Was tun mit VBL nach Verbeamtung?
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Was tun mit VBL nach Verbeamtung?
Hallo zusammen,
was würdet ihr tun, wenn ihr nach vier Jahren im ÖD verbeamtet werden würdet? Was passiert mit den VBL-Rentenansprüchen aus VBL Klassik?
Gruß
was würdet ihr tun, wenn ihr nach vier Jahren im ÖD verbeamtet werden würdet? Was passiert mit den VBL-Rentenansprüchen aus VBL Klassik?
Gruß
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Re: Was tun mit VBL nach Verbeamtung?
Überlegst du, das Angebot der Verbeamtung anzunehmen oder wurdest du schon verbeamtet und es bleibt die VBL - Frage?
Wegen der VBL am besten dort nachfragen, wenn die Lebzeitverbeamtung vorliegt. Wenn die 60 Monate Wartezeit nicht erfüllt sind, kannst du dir m.W. deinen Anteil auf Antrag auszahlen lassen. Das lässt sich bei der VBL am einfachsten klären.
Wenn die Verbeamtung überlegt wird, sind vielleicht Alter, Familienstand und die Frage der bisherigen/zukünftigen Krankenversicherung wichtige Aspekte, die mit zu den Überlegungen gehören.
Wegen der VBL am besten dort nachfragen, wenn die Lebzeitverbeamtung vorliegt. Wenn die 60 Monate Wartezeit nicht erfüllt sind, kannst du dir m.W. deinen Anteil auf Antrag auszahlen lassen. Das lässt sich bei der VBL am einfachsten klären.
Wenn die Verbeamtung überlegt wird, sind vielleicht Alter, Familienstand und die Frage der bisherigen/zukünftigen Krankenversicherung wichtige Aspekte, die mit zu den Überlegungen gehören.
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Re: Was tun mit VBL nach Verbeamtung?
Wir hatten hier einige Diskussionen, dass es bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem Dienst/Teilzeit von Vorteil sein kann, sich die Rente NICHT ausbezahlen zu lassen. Die Zeiten sind dann nämlich unwiederbringlich weg. Wenn ein paar Monate fehlen kann man die mit einem 450 Euro Job + Eigenanteil Rente aufstocken. Wichtiger ist hier zu klären, ob du die bisherigen Arbeitsjahre als Dienstzeiten anerkannt bekommst. Dann kannst du abschätzen, wie du die Stand heute 40 Jahre vollbekommst.Dienstunfall_L hat geschrieben: ↑28.03.2022 11:18 Wenn die 60 Monate Wartezeit nicht erfüllt sind, kannst du dir m.W. deinen Anteil auf Antrag auszahlen lassen. Das lässt sich bei der VBL am einfachsten klären.
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Re: Was tun mit VBL nach Verbeamtung?
Das ist hier nicht die DRV.....AndyO hat geschrieben: ↑28.03.2022 16:17Wenn ein paar Monate fehlen kann man die mit einem 450 Euro Job + Eigenanteil Rente aufstocken.Dienstunfall_L hat geschrieben: ↑28.03.2022 11:18 Wenn die 60 Monate Wartezeit nicht erfüllt sind, kannst du dir m.W. deinen Anteil auf Antrag auszahlen lassen. Das lässt sich bei der VBL am einfachsten klären.
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Re: Was tun mit VBL nach Verbeamtung?
Ja, das ist bekannt.
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Re: Was tun mit VBL nach Verbeamtung?
Gut, er fragt nach der Betriebsrente. Da die ein Ableger aus dem öffentlichen Dienst ist, kann diese bei der Pension gegengerechnet werden:Torquemada hat geschrieben: ↑28.03.2022 22:45Das ist hier nicht die DRV.....AndyO hat geschrieben: ↑28.03.2022 16:17Wenn ein paar Monate fehlen kann man die mit einem 450 Euro Job + Eigenanteil Rente aufstocken.Dienstunfall_L hat geschrieben: ↑28.03.2022 11:18 Wenn die 60 Monate Wartezeit nicht erfüllt sind, kannst du dir m.W. deinen Anteil auf Antrag auszahlen lassen. Das lässt sich bei der VBL am einfachsten klären.
https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/ve ... s/anzeige/
Trotzdem muss die gleiche Entscheidung zum gesetzlichen Rentenanspruch gefällt werden, sofern die 60 Monate noch nicht voll sind.
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Re: Was tun mit VBL nach Verbeamtung?
Danke für die Antwort/en! Ich wurde verbeamtet auf Probe und habe ziemlich genau vier Jahre in VBL klassik eingezahlt. Ich bin Mitte 30, (noch) ledig und als Beamter nun privat krankenversichert.Dienstunfall_L hat geschrieben: ↑28.03.2022 11:18 Überlegst du, das Angebot der Verbeamtung anzunehmen oder wurdest du schon verbeamtet und es bleibt die VBL - Frage?
Wegen der VBL am besten dort nachfragen, wenn die Lebzeitverbeamtung vorliegt. Wenn die 60 Monate Wartezeit nicht erfüllt sind, kannst du dir m.W. deinen Anteil auf Antrag auszahlen lassen. Das lässt sich bei der VBL am einfachsten klären.
Wenn die Verbeamtung überlegt wird, sind vielleicht Alter, Familienstand und die Frage der bisherigen/zukünftigen Krankenversicherung wichtige Aspekte, die mit zu den Überlegungen gehören.
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Re: Was tun mit VBL nach Verbeamtung?
Du weißt nie, was kommt. Deswegen rät man allgemein, VBL-Auszahlung erst spät abzuwickeln, bis zum Alter von 67 hat man m.W. Zeit.
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Re: Was tun mit VBL nach Verbeamtung?
Also ich kann das Geld bei VBL Klassik immer dort rausholen, wenn ich das möchte, wenn ich die 5 Jahre nicht voll gemacht habe? Inwiefern unterscheidet sich das von der Deutschen Rentenversicherung? Kann ich beide (VBL und DRV) mit Sonderzahlungen auf 5 Jahre "voll machen"?Dienstunfall_L hat geschrieben: ↑11.04.2022 05:48 Du weißt nie, was kommt. Deswegen rät man allgemein, VBL-Auszahlung erst spät abzuwickeln, bis zum Alter von 67 hat man m.W. Zeit.
Was meinst du mit "Du weißt nie, was kommt."? Ob ich mal wieder im Angestelltenverhältnis im ÖD arbeiten werde?
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Re: Was tun mit VBL nach Verbeamtung?
Genau, man weiß (insb. in jungen Jahren) nicht, ob man als Beamter in Ruhestand geht.
Die genauen Konditionen fragst du am sinnvollsten bei den Kontaktstellen VBL und DRV nach.
Die genauen Konditionen fragst du am sinnvollsten bei den Kontaktstellen VBL und DRV nach.
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Re: Was tun mit VBL nach Verbeamtung?
Hier muss unterschieden werden in welchem Finanzierungsmodell die Beiträge/Umlagen aufgebracht worden.
Umlagefinanzierung - Wartezeit 60 Beitragsmonate (Auszahlung der AN-Beiträge grundsätzlich möglich)
Kapitaldeckung - Wartezeit von 60 Monaten kann durch reinen Zeitablauf erfüllt werden, daher Rentenanspruch ab dem 1. eingezahlten Euro - eine Auszahlung in dann nicht möglich
Beim Bund ist der "Westen" umlagefinanziert und der Osten Kapitalgedeckt
Über die Unverfallbarkeit der Betriebsrente bereits nach 3 Jahren beim selben AG wegen der Umsetzung von EU-Richtlinien will ich jetzt mal nicht sprechen
Umlagefinanzierung - Wartezeit 60 Beitragsmonate (Auszahlung der AN-Beiträge grundsätzlich möglich)
Kapitaldeckung - Wartezeit von 60 Monaten kann durch reinen Zeitablauf erfüllt werden, daher Rentenanspruch ab dem 1. eingezahlten Euro - eine Auszahlung in dann nicht möglich
Beim Bund ist der "Westen" umlagefinanziert und der Osten Kapitalgedeckt
Über die Unverfallbarkeit der Betriebsrente bereits nach 3 Jahren beim selben AG wegen der Umsetzung von EU-Richtlinien will ich jetzt mal nicht sprechen
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Re: Was tun mit VBL nach Verbeamtung?
Mir wurde von VBL gesagt, dass ich > 3 Jahre als Angestellter tätig war und deshalb meine Kohle dort "eingefroren" wird. Ich könnte sie mir nicht vorzeitig auszahlen lassen, sondern die muss wohl dort verbleiben.