Hallo,
ich bin seit etwa 8 Wochen arbeitsunfähig. Nach Ostern fange ich wieder an zu arbeiten, möchte aber vorher noch einen Erholungsurlaub mit der Familie im nahen Ausland machen. Der Urlaub wurde schon 2021, lange vor der Erkrankung gebucht.
Meine Ärztin meinte, dass ich während der Arbeitsunfähigkeit nicht im Ausland Urlaub machen dürfte. Im Versicherungsfall gebe es dann Probleme.
Mein direkter Vorgesetzter sagte telefonisch, dass er davon noch nie ghört hätte. Der Urlaub würde ja meine Regenration unterstützen. Ich sollte einfach fahren.
Ich bin jetzt verunsichert: Muss ich als Landesbeamter meine Dienstbehörde und ggf. die private Krankenversicherung schriftlich darüber informieren?
Viele Grüße
Dienstunfähig >6 Wochen - Urlaub im Ausland??
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Re: Dienstunfähig >6 Wochen - Urlaub im Ausland??
Es kommt darauf an. Eine pauschale Antwort ist bei den vorhandenen Informationen nicht möglich.
Grundsätzlich ist es so: Urlaubsfahrten sind auch während einer Krankschreibung möglich. Sie können sogar der Genesung dienen.
Der Urlaub darf der Genesung nicht im Weg stehen.
Fiktives Beispiel: Wegen gebrochener Hand krank geschrieben und währenddessen in den Skiurlaub fahren: Nicht gut.
Fiktives Beispiel: Wegen Depression krank geschrieben und 1 Woche Erholungsurlaub an der Nordsee: Durchaus in Ordnung.
Also: Es kommt darauf wann, weshalb du krank geschrieben bist und wo und was du im Urlaub machst.
Lg
Grundsätzlich ist es so: Urlaubsfahrten sind auch während einer Krankschreibung möglich. Sie können sogar der Genesung dienen.
Der Urlaub darf der Genesung nicht im Weg stehen.
Fiktives Beispiel: Wegen gebrochener Hand krank geschrieben und währenddessen in den Skiurlaub fahren: Nicht gut.
Fiktives Beispiel: Wegen Depression krank geschrieben und 1 Woche Erholungsurlaub an der Nordsee: Durchaus in Ordnung.
Also: Es kommt darauf wann, weshalb du krank geschrieben bist und wo und was du im Urlaub machst.
Lg
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Re: Dienstunfähig >6 Wochen - Urlaub im Ausland??
Die Frage an die Ärztin muss sein, ob aus gesundheitlichen Gründen von dem geplanten Urlaubsziel und Urlaubsvorhaben abzuraten ist.
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Re: Dienstunfähig >6 Wochen - Urlaub im Ausland??
"Grundsätzlich ist es so: Urlaubsfahrten sind auch während einer Krankschreibung möglich. Sie können sogar der Genesung dienen.
Der Urlaub darf der Genesung nicht im Weg stehen."
Das meinte auch mein Vorgesetzter und hat mir deshalb sehr zum diesem Urlaub geraten. Er meinte, es wärte doch egal, wo ich mich regenriere.
Es ist ein reiner Erholungsurlaub mit Familie, der in keinem Widerspruch zur Erkrankung steht, sondern eher die Regenerierung unterstützt.
Meine Ärztin hat mir auch sehr zu diesem Urlaub geraten. Sie meinte aber, wenn ich einen Unfall/Krankheit im Ausland hätte, dann könnte es rechtliche Probleme mit der Versicherung/Dienstbehörde geben. Im Inland wäre das kein Problem.
"Sie ist offenbar für Rechtsberatung nicht da."
Ich glaube, sie verwechselt das mit Angestellten. Dort übernimmt nach 6 Wochen die Krankenkasse die Zahlungen. Die muss dann glaube ich auch für Urlaub ihr Einverständnis geben.
Bei mir hat die Krankenversicherung eigentlich nichts damit zu tun. Das wäre höchstens die Dienstbehörde.
Der Urlaub darf der Genesung nicht im Weg stehen."
Das meinte auch mein Vorgesetzter und hat mir deshalb sehr zum diesem Urlaub geraten. Er meinte, es wärte doch egal, wo ich mich regenriere.
Es ist ein reiner Erholungsurlaub mit Familie, der in keinem Widerspruch zur Erkrankung steht, sondern eher die Regenerierung unterstützt.
Meine Ärztin hat mir auch sehr zu diesem Urlaub geraten. Sie meinte aber, wenn ich einen Unfall/Krankheit im Ausland hätte, dann könnte es rechtliche Probleme mit der Versicherung/Dienstbehörde geben. Im Inland wäre das kein Problem.
"Sie ist offenbar für Rechtsberatung nicht da."
Ich glaube, sie verwechselt das mit Angestellten. Dort übernimmt nach 6 Wochen die Krankenkasse die Zahlungen. Die muss dann glaube ich auch für Urlaub ihr Einverständnis geben.
Bei mir hat die Krankenversicherung eigentlich nichts damit zu tun. Das wäre höchstens die Dienstbehörde.