht tätig werden. GRV, AV und GKV tangieren Beamte nicht, fällt also schon ein Großteil weg. Bei Behinderung und Pflege kann u.a. geholfen werden.
Der Beamte muss im Regelfall alles über Verwaltungsrecht regeln, Beihilfe, Pension, Alimentation, etc. Sozialverband kann man sich also sparen.
Magnolie
Beiträge: 39
Registriert: 20.01.2017 15:24
Behörde:

Re: Macht eine Mitgliedschaft in einem Sozialverband Sinn?

Beitrag von Magnolie »

Die Satzung des VdK sieht vor, wer Mitglied werden kann.
Beamte sind nicht generell nach der Satzung als Mitglied ausgeschlossen, wenn sie zu dem Personenkreis gehören, die in §3 der Satzungen genannt werden: U. a. werden darin "Versorgungsempfänger", Menschen mit Behinderungen, chronischen Erkrankungen genannt.

Aber:
Ich bin -noch- Mitglied im VdK (seit über 15 Jahren) und bin Versorgungsempfängerin, schwerbehindert und chronisch krank.
Ich habe nur Beiträge bisher bezahlt und keinen Nutzen daraus gehabt.
Als es bei mir um einen Antrag auf Pflegegrad ging, wurde ich am Telefon von der VdK-Mitarbeiterin sehr unfreundlich angegangen. Sie war der Meinung, dass ich nicht zum Personenkreis gehöre, den der VdK vertritt.

Man scheint beim VdK eine große Abneigung gegenüber Beamten zu haben.
Die Vorsitzende Fr Bentele macht auch keinen Hehl daraus

Die Frage, die man dabei stellen kann, ist, ob der VdK, wenn er entgegen seiner Satzung Beamte, die Versorgungsempfänger und/oder behindert und/oder chronisch krank sind, nicht beraten oder vertreten will, noch gemeinnützig ist?
Micha0815
Beiträge: 25
Registriert: 01.11.2022 15:40
Behörde: Pensionär zuletzt BAMF davor DTAG
Geschlecht:

Re: Macht eine Mitgliedschaft in einem Sozialverband Sinn?

Beitrag von Micha0815 »

Du musst die Satzung schon genau lesen: "Er vertritt die Interessen insbesondere von Versorgungsberechtigten nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) sowie Berechtigten nach Gesetzen, auf die das BVG entsprechende Anwendung findet."

Gesetz über die Versorgung der Opfer des Krieges (Bundesversorgungsgesetz - BVG) http://www.gesetze-im-internet.de/bvg/BJNR104530960.html

Ich glaube nicht, dass du zu diesem Personenkreis gehörst.

Gruß Micha
AndyO
Beiträge: 1204
Registriert: 17.01.2017 09:50
Behörde: DTAG a.D.

Re: Macht eine Mitgliedschaft in einem Sozialverband Sinn?

Beitrag von AndyO »

Dienstunfall_L hat geschrieben: 06.04.2022 19:00 Mitgliedschaft in Gewerkschaft enthält beruflichen Rechtsschutz.
Meinst wie bei Verdi, die gegen nichts klagen, was tarfifvertraglich von ihnen geregelt wurde? Dabei fällt man zu oft unter Tisch und für den Gewerkschaftsbeitrag bekommst ne Rundum-Rechtsschutzversicherung.
Dienstunfall_L
Beiträge: 961
Registriert: 07.03.2015 11:05
Behörde:

Re: Macht eine Mitgliedschaft in einem Sozialverband Sinn?

Beitrag von Dienstunfall_L »

Und?
AndyO
Beiträge: 1204
Registriert: 17.01.2017 09:50
Behörde: DTAG a.D.

Re: Macht eine Mitgliedschaft in einem Sozialverband Sinn?

Beitrag von AndyO »

Dienstunfall_L hat geschrieben: 01.11.2022 23:47Und?
Also meine Rechnung ist wie folgt:

120 Euro/Anno für ProT-In und 180 Euro/Anno für einen vernünftigen Berufs-/Privatrechtsschutz. ProT-In hängt sich mehr rein wie Verdi und die haben eine Rechtsberatung mit hinterlegter externer Kanzlei. Wenn man dort eine Klagemöglichkeiten sieht, und etliches was Verdi so ausgetüftelt hat, hat eben vor Gericht keinen Bestand, wird per Berufsrechtsschutzversicherung geklagt. Kein unter Tisch kehren wie bei Verdi.
Ozymandias
Beiträge: 114
Registriert: 04.11.2019 17:21
Behörde:

Re: Macht eine Mitgliedschaft in einem Sozialverband Sinn?

Beitrag von Ozymandias »

Micha0815 hat geschrieben: 01.11.2022 15:47 Du musst die Satzung schon genau lesen: "Er vertritt die Interessen insbesondere von Versorgungsberechtigten nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) sowie Berechtigten nach Gesetzen, auf die das BVG entsprechende Anwendung findet."
Auch Beamte können chronisch krank, schwerbehindert oder pflegebedürftig sein. Diese Interessen werden (halbwegs) vertreten.

Aber im Prinzip kann man sich das sparen, weil das Angebot hauptsächlich für Sozialversicherte gedacht ist. Und selbst die beschweren sich häufig, weil der Verein überlastet ist und teilweise schlechte Ratschläge erteilt werden.

Man wird keine vernünftigen Ratschläge zur Beihilfe bekommen. Einzig bei einem Schwerbehindertenausweis können die vielleicht halbwegs helfen, da gibt es aber auch andere Stellen und den kann man auch selber beantragen.
Magnolie
Beiträge: 39
Registriert: 20.01.2017 15:24
Behörde:

Re: Macht eine Mitgliedschaft in einem Sozialverband Sinn?

Beitrag von Magnolie »

@Micha0815
Micha0815 post_ hat geschrieben:01.11.2022 15:47 Du musst die Satzung schon genau lesen: "Er vertritt die Interessen insbesondere von Versorgungsberechtigten nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) sowie Berechtigten nach Gesetzen, auf die das BVG entsprechende Anwendung findet."

Gesetz über die Versorgung der Opfer des Krieges (Bundesversorgungsgesetz - BVG) http://www.gesetze-im-internet.de/bvg/BJNR104530960.html

Die Satzungen des VdK, seiner Landesverbände und der Ortsvereine sind, was den Vereinszweck anbelangt, nahezu identisch.
Ich habe daher aus der Satzung des Landesverbandes BW nachfolgende Passagen hier eingestellt:

§ 3 der Satzung des Landesverbandes in BW lautet wie folgt:
Mitgliedschaft
1. Als Mitglieder können aufgenommen werden
a) Kriegsbeschädigte und deren Hinterbliebene, Kriegshinterbliebene und Angehörige von Vermissten,
b) Wehrdienstbeschädigte, Zivildienstbeschädigte, Opfer
von Gewalt sowie Berechtigte nach Gesetzen, auf die
das Bundesversorgungsgesetz entsprechende Anwendung findet, und deren Hinterbliebene,
c) Rentnerinnen und Rentner sowie Empfänger von Versorgungsbezügen,
d) Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen, Patienten,
e) Unfallverletzte,
f) Personen, die durch einen anerkannten Umweltschaden gesundheitlich beeinträchtigt sind,
g) die Hinterbliebenen der in Buchstaben c) bis f) aufgeführten Gruppen,
h) jede Vollwaise von Hinterbliebenen im Sinne der Buchstaben a) bis g),
i) die Angehörigen der in den Buchstaben a) bis g) genannten Personengruppen einschließlich der Ehegatten und außerdem Lebensgefährten in eheähnlicher Gemeinschaft,
j) Sozialversicherte, Versorgungsberechtigte.
In § 2 steht unter "Wesen und Zweck des VdK":

2. Der VdK ist eine Sozial- und Arbeitnehmerorganisation
und verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte
Zwecke“ der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die
Förderung der Hilfe für den in § 3 Ziff. 1 a–j und Ziff. 2 genannten Personenkreis.

Danach ist der VdK ein Sozialverband und schon lange nicht mehr nur für die Versorgungsberechtigten, die Du oben nanntest, tätig.
Denn die Opfer des Krieges (2. Weltkrieg) sterben in Deutschland aus. Sooo viele wird es nicht mehr geben.
Magnolie
Beiträge: 39
Registriert: 20.01.2017 15:24
Behörde:

Re: Macht eine Mitgliedschaft in einem Sozialverband Sinn?

Beitrag von Magnolie »

@Ozymandias
Man wird keine vernünftigen Ratschläge zur Beihilfe bekommen. Einzig bei einem Schwerbehindertenausweis können die vielleicht halbwegs helfen, da gibt es aber auch andere Stellen und den kann man auch selber beantragen.
Ein Anwalt des VdK sagte, dass er allenfalls zum Sozialrecht gefragt werden will. Im Beamtenrecht kennt er sich nicht aus.
Daher hätte es wohl nur Sinn, dort anzufragen, wenn man z. B. wegen Schwerbehinderung oder wegen Pflegegrad etwas wissen will.
Mehr Themen fallen mir auch nicht ein, die auch Beamte betreffen könnten.
Ozymandias
Beiträge: 114
Registriert: 04.11.2019 17:21
Behörde:

Re: Macht eine Mitgliedschaft in einem Sozialverband Sinn?

Beitrag von Ozymandias »

Magnolie hat geschrieben: 02.11.2022 17:33 @Ozymandias
Man wird keine vernünftigen Ratschläge zur Beihilfe bekommen. Einzig bei einem Schwerbehindertenausweis können die vielleicht halbwegs helfen, da gibt es aber auch andere Stellen und den kann man auch selber beantragen.
Ein Anwalt des VdK sagte, dass er allenfalls zum Sozialrecht gefragt werden will. Im Beamtenrecht kennt er sich nicht aus.
Daher hätte es wohl nur Sinn, dort anzufragen, wenn man z. B. wegen Schwerbehinderung oder wegen Pflegegrad etwas wissen will.
Mehr Themen fallen mir auch nicht ein, die auch Beamte betreffen könnten.
Und bei der stationären Pflege gibt es bei der Beihilfe teilweise abweichende Regelungen, die sind leistungstechnisch teilweise sogar besser.