Hallo Zusammen
Ich bin zurzeit Anwärter bei der Bundespolizei im mittleren Dienst. Ich habe noch 1 Jahr Ausbildung vor mir aber der Beruf ist doch nichts für mich. Ich will erst nach der Ausbildung kündigen. Wenn ich jetzt meine Ausbildung beende und dann 2 Monate später kündige können dann die Ausbildungskosten zurückverlangt werden? Soweit ich Bescheid weiß werden im mittleren Dienst meistens keine Ausbildungskosten zurückverlangt ich bin mir aber nicht sicher. Falls jetzt jemand sich fragt warum ich nicht direkt abbreche. Es sieht schlecht im Lebenslauf aus.
Bundespolizei Ausbildungskosten zurückzahlen
Moderator: Moderatoren
-
- Beiträge: 3
- Registriert: 22.03.2022 18:24
- Behörde:
-
- Beiträge: 654
- Registriert: 10.07.2008 13:35
- Behörde:
Re: Bundespolizei Ausbildungskosten zurückzahlen
Es gibt keine generelle Rückzahlungspflicht für Teile der Anwärterbezüge des mittleren Dienstes - vergleichbar mit den Regelungen über die Anwärterbezüge des gehobenen Dienstes. Schauen Sie in Ihre Bezügemitteilung: steht da etwas von "Anwärtersonderzuschlag", dann besteht insoweit eine spezielle Rückzahlungsverpflichtung. (Ich weiß es nicht, hatte mit dem Bereich "Bundespolizei" nie zu tun.)
Was ich aber ganz sicher weiß: Sie können nicht kündigen, weil Sie in keinem Vertragsverhältnis stehen. Sie können allenfalls Ihre Entlassung beantragen. Und dass Sie den Vorbereitungsdienst nicht abbrechen wollen, weil das im Lebenslauf schlecht aussehen würde, halte ich für "puren Wahnsinn". Sie verschenken ein Jahr Ihres Werdeganges. Wieso soll es auf künftige Personalbearbeiter einen besseren Eindruck machen, wenn Sie zu dem Ergebnis "das ist nichts für mich" erst nach zwei Jahren kommen, als wenn Sie diese Erkenntnis bereits nach einem Jahr hätten?
Was ich aber ganz sicher weiß: Sie können nicht kündigen, weil Sie in keinem Vertragsverhältnis stehen. Sie können allenfalls Ihre Entlassung beantragen. Und dass Sie den Vorbereitungsdienst nicht abbrechen wollen, weil das im Lebenslauf schlecht aussehen würde, halte ich für "puren Wahnsinn". Sie verschenken ein Jahr Ihres Werdeganges. Wieso soll es auf künftige Personalbearbeiter einen besseren Eindruck machen, wenn Sie zu dem Ergebnis "das ist nichts für mich" erst nach zwei Jahren kommen, als wenn Sie diese Erkenntnis bereits nach einem Jahr hätten?
-
- Beiträge: 9
- Registriert: 16.03.2021 10:38
- Behörde:
Re: Bundespolizei Ausbildungskosten zurückzahlen
Hallo,
Ich persönlich habe trotz Abbrüchen im Lebenslauf eine gute Stelle im öffentlichen Dienst bekommen. Und gerade dem öffentlichen Dienst sagt man ja nach, da besonders konservativ zu sein. Daher würde ich einen möglichen Abbruch im Lebenslauf nicht gleich als K. O Kriterium werten. Im Gegenteil, es kann als schnelles Einsichtsvermögen gedeutet werden. Und zudem will kein Bürger einem Polizisten begegnen, der seinen Job gar nicht mag. Auch keinem Azubi. Und für dich ist es bestimmt auch eine Belastung.
In dem Sinne, nur Mut! Nicht unnötig in die Länge ziehen, wenn du in dieser Laufbahn keinen Zweck mehr für dich siehst.
Ich persönlich habe trotz Abbrüchen im Lebenslauf eine gute Stelle im öffentlichen Dienst bekommen. Und gerade dem öffentlichen Dienst sagt man ja nach, da besonders konservativ zu sein. Daher würde ich einen möglichen Abbruch im Lebenslauf nicht gleich als K. O Kriterium werten. Im Gegenteil, es kann als schnelles Einsichtsvermögen gedeutet werden. Und zudem will kein Bürger einem Polizisten begegnen, der seinen Job gar nicht mag. Auch keinem Azubi. Und für dich ist es bestimmt auch eine Belastung.
In dem Sinne, nur Mut! Nicht unnötig in die Länge ziehen, wenn du in dieser Laufbahn keinen Zweck mehr für dich siehst.