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Lademöglichkeit von eScooter/eBikes bei der DB?

Verfasst: 26. Mär 2022, 16:54
von AndyO
Hallo,
hat die DB für ihre Beschäftigten Hausregeln zum Laden von Elektromobilität (z.B. Ffm.). Wird das Laden geduldet?

Re: Lademöglichkeit von eScooter/eBikes bei der DB?

Verfasst: 8. Mai 2022, 07:42
von AndyO
Die Hausregelung der DB ging jetzt rum und regelt ALLE Fahrzeuge mit eingebautem Akku (also auch eBike):

Die Mitnahme ist mit Ausnahme von Lagerräumen ohne brennbare Substanzen (also nicht Putzraum) nur da erlaubt, wo man auch ein Auto mit hinnehmen kann.

Der Brandschutz soll für das Verbot herhalten. Es gibt auch schon Handys mit 6000mAh Akku. Ob man diese dann auch verbieten will? Tja, so ein eScooter verschwindet schnell in einem Kofferraum, insbesondere bei unüberwachtem Parkraum. Einerseits will man Verkehrswende und verhält sich so, um alternative Verkehrsmittel im "Regen" stehen zu lassen. Das ist schade.

Re: Lademöglichkeit von eScooter/eBikes bei der DB?

Verfasst: 28. Jun 2022, 16:43
von ICE-Loki
Grundsätzlich gilt, daß der Betrieb elektotechnischer Geräte nur mit, vom Betrieb, geprüften Geräten erlaubt werden kann. (gesetzl. Vorgabe)
Dabei ist zu unterscheiden, ob eben dieses elektrotechnische Gerät, zur Erledigung der Aufgaben notwendig ist, oder nicht. (kaufm. Vorgabe)
Mikrowelle, Kaffeemaschine, Kühlschrank sind Geräte zur Vorhaltung und Zubereitung von Speisen und Getränken, die wiederum zur Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter:innen, herhalten.(tarifl.Vorgabe)
Ein E-Scooter/E-Bike fällt da nicht rein.
Außerdem ist es umständlich und teuer, die einzelnen Verbrauchswerte zu erfassen und abzurechnen.
In diesem Zusammenhang ist Vorsicht geboten, denn selbst das Aufladen eines privateigenen Smartfones, erfüllt den Tatbestand des Betruges.

Re: Lademöglichkeit von eScooter/eBikes bei der DB?

Verfasst: 29. Jun 2022, 07:41
von AndyO
ICE-Loki hat geschrieben: 28. Jun 2022, 16:43 Grundsätzlich gilt, daß der Betrieb elektotechnischer Geräte nur mit, vom Betrieb, geprüften Geräten erlaubt werden kann. (gesetzl. Vorgabe)
Der eScooter, wie auch alle anderen akkubetriebenen Verkehrsmittel, dürfen deshalb nicht ins Gebäude, weil der Akku eine zu hohe Brandgefahr darstellen würde. Wenn ich den eScooter mit ins Gebäude nehmen möchte, ist das darin begründet, dass dieser dort nicht so einfach geklaut werden kann. Nachladen am Dienstort wäre schön muss aber nicht sein. In der Dienstanweisung zeigt sich, wie ernst die DB die Verkehrswende nimmt. Alternativen werden strukturell behindert. Traurig.

Re: Lademöglichkeit von eScooter/eBikes bei der DB?

Verfasst: 1. Jul 2022, 08:15
von Rhein-Bahner
An den Administrator: Warum werden hier Beiträge gelöscht, indem auf die Verwendung nicht offizieller dt. Sprache hingedeutet wird (z. B. Gendern)? Sicher ist das Gendern nicht Thema des eigentlichen Beitrages, aber wenn die Gendersprache entgegen Meinung vieler Menschen in Beiträgen verbreitet werden soll, ist dies m. E. genauso wichtig wie die Frage nach einer "Lademöglichkeit von eScooter/eBikes bei der DB". Ein kurzer Widerspruch/Hinweis muss doch erlaubt sein, eine kurze Themenabweichung gibt es hier immer mal wieder. Statt der Löschung des Beitrages hätte ein kurzer Hinweis des Adminstrators "zum Thema zurückzukehren" eigentlich genügt! :oops:

Wird das jetzt auch wieder gelöscht, ist das im Sinne eines freien Forums, aber vielleicht bin ich hier auch mittlerweile falsch. .....? :?: :D