Hallo Zusammen,
Ich leiste meinen Dienst bei einer großen BF in NRW. Ich habe vor kurzem als A7er eine Stelle nach A9 erhalten. Normalerweise wäre der Ablauf doch so, dass ich im Oktober diesen Jahres meine Verbeamtung auf Lebenszeit erhalte, dann im Oktober 23 die A8 und schließlich im Oktober 24 die A9, richtig ?
Es ist nun im Gespräch, dass meine Stelle sogar auf A10 angehoben wird, also im Prinzip eine Stelle für den beschränkten prüfungsfreien Aufstieg in die Laufbahngruppe 2.1 des feuerwehrtechnischen Dienstes. Mir stellt sich nun eine Frage.
Sollte das passieren, müsste ich dann trotzdem alle Beförderungsämter der Laufbahngruppe 1.2 durchlaufen bevor ich auf A10 befördert werden kann, oder werde ich dann direkt auf A10 befördert, da es eine andere Laufbahngruppe ist ?
In der LVO Feu NRW finde ich keine Angaben beim Thema prüfungsfreier beschränkter Aufstieg zu vorher zu durchlaufenden Ämtern, deswegen die Frage. Gruppenführerausbildung B3 ist vorhanden.
Prüfungsfreier Aufstieg LG 2.1 NRW
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